Mautpflicht Deutschland

In Deutschland ist grundsätzlich bei der Benutzung von Autobahnen sowie von Bundesstraßen eine streckenbezogene Benutzungsgebühr (die sogenannte Maut) zu entrichten. Rechtsgrundlagen für die Mauterhebung sind:
  • Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) vom 12. Juli 2011, Bundesgesetzblatt (BGBl). I, Seite (S.) 1378, zuletzt geändert durch Artikel1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I, S. 2251)
  • LKW-Maut-Verordnung (LKW-MautV) vom 24. Juni 2003 (BGBl. I, S. 1003), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I, S. 1980)
  • Bundesstraßenmaut-Knotenpunkteverordnung (BStrMKnotV) vom 9. August.2013 (BGBl. I, S. 3218)

In welchem Fall wird Maut erhoben?

Die Mautpflicht besteht grundsätzlich für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und deren zulässiges Gesamtgewicht – einschließlich Anhänger – mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Maut wird von einigen Ausnahmen abgesehen – siehe Paragraf 1 Absatz 3 BFStrMG – bei der Benutzung von Autobahnen und Bundesstraßen erhoben. Mautpflichtig sind In- und Ausländer. Unerheblich für die Mautpflicht ist, ob die Fahrzeuge im gewerblichen Güterkraftverkehr oder im Werkverkehr eingesetzt werden, ob tatsächlich Güter befördert werden oder das betreffende Kraftfahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Das bedeutet, dass auch Leerfahrten der Mautpflicht unterliegen.

Welche Fahrzeuge sind von der Maut befreit?

  • Kraftomnibusse und Pkw
  • Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörde, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuer-wehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden (gilt auch für Kfz privater Unternehmen, die im Auftrag der öffentlichen Hand zu diesen Zwecken Fahrten durchführen)
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewebes eingesetzt werden,
  • Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden,
  • land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes („land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 Kilometern pro Sunde”) sowie die damit verbundenen Leerfahrten
  • elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne des Paragraf 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes
  • erdgasbetriebe Lkw (befristet bis 31. Dezember 2020; ab 1. Januar 2021 sind Mautteilsätze für die Infrastrukturkosten und Lärmbelastungskosten zu entrichten)
Mautbefreite Pkw, Kraftomnibusse und Fahrzeuge der Streitkräfte werden vom System selbstständig erkannt. Für andere mautbefreite Fahrzeuge empfiehlt sich eine so genannte Negativregistrierung bei Toll Collect. Die bei Toll Collect als mautbefreit registrierten Fahrzeuge werden vom Kontrollsystem über das Kennzeichen erkannt. Anträge zur Mautbefreiung können auf der Internetseite von Toll Collect per Online-Formular gestellt werden.

Wie errechnet sich die Maut?

Die Mauterhebung in Deutschland erfolgt mittels des in Betrieb befindlichen Mautsystems abschnittsbezogen. Ein mautpflichtiger Abschnitt ist jeweils die Strecke zwischen zwei Knotenpunkten des mautpflichtigen Netzes. Zur Klarstellung wurde die tatsächliche Erhebungspraxis der abschnittsweisen Berechnung und Rundung in Paragraf 3 Bundesfernstraßenmautgesetz aufgenommen. Die Knotenpunkte werden in der Bundesstraßenmaut-Knotenpunkteverordnung veröffentlicht.

Grundlage für die Berechnung der Mauthöhe sind Infrastrukturkosten je Kilometer (in Abhängigkeit von der Anzahl der Achsen) und Luftverschmutzungskosten je Kilometer (in Abhängigkeit der Schadstoffklasse). Seit 01.01.2019 werden noch zusätzlich 0,2 Cent pro Kilometer als Lärmzuschlag erhoben. Die aktuellen Tarife und eine Tarifübersicht sind auf der Seite des Mautbetreibers Toll Collect veröffentlicht.

Wie wird die Maut erhoben?

Die Maut muss spätestens vor Beginn der Fahrt bezahlt werden. Der Mautpflichtige hat prinzipiell die Wahl zwischen:
  • Automatischem Erhebungsverfahren (Registrierung notwendig) über eine On-Board Unit (OBU)
  • durch eine manuelle Einbuchung (Registrierung möglich)
  • Die manuelle Einbuchung erfolgt über Zahlstellen/Terminals oder Online über Smartphone und Tablet. Eine Registrierungspflicht besteht nur bei einer Einbuchung über die OBU, das heißt eine Online-Buchung kann auch ohne vorherige Registrierung erfolgen.

