Verkehr und Logistik

EU-, CEMT und bilaterale Genehmigung

EU-Lizenz/Gemeinschaftslizenz

Die Gemeinschaftslizenz, auch EU-Lizenz genannt, gilt für den gewerblichen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zwischen allen EU/EWR-Staaten. Sie gilt auch für den gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen den EU-Staaten und der Schweiz. Weiterhin berechtigt sie zur zeitweiligen Kabotage in den EU/EWR-Staaten. Für deutsche Transportunternehmen gilt die Gemeinschaftslizenz als Erlaubnis nach Paragraf drei Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) unter den in Paragraf fünf GüKG genannten Bedingungen. Die Gemeinschaftslizenz ist bei den jeweils zuständigen unteren, mittel- und oberen Verkehrsbehörden (Straßenverkehrsämtern oder Landratsämtern) zu beantragen. Für den IHK-Bezirk sind das die folgenden Straßenverkehrs oder Ordnungsämter:

CEMT-Genehmigung

CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union, Liechtenstein und Norwegen (europäischer Wirtschaftsraum) sowie eine Vielzahl der ost- und südosteuropäischen Staaten.
Anträge auf Erteilung einer CEMT-Genehmigung müssen bis zum 1. Oktober des Antragsjahres bei der Außenstelle des Bundesamtes für Güterkraftverkehr (BAG) eingereicht werden in deren Bezirk der Unternehmer den Sitz seines Unternehmens hat. Für Nordrhein-Westfalen ist dies die Außenstelle in Münster, Telefon 0251/53405-0, Fax 0251 53405-99. Die Antragsunterlagen können Anfang September bei der zuständigen Außenstelle angefordert werden.

Bilaterale Genehmigung

Bilaterale Genehmigungen sind Einzelfahrt- und Zeitgenehmigungen, die auf der Grundlage von Abkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat bilateral vereinbart wurden. Sie werden an Unternehmer mit Sitz in Deutschland ausgegeben.
Bilaterale Genehmigungen für folgende Staates werden von der Genehmigungsausgabe des Bundesamtes für Güterkraftverkehr (BAG) in Berlin ausgegeben:
Aserbaidschan, Belarus (Weißrussland), Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russische Föderation, Ukraine, Usbekistan Tadschikistan, Niederlande, Schweiz, Belgien, Estland, Finnland, Lettland und Litauen
Bilaterale Genehmigungen für folgende Staaten werden durch die Regierung der Oberpfalz in Regensburg ausgegeben:
Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Mazedonien, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei.

Stand: Juni 2020
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