Handelsstandorte

Großflächiger Einzelhandel und Einzelhandelsprojekte

Die Ansiedlung und Erweiterung großflächigen Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche ab 800 qm und einer Geschossfläche ab 1.200 qm wird im BauGB, in der BauNVO sowie in den jeweiligen Rechtsquellen der Länder geregelt.
Die IHK unterstützt und berät als Träger öffentlicher Belange die Städte und Gemeinden bei der Planung von Handelsansiedlungen und –erweiterungen. Ziel der IHK ist es, die Innenstädte durch gezielte Ansiedlungen zu stärken und zu schützen, um somit den Wettbewerb am richtigen Standort im Ort zu fördern.