Gewerblicher Mietpreisspiegel
Hinweise zur Verwendung des gewerblichen Mietspiegels
- Die aufgeführten Mieten sind jeweils Netto-Kaltmieten ohne Nebenkosten.
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Angaben um Orientierungswerte handelt. Mietpreise werden nicht durch Veröffentlichungen, sondern durch Angebot und Nachfrage am Markt gebildet. Ausschlaggebend sind neben der Größe des Mietobjektes die individuelle Ausstattung, aber auch die wirtschaftliche und strukturelle Situation der Bran- che sowie die Markt- und Konkurrenzsituation am Standort. Preisbildende Kriterien sind neben der Lage die Besonderhei- ten und konkreten Merkmale des einzelnen Mietobjektes, wie Flächenzuschnitt, Schaufensterfronten, Ausstattungsniveau und Zugänglichkeit bei Ladenlokalen und Büroflächen.
- Der tatsächliche Mietpreis kann deshalb höher oder niedriger ausfallen als die hier angegebenen Spannweiten. Durch die Spannweiten ist die Mehrzahl der zu beobachtenden Mieten abgedeckt. Dennoch können aufgrund mietsteigender oder mietmindernder Faktoren die Mietpreise für einzelne Objekte auch außerhalb der vorgegebenen Spannen liegen.
- Bei der Vertragsgestaltung von Gewerbemietverträgen besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit. Dies gilt insbesondere für die Höhe der Miete, die in der Regel frei vereinbar ist. Aus diesem Grund hat der Gewerbemietpreisspiegel keinesfalls die rechtliche Qualität eines amtlichen Mietpreisspiegels für Wohnraum. Bei den veröffentlichten Mietpreisen für Gewerbeimmobilien handelt es sich ausdrücklich nicht um allgemeingültige Richtwerte oder um eine Mietpreisempfehlung der IHK. Falls die „übliche“ Miethöhe einer bestimmten Gewerbeimmobilie ermittelt werden soll, wird empfohlen, einen öffentlich bestellten Sachverständigen zu kontaktieren.
- Die Datensätze der Immobilien Scout GmbH (Immobilien- Scout24) bilden die Mieten aus der Angebotsdatenbank des Internetportals in den einzelnen Stadt- und Ortsteilzentren der Jahre 2023/2024 ab. Die sogenannten Angebotsmieten sind nicht gleichzusetzen mit dem zum Abschluss des Mietvertrages vereinbarten Mietpreis, sondern in der Tendenz überhöht. Das InWIS hält gegenwärtig einen Abschlag von fünf bis zehn Prozent der bei von Immobilienscout24 angegebene Angebotsmiete für sinnvoll, um zu einem realistischen Mietpreis zu kommen.
- Die Angebotsmieten beziehen sich jeweils auf die angegebenen Lagen (bspw. Innenstadt/Stadtteilzentren) und auf die Streulagen (bspw. Ausfallstraßen). Unter der Überschrift „übriges Stadtgebiet“ werden Angaben zum gesamten urbanen Bereich einer Kommune getroffen, abzüglich der zuvor genannten Einzellagen einer Kommune (z. B. Innenstadt).
- Nicht für alle 78 Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk Nord Westfalen liegt eine ausreichende Anzahl an Datensätzen vor, um jeweils valide Aussagen für Büro- und Praxisflächen, Ladenlokale, Hallen- und Produktionsflächen sowie Gastronomie- und Hotellerieflächen treffen zu können. Um in diesen Fällen Angaben zu Miethöhen zu erhalten, empfehlen wir, sich an den umliegenden Gemeinden zu orientieren .
- Angaben zu Bodenrichtwerten von Kaufgrundstücken können über das Internetportal BORIS-NRW eingesehen werden.
Ist Ihre Kommune nicht aufgeführt? Kontaktieren Sie gerne auch die lokalen Wirtschaftsförderungen für weitere Informationen. Einige Kommunen veröffentlichen eigene gewerbliche Mietpreisspiegel oder haben Gutachterausschüsse.
