Gabelstaplerfahrer


Gabelstapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand (Flurförderzeuge) im innerbetrieblichen Einsatz dürfen nur von mindestens 18 Jahren alten geeigneten Personen geführt werden. Sie müssen eine vollständige und qualifizierte Ausbildung nachweisen. Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildung erhält der Fahrer den Fahrerausweis für Flurförderzeuge, Dies regelt die Unfallverhütungsvorschrift 68 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) veröffenlicht bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr).
Für das Fahren von Flurförderzeugen im öffentlichen Straßenverkehr muss der Fahrer laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zusätzlich im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Der Fahrer muss dem Unternehmer oder dessen Beauftragten seine Ausbildung und Befähigung nachweisen. Er muss von ihm schriftlich mit der Führung von Flurförderzeugen beauftragt werden.
Folgende Veranstalter in unserem IHK-Bezirk bieten Schulungen für Gabelstaplerfahrer an. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Stadt Gelsenkirchen
Stadt Münster
Kreis Borken
Kreis Recklinghausen
Kreis Steinfurt