IHK-Ratgeber

NIS-2: Betroffenheit prüfen und Registrierung abschließen

Mit dem Inkrafttreten des neuen BSI-Gesetzes am 6. Dezember 2025 wurde die europäische NIS 2-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, die Cybersicherheit deutlich zu stärken – insbesondere bei Unternehmen mit hoher Bedeutung für Wirtschaft, Versorgung und Gesellschaft. Betroffene Unternehmen müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren.

Empfohlene Maßnahmen

Zum Stichtag 31.07.2026 hatten sich laut BSI mehr als 19.000 der gemäß BSIG regulierten Einrichtungen registriert. Das BSI bewertet die hohe Zahl an Registrierungen als positiven Fortschritt bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Gleichzeitig besteht weiterhin Handlungsbedarf: Ein Teil der schätzungsweise 30.000 betroffenen Einrichtungen in Deutschland hat die Registrierungspflicht bislang noch nicht oder nicht vollständig erfüllt. Die Pflicht zur Registrierung bleibt für alle betroffenen Organisationen bestehen.
1. Betroffenheit prüfen und dokumentieren
  • Nutzung der BSI-FAQ und der Betroffenheitsprüfung oder Inanspruchnahme eines Beratungstermins bei der NIS-2-Anlaufstelle NRW
  • Gegebenenfalls Einbindung rechtlicher Beratung
  • Sowohl bei Registrierung als auch bei Nicht-Betroffenheit ist eine Dokumentation der Entscheidung wichtig als Nachweis gegenüber dem BSI
2. Registrierung starten
  • Die Registrierung erfolgt über das "Mein Unternehmenskonto" (MUK). MUK dient zur Identifizierung, Authentifizierung und Kommunikation bei der Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen und basiert auf der bewährten ELSTER-Technologie.
    Erforderlich sind dafür die Steuernummer der jeweiligen juristischen Person und Kontaktdaten eines Ansprechpartners. Per Briefpost erhält das Unternehmen nach dem Abschicken einen Aktivierungscode. Achtung: Dieser Brief wird nicht an den Ansprechpartner verschickt, sondern an die Elster-Kontaktadresse des Unternehmens (Buchhaltung, Personalabteilung etc.)
  • Für die eigentliche Registrierungspflicht gemäß BSI erfolgt danach die Anmeldung im BSI-Portal. Für die Authentifizierung im BSI-Portal wird das MUK benötigt.
3. Interne Zuständigkeiten klären
  • Wer ist zuständig für die Registrierung im BSI-Portal und die interne Zuteilung von Berechtigungen?
    Der Ansprechpartner der erstmaligen Registrierung ist der Verwalter für alle nachfolgenden Registrierungen. Die Registrierungen sind an den jeweils genannten Ansprechpartner gebunden.
  • Wer verwaltet wie die ELSTER-Zertifikate und die zugehörigen Passwörter des Unternehmens?
    Falls die Verantwortung bei einzelnen Personen liegt, sollten sichere Passwörter verwendet und in einem Passwort Safe gespeichert werden.

Unterstützung durch die IHK

Praxisfragen werden gebündelt und dem BSI anonymisiert zur Verfügung gestellt. Das BSI hat zugesagt, die offenen Punkte gesammelt im Rahmen seiner FAQ zu beantworten.
Senden Sie uns Ihre Fragen daher gern zu – wir leiten sie anonym und gebündelt an das BSI weiter.
Darüber hinaus wird fortlaufend über relevante Entwicklungen zur NIS 2 Umsetzung informiert. Als Einstieg können die DIHK-Webinare zur NIS2-Umsetzung dienen.

Unterstützung durch die NIS-2 Anlaufstelle NRW

Die NIS-2 Anlaufstelle ist ein vom Land Nordrhein-Westfalen gefördertes Projekt, unter dem Dach des eurobits e.V. Sie ist damit beauftragt, betroffene KMU aus NRW zum Thema NIS-2 kostenfrei zu beraten.

Das kostenlose Angebot im Überblick

  • Einstündiges Online-Orientierungsgespräch zur Erläuterung des rechtlichen Kontextes und Beantwortung erster Fragen, zum Beispiel wie die Betroffenheit des eigenen Unternehmens von dem Gesetz bestimmt werden kann.
  • Betroffene kleine und mittlere Unternehmen aus NRW können eine dreitägige IT-Sicherheitsberatung durch qualifizierte Berater in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Beratung wird unter anderem ein Tag vor Ort im Unternehmen durchgeführt, an dem eine Analyse erfolgt. Dabei wird der gesetzlich geforderte Soll-Zustand mit dem im Unternehmen bereits vorhandenen Ist-Zustand verglichen.
  • Zum Abschluss erhalten die Unternehmen einen Bericht über die Analyse und einen konkreten Maßnahmenplan, mithilfe dessen sie die geforderten Maßnahmen der NIS-2-Gesetzgebung angehen können.