Sachkundeprüfung

Gepr. Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK

Wer eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder -berater (§ 34d Gewerbeordnung) erhalten will, muss nachweisen, dass er die für die Versicherungsvermittlung notwendige Sachkunde besitzt. Grundsätzlich ist dafür – soweit nicht eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachgewiesen werden kann – eine Sachkundeprüfung als Gepr. Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK erfolgreich zu absolvieren. Versicherungsvermittler und -berater sind verpflichtet, sich im Versicherungsvermittlerregister einzutragen.

Informationen zum Erlaubnisverfahren nach § 34 d GewO erhalten Sie hier.

Informationen zur Prüfung

Die Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler besteht aus einem schriftlichen und praktischen Prüfungsteil.

Schriftliche Prüfung

Im schriftlichen Prüfungsteil soll anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachgewiesen werden, dass der/die Teilnehmer/-in die versicherungsfachlichen und rechtlichen Kenntnisse erworben hat und praktisch anwenden kann. Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus fünf Sachgebieten, die auf zwei Prüfungsteile verteilt sind (§ 2 Absatz 1 Nr. 1 VersVermV):

Teil 1 (90 Minuten)
  1. Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und die Versicherungsberatung 
  2. Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere
    - Gesetzliche Rentenversicherung;
    - Private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung;
    - Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
    - Staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge und der durch
    - Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung;
  3. Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung
Teil 2 (70 Minuten)
  1. Verbundene Hausrat- und verbundene Gebäudeversicherung
  2. Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Rechtsschutzversicherung
Die geschlossenen Aufgaben (Multiple Choice) des schriftlichen Prüfungsteils beantworten Sie am PC. Folgende Fragetypen sind möglich:
  • Einfachwahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig.
  • Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig.
  • Kurzantwortaufgabe – ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen.
Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramms zu erhalten, gibt es eine Demo-Version der Prüfung.

Die schriftliche Prüfung dauert 160 Minuten und wird am PC in der IHK Nord Westfalen (Hauptgebäude | Raum 2.500), Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster durchgeführt. In der Tiefgarage der IHK stehen ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung.

Praktische Prüfung

Zum praktischen Prüfungsteil wird zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum praktischen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt. Die praktische Prüfung kann innerhalb der zwei Jahre beliebig oft wiederholt werden.

Die praktische Prüfung dauert rund 20 Minuten und findet in der Regel am Tag nach der schriftlichen Prüfung statt. Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden, der von einem Prüfer gespielt wird. Ziel des Gesprächs ist, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.

Der praktische Prüfungsteil umfasst die Kundenberatung nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 der Versicherungsvermittlungsverordnung und wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt. Der Prüfungsteilnehmer hat nachzuweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten. Dabei kann der Prüfungsteilnehmer wählen zwischen den Sachgebieten
  1. Vorsorge mit den Teilsachgebieten Lebensversicherung, private Rentenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung oder
  2. Sach- und Vermögensversicherung mit den Teilsachgebieten Haftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung und Rechtsschutzversicherung.
Das Gespräch wird auf der Grundlage einer Fallvorgabe (PDF) durchgeführt, die auf eine der beiden folgenden Situationen Bezug nimmt:
  • Versicherungsvermittler und Kunde
  • Versicherungsberater und Kunde
Zur Bewertung des praktischen Prüfungsteils wird der folgende Protokollbogen verwendet.
Wenn der praktische Prüfungsteil nicht innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils erfolgreich abgelegt wurde, gilt die Sachkundeprüfung insgesamt als nicht bestanden.
Der praktische Teil der Prüfung entfällt, wenn der Prüfungsteilnehmer
  1. eine Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1, § 34h Absatz 1 Satz 1 oder § 34i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung hat, oder
  2. einen Sachkundenachweis erlangt hat nach
    a) § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler),
    b) § 34h Absatz 1 Satz 4 (Honorarfinanzanlagenberater) in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 (Finanzanlagenvermittler) der Gewerbeordnung oder
    c) § 34i Absatz 2 Nummer 4 (Immobiliardarlehensvermittler).
Hinweis der IHK: Wenn Sie die Sachkundeprüfung „Gepr. Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ erfolgreich abgelegt haben, sind Sie nicht automatisch im Besitz der Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO. Diese muss gesondert beantragt werden.

Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens 28 Kalendertage vor dem Prüfungstermin erfolgen. Die Praktische Prüfung findet in der Regel am Tag nach der schriftlichen Prüfung statt.
Prüfungstermin Anmeldeschluss
14. März 2024
15. Februar 2024
6. Juni 2024
9. Mai 2024
12. September 2024
15. August 2024
7. November 2024
10. Oktober 2024
 Eine Übersicht der Prüfungstermine für den IHK-Standort Münster sowie deren Verfügbarkeit finden Sie hier.

Eine bundesweite Übersicht über die verfügbaren Prüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung muss spätestens 28 Kalendertage vor dem Prüfungstermin erfolgen und ist ausschließlich online möglich.
Hinweis: Falls Sie bereits registriert sind und Ihr Kennwort vergessen haben, müssen Sie Ihre Zugangsdaten erneut anfordern. Sollten Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können, können Sie sich in Ihren persönlichen Anmeldebereich einloggen und von der Prüfung abmelden.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr für den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil beträgt 463 Euro gemäß der  der IHK Nord Westfalen.

Bei einer Befreiung vom praktischen Prüfungsteil (§ 4 Absatz 5 der Versicherungsvermittlungsverordnung) beträgt die Prüfungsgebühr 376,00 Euro.

Für die Wiederholung des praktischen Prüfungsteil beträgt die Gebühr 273,00 Euro.

Prüfungsvorbereitung | Lehrgangsanbieter

Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Lehrgangsanbietern möglich.

Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.