Großraum- und Schwertransporte
Private Begleitfahrzeuge
Großraum- und Schwertransporte werden durch Begleitfahrzeuge (BF) abgesichert. Für die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen gilt seit 1992 das Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten. Dieses Merkblatt wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ergänzt (Veröffentlichung im Verkehrsblatt, Heft 12-2015, Seite 404 und folgende). Ziel ist es, die Polizei in standardisierten Begleitfällen zu entlasten.
Die bisherige Fahrzeugkategorie BF3 reicht hierzu nicht aus. Sie wurde deshalb um die Kategorien BF3 Plus und BF4 erweitert. Auch die Ausstattungsmerkmale der BF3-Fahrzeuge haben sich geändert. Fahrzeuge, die ab dem 1. Juni 2015 in Betrieb genommen wurden, müssen nach dem neuen Merkblatt ausgestattet sein.
Mit der neuen Kategorie BF4 wurde ein Begleitfahrzeugtyp eingeführt, dessen Wechselverkehrszeichen-Anlage in alle vier Fahrzeugrichtungen wirken kann. Dadurch ist diese Fahrzeugkategorie auch in der Lage, einen Transport dort abzusichern wo punktuell eine Begleitung durch die Polizei notwendig war. Hierzu wurden zudem entsprechende Regelpläne entworfen, die den Straßenverkehrsbehörden die Übertragung an private Begleiter von Großraum- und Schwertransporten erleichtern sollen. Bei schwierigen Verkehrsverhältnissen und in Transportfällen, in denen Ermessensentscheidungen zu treffen sind, wird weiterhin eine Begleitung durch die Polizei erforderlich sein.
Eine Schulung des Fahrpersonals durch die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e. V. ist weiterhin erforderlich. Der durch die zweitägige Erstschulung erlangte Berechtigungsausweis muss alle zwei Jahre durch eine eintägige Nachschulung erneuert werden.
Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW)
Das Land Nordrhein-Westfalen hat umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten zu erleichtern oder sicherzustellen. In einem Schreiben an die IHK Nord Westfalen informiert das NRW-Verkehrsministerium über den Maßnahmenkatalog. So soll die Schwerlastroute zwischen Südwestfalen und den Häfen Duisburg sowie Gelsenkirchen grundsätzlich für Transporte bis circa 4,50 Meter Höhe und rund 200 Tonnen Gesamtgewicht befahrbar sein, „gegebenenfalls mit Umfahrung einzelner Brückenbauwerke“. Ziel sei die dauerhafte Befahrbarkeit der Strecke für Transporte bis 299 Tonnen Gesamtgewicht.
Zu den weiteren Maßnahmen des Landesverkehrsministeriums gehört eine sogenannte Krankarte, die online verfügbar ist. Sie soll Unternehmen helfen, die beste Route für Autokrane und andere Schwertransporte zu finden. Das Verkehrsministerium weist zudem darauf hin, dass Bauarbeiten, die Kreise und Kommunen durchführen, um Schwerlasttransporte zu erleichtern, gefördert werden können.