Was bedeutet „Registrierung“?

Die Registrierung erfolgt für das Unternehmen und die jeweils eingesetzten Fahrzeuge beim Mautbetreiber, der Toll Collect GmbH. Die Registrierung ist an eine Bonitätsprüfung gebunden. Nach Registrierung wird für jedes angemeldete Fahrzeug eine Fahrzeugkarte ausgestellt. Damit besteht die Möglichkeit des manuellen Einbuchens über Zahlstellen/Terminals beziehungsweise Online sowie durch Teilnahme am automatischen System. Die Registrierung ist kostenlos.

Wie funktioniert das automatische System?

Das Fahrzeug muss mit einer so genannten On-Board-Unit (OBU) ausgestattet werden. Mittels dieses Gerätes wird festgestellt, auf welchem mautpflichtigen Streckenabschnitt sich das Fahrzeug befindet. Für die Teilnahme am automatischen System ist eine Registrierung unabdingbar.

Wie erfolgt die manuelle Einbuchung über Zahlstellen-Terminals?

Die Standorte der Terminals sind an Tankstellen und Autohöfen sowie im grenznahen Ausland. Die Einbuchung hat vor Befahren der mautpflichtigen Strecken zu erfolgen. Das bedeutet, dass der Fahrer die Strecke, die er befahren möchte, vorher „einbuchen“ muss. Der Mautschuldner erhält einen Einbuchungsbeleg. Erstattung für bereits entrichtete Maut für eine nicht befahrene Strecke ist bis zum Beginn des Gültigkeitszeitraums möglich. Es werden jedoch Stornogebühren erhoben. Das manuelle System ist mit und ohne Registrierung möglich.

Wie erfolgt die Online-Einbuchung?

Die Einbuchung ist online über stationäre PCs und mobil über Smartphone und Tablet möglich. Auch eine App für Android, iOS und Windows Phone ist verfügbar. Sie kann in den Stores heruntergeladen werden. Der Ablauf der Einbuchung ist der gleiche wie an den Mautstellen-Terminals und in der Online-Einbuchung. Einbuchungen sind bis zu 24 Stunden im Voraus möglich. Den Startzeitpunkt der Tour und damit der Beginn der Gültigkeitsdauer des Einbuchungsbelegs kann frei gewählt werden. Den Zeitpunkt, zu dem die Tour spätestens beendet sein muss, berechnet das System automatisch. Das Zeitfenster enthält einen Puffer für kurze Pausen, Staus und sonstige Unterbrechungen. Eine vorherige Registrierung bei Toll Collect ist nicht erforderlich. Als nicht registrierter Kunde besteht die Möglichkeit, ein Einbuchungskonto anzulegen. Damit können Fahrzeuge und Strecken in der App gespeichert und auch für die Einbuchung am Terminal und online genutzt. Registrierte Kunden haben den Vorteil, dass sie ihre Zugangsdaten für das Kunden-Portal auch für die App nutzen können. Dadurch stehen in der App auch die Fahrzeugdaten aus dem Portal zur Verfügung.

Wie erfolgt die Kontrolle?

Die Einhaltung der Gebührenpflicht wird auf Autobahnen durch sogenannte Mautbrücken und mobile Kontrollen überprüft. Die Entrichtung der Maut auf Bundesstraßen wird neben der mobilen Kontrollen durch Kontrollsäulen überprüft. Die knapp vier Meter hohen, blauen Säulen sind mit ähnlichen Funktionen ausgestattet wie die auf den Autobahnen installierten Kontrollbrücken.

Was kosten Verstöße gegen die Mautentrichtung?

Werden Verstöße festgestellt, wird erstens die Maut nacherhoben und zweitens ein Bußgeld verhängt. Die Bußgeldhöhe für die nicht ordnungsgemäße Entrichtung der Maut (vorsätzlich oder fahrlässig) kann bis zu 20.000 Euro betragen. Welche konkreten Fälle mit welcher Bußgeldhöhe belegt werden, ist in einem zwischen Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung sowie Bundesamt für Güterverkehr (BAG) abgestimmten Bußgeldkatalog festgelegt.