Handelsstandorte

Bauleitplanung (Handel)

Die Bauleitplanung steuert die städtebauliche Entwicklung und die Bodennutzung in einer Kommune. Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.
Der Flächennutzungsplan stellt für die Bodennutzung die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung im Gemeindegebiet dar. Im Bebauungsplan, der zweiten Stufe der Bauleitplanung, wird die bauliche Nutzung der Grundstücke in einem Baugebiet verbindlich festgelegt.
Die IHK wird als Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß Baugesetzbuch im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen und bei weiteren Planverfahren angehört und gibt hierzu Stellungnahmen ab. Die IHK vertritt in diesen Anhörungsverfahren das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft. Bei der Planung von (großflächigen) Handelsansiedlungen und Handelserweiterungen gilt es, den Handel gezielt in die Zentren und in die integrierten Lagen zu lenken und ihm dort Entwicklungsperspektiven zu geben.

Aktuelle Planverfahren

Seit 2017 sind die Kommunen verpflichtet, neu aufgestellte Bauleitpläne ins Internet einzustellen. Die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind über das Bauportal.NRW zugänglich. 
Hinweis: Die weiteren Verlinkungen in der Anwendung beruhen auf den Angaben der jeweiligen Kommunen.
Nach § 3 BauGB ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung vorgeschrieben. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen: die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche Auslegung. In beiden Phasen können sich auch Unternehmer als Grundstückseigentümer und Betriebsinhaber beteiligen. Dazu muss das Grundstück nicht unbedingt im Bebauungsplangebiet liegen; es genügt, wenn ein Unternehmen in irgendeiner Weise von der Planung betroffen ist. Nur durch fristgerechte Stellungnahmen gegenüber der Kommune können Unternehmen im Konfliktfall ihre Interessen und Rechte geltend machen.

Ihre Anmerkungen zur Planung

Sind Sie als Unternehmen von einer Planung betroffen? Haben Sie Bedenken? Wenn Sie im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgeben, teilen Sie uns gerne Ihre Anregungen und Bedenken mit. Wir können Ihre Anmerkungen in der Stellungnahme der IHK berücksichtigen, sofern sie mit dem gesamtwirtschaftlichen Interesse vereinbar sind. 
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Bei Fragen zum Thema Bauleitplanung sprechen Sie uns gerne an.