Innovation und Digitalisierung
Zuschüsse für Innovation & Digitalisierung
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben selten große Finanzpolster, die sie in Forschungsprojekte oder Digitalisierungsvorhaben investieren können. Ziel der Investition sollte sein, dass die Ergebnisse eines Tages zu vermarkten sind und Gewinne erwirtschaftet werden. Im Folgenden sind Programme des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der Europäischen Union aufgeführt, die Innovationen und Digitalisierungsvorhaben in KMU unterstützen.
Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen
Neuer Ansprechpartner: Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“
Zum 01.01.2026 übergibt der Projektträger Jülich die Betreuung neuer Fördervorhaben im Programm Mittelstand Innovativ & Digital an die NRW.BANK. Für alle, die bereits vor dem 01.01.2026 gefördert oder ausgelost wurden, ändert sich nichts.
KMUs können sich ab sofort bei der NRW.BANK auf Landeszuschüsse aus dem Programm MID bewerben. MID steht für „Mittelstand Innovativ & Digital (MID). Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in drei Bereichen:
- Für die Entwicklung digitaler Produkte können sich Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro sichern.
- Für Maßnahmen zur digitalen Sicherheit sind es ebenfalls bis zu 15.000 Euro.
- Für das Einstellen eines Hochschulabsolventen zur Umsetzung von Projekten im Innovations-/Digitalisierungskontext kann sich der Zuschuss auf bis zu 48.000 Euro belaufen.
So unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW die Innovationskraft und Resilienz kleiner und mittlerer Unternehmen in NRW, damit sie auch in Zukunft stark am Markt sind. Die Antragsberechtigungen für Digitalisierung und Digitale Sicherheit werden im Losverfahren vergeben, die Antragsberechtigungen für die wissenschaftliche Assistenz im Wartesaalverfahren. Registrieren Sie sich für das Los- oder Wartesaalverfahren im Kundenportal. Prüfung, Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt über die NRW.BANK.
Das Förderprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft ist ein zentrales Darlehensprogramm des Landes Nordrhein‑Westfalen zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen in Innovation, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Effizienz und Mobilität.
Im Kern handelt es sich um zinsgünstige Investitionsdarlehen, die für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zusätzlich einen Tilgungsnachlass (Zuschussanteil) enthalten. Gefördert werden investive Vorhaben, die einen klaren Zukunfts‑ und Transformationsbeitrag leisten.
Im Kern handelt es sich um zinsgünstige Investitionsdarlehen, die für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zusätzlich einen Tilgungsnachlass (Zuschussanteil) enthalten. Gefördert werden investive Vorhaben, die einen klaren Zukunfts‑ und Transformationsbeitrag leisten.
Förderprogramme des Bundes
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert mit der Initiative kleine und mittlere Unternehmen besonders in den folgenden Bereichen: Elektronik und autonomes Fahren, Forschung für die zivile Sicherheit, Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Materialforschung, Mensch-Technik-Interaktion, Photonik und Quantentechnologien, Produktionstechnologie, Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Das Programm soll es KMU einfacher machen, Mittel zu beantragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt Innovationsgutscheine für externe Beratungen aus, die bei der Umsetzung von Produktinnovationen oder technischen Verfahrensinnovationen unterstützen sollen.
Die neue BMWi-Richtlinie „go-inno“ ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Das BMWi hat die Förderrichtlinie „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“ neu aufgelegt. Abgerufen werden kann sie hier.
Förderprogramme der Europäischen Union
EUREKA und die Europäische Kommission unterstützen KMU bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten, wenn die Kooperationspartner aus mindestens zwei Teilnehmerländern kommen.
Eine Zusammenfassung weiterer KMU-Förderungen durch die Europäische Union findet sich hier.
Steuerliche Forschungsförderung (Forschungszulage)
Ziel der Forschungszulage ist es, Unternehmen bei Forschung und Entwicklung (FuE) zu unterstützen und mehr Innovationen im Land zu generieren. Dazu ist zum 1. Januar 2020 das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft getreten. Die Förderung kann von allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland beantragt werden – technologieoffen und unabhängig von der Unternehmensgröße. Eine jährliche Fördersumme von bis zu 3 Millionen Euro ist möglich, bei KMU bis zu 4,2 Millionen Euro. Das Antragsverfahren ist einfach, schnell und digital. Ziel ist es, Unternehmen bei ihren FuE-Aktivitäten zu unterstützen und mehr Innovationen im Land zu generieren.
Übersicht von Förderprogrammen für KMU
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Klimaschutz bietet eine Förderdatenbank an, über die Förderprogramme von Ländern, Bund und EU gefunden werden können. Ein Förderassistent schlägt nach vier Schritten ein passendes Programm vor. Checklisten und eine Übersicht über Ausschreibungsfristen ergänzen das Angebot.
Stand: April 2026
