Der Digitale Produktpass dient als digitaler Ausweis für jedes Produkt und enthält umfassende ökologische, technische und regulatorische Daten. Er wird schrittweise über delegierte Rechtsakte eingeführt.
Am 23. Mai 2023 erfolgte die Veröffentlichung der neuen Verordnung über die Produktsicherheit 2023/988 (General Product Safety Regulation-GPSR) im Europäischen Amtsblatt. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten wird diese Verordnung die Richtlinie 2001/95/EG ablösen und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft treten.
Die neue EU-Maschinenverordnung ist am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Sie löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Sie gilt in vollem Umfang ab 20. Januar 2027 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Die CE-Kennzeichnung gewährleistet, dass die Produkte, die in dem europäischen Wirtschaftsraum vertrieben werden, an hohen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen gemessen werden.