Gefahrguttransport

Gefahrgut - zu schulende Personen


In den einzelnen Rechtsvorschriften
  • Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route/Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
  • Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
  • Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure/Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen  (ADN)
  • International Maritime Code for Dangerous Goods/Beförderungsvorschrift für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr (IMDG-Code)
  • (ICAO-TI/IATA-DGR)
für den Transport gefährlicher Güter mit den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Binnenschiff, See und Luft werden Anforderungen an die beteiligten Personen hinsichtlich Schulung und teilweise auch Prüfung gestellt.

Welche Personen müssen geschult werden?

  • Gefahrgutfahrer (gemäß 8.2 ADR) 
  • Gefahrgutbeauftragte (gem. GbV) - für Straße, Schiene, Binnenschiff, See
  • Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (gemäß 1.3 ADR, 1.3 RID und 1.3 ADN, 1.3 IMDG Code) 
  • Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr beteiligt sind (gemäß 1.5 ICAO-TI/IATA-DGR; Personalkategorien 1 bis 12)

Gefahrgutfahrer

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gem. 8.2 ADR im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein (Ausnahmen: Transporte gem. 1.1.3, 3.4 oder 3.5 ADR). Die ADR-Bescheinigung wird nach lückenloser Teilnahme an einer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Schulung und durch das Bestehen einer Prüfung von der IHK ausgestellt. Die Grund-schulung ist in vier Kurse aufgeteilt: 
Basiskurs - Alle Fahrzeugführer unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht 
Aufbaukurs Klasse 1 –  Transport von explosiven Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 
Aufbaukurs Klasse 7 - Transport von radioaktiven Stoffen der Klasse 7 
Aufbaukurs Tanktransport - Transport gefährliche Güter
  • in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder Multiple-Element Gas Container/Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC), deren Einzelfassungsraum drei Kubikmeter übersteigt,
  • in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als einem Kubikmeter,
  • in Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als einem Kubikmeter,
Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Die ADR-Bescheinigung wird nach lückenloser Teilnahme an einer anerkannten Auffrischungsschulung und Bestehen der Prüfung von der IHK verlängert.

Gefahrgutbeauftragte (Gb)

Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern oder mit Seeschiffen beteiligt sind, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV). Im Sinne der GbV sind Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt, wenn ihnen Pflichten und Verantwortlichkeiten nach den für die Verkehrsträger geltenden Vorschriften zugewiesen sind.
Sofern ein Gb bestellt werden muss, muss dieser Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sein. Der Schulungsnachweis wird nach lückenloser Teilnahme an einer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Schulung und durch das Bestehen einer Prüfung von der IHK ausgestellt. Der Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig. Die Verlängerung erfolgt nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung durch die IHK. 

Unterweisung nach 1.3 ADR, 1.3 RID und 1.3 ADN, 1.3 IMDG Code 

Die Unterweisung muss entsprechend der Verantwortlichkeiten, Funktionen und Aufgaben der betroffenen Personen im Unternehmen ausgerichtet sein. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren und in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungsschulungen zu aktualisieren.

Schulung nach ICAO-TI/IATA-DGR  

Die Schulungsveranstalter, die Schulungen für die Personalkategorien 1 bis 12 durchführen dürfen, müssen eine Anerkennung des Luftfahrtbundesamtes besitzen. Diese Schulung schließt mit einer Prüfung ab. Die Zertifikate über die erfolgreiche Schulung haben eine Gültigkeit von 24 Monaten. Weitere Informationen beim Luftfahrtbundesamt