Fortbildungsprüfungen

Technische/-r Betriebswirt/-in

Der Technische Betriebswirt ist das Bindeglied an der Schnittstelle zwischen dem technischen und kaufmännischen Funktionsbereich eines Unternehmens. Dabei verfügt er sowohl über die umfangreichen technischen Kenntnisse und Erfahrungen eines Meisters als auch über die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse eines Betriebswirts. Zielgruppe für diese IHK-Fortbildungsprüfung sind in erster Linie Industriemeister oder vergleichbare technische Fachmeister.
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Gepr. Technischen Betriebswirt/-in und damit die Befähigung, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten. Dazu gehört, insbesondere folgende, in Zusammenhang stehende Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen:
  • Gestalten und laufendes Führen betrieblicher Prozesse unter Kosten-, Nutzen-, Qualitäts- und Terminaspekten
  • Leiten und technisch-wirtschaftliches Unterstützen von Projekten
  • Koordinieren technisch-wirtschaftlicher Prozessschnittstellen
  • Führen von Mitarbeitern und Prozessbeteiligten
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben soll eine vertiefte betriebswirtschaftliche Fachkompetenz, verbunden mit Methoden- und Sozialkompetenz, genutzt werden.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Technischer Betriebswirt“ beziehungsweise „Geprüfte Technische Betriebswirtin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 7 (Master-Niveau) zugeordnet.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist. 

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung besteht aus insgesamt drei Prüfungsteilen:
  1. Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess,
  2. Management und Führung,
  3. Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil.

1. Prüfungsteil: Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess

Die Prüfung im ersten Prüfungsteil wird schriftlich an zwei Prüfungstagen in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen durchgeführt.
1. Prüfungstag Uhrzeit
Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
8:30 - 10:30 Uhr
Rechnungswesen
10:30 – 13:30 Uhr
2. Prüfungstag Uhrzeit
Finanzierung und Investition
8:30 - 11:30 Uhr
Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
12:00 – 15:00 Uhr
Die schriftliche Prüfung kann bei mangelhafter Leistungen in einem Prüfungsfach durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden.

2. Prüfungsteil: Management und Führung

Im zweiten Prüfungsteil ist sowohl schriftlich als auch mündlich in Form von handlungsorientierten, integrierten Situationsaufgaben zu prüfen. Der Prüfungsteil darf erst nach dem Ablegen (Teilnahme) des Prüfungsteils A durchgeführt werden.
1. Prüfungstag Uhrzeit
1. Situationsaufgabe
Schwerpunkt: Personalmanagement
08:30 – 12:30 Uhr
2. Prüfungstag Uhrzeit
2. Situationsaufgabe
Schwerpunkt: Informations- und Kommunikationstechniken
08:30 – 12:30 Uhr
Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Aufgabenstellungen analysieren, strukturieren und einer begründeten Lösung zuführen zu können. Der Lösungsvorschlag ist unter Einbeziehung von Präsentationstechniken zu erläutern und zu erörtern. Das situationsbezogene Fachgespräch hat die gleiche Struktur wie die schriftlichen Situationsaufgaben. Es ist dabei der Handlungsbereich in den Mittelpunkt zu stellen, der nicht Kern einer der schriftlichen Situationsaufgaben war. Das situationsbezogene Fachgespräch integriert insbesondere die Qualifikationsschwerpunkte, die nicht schriftlich geprüft wurden. Das situationsbezogene Fachgespräch soll für jeden Prüfungsteilnehmer/ jede Prüfungsteilnehmerin mindestens 30 Minuten, höchstens 45 Minuten dauern. Ihnen ist eine Vorbereitungszeit von mindestens 30 Minuten, höchstens 45 Minuten zu gewähren.

3. Prüfungsteil: Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil

Der dritte Prüfungsteil darf erst nach erfolgreichem Abschluss der ersten beiden Prüfungsteile durchgeführt werden. Die zu prüfende Person soll in einer praxisorientierten Projektarbeit nachweisen, dass er komplexe Problemstellungen an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche im Betrieb erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen.

Zeitplan

Hinweis: Es handelt sich um ein Schema. Die Prüfungstermine können je nach Teilnehmerzahl und Verfügbarkeit des Prüfungsausschuss stark abweichen. Die genauen Termine erhalten Sie nach dem Anmeldeschluss durch die IHK.
Ablauf des 3. Prüfungsteils
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Anmeldeschluss
Entspricht dem Anmeldeschluss vom 2. Prüfungsteil 
Einreichung der Themenvorschläge
April / Mai
Oktober / November
Durchführungszeitraum (30 Tage)
nach Genehmigung
nach Genehmigung
Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch
August / September
Februar / März
Zum Fachgespräch ist nur zugelassen, wer in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat.

Themenvorschläge

Dem Prüfungsausschuss sind zwei Themenvorschläge mit einer Kurzbeschreibung und einer Grob-Gliederung im Online-Portal hochzuladen. Hieraus muss Gegenstand beziehungsweise Ziel der Projektarbeit ersichtlich sein. Die Themenstellung kann alle in den §§ 4 und 5 der Verordnung genannten Prüfungsanforderungen umfassen und soll die Fachrichtung sowie die betriebliche Praxis, insbesondere die betriebs-, fertigungs-, produktions- und/oder verfahrenstechnischen Kenntnisse und Fertigkeiten des Prüfungsteilnehmers einbeziehen.
Den Termin für die Themeneinreichung erhalten die Prüfungsteilnehmer voraussichtlich per E-Mail nach dem Anmeldeschluss (Frühjahrsprüfung: April | Herbstprüfung: November).
Bei der Vergabe der individuellen Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss kann einer von zwei Themenvorschlägen des Prüfungsteilnehmers Berücksichtigung finden. Letztlich stellt der Prüfungsausschuss in jedem Fall das Thema der Projektarbeit. 

Projektarbeit

Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Sie darf erst nach Genehmigung und zum von der IHK vorgegebenen Start-Termin begonnen werden. Das vom Prüfungsausschuss ausgewählte Thema für die Projektarbeit wird nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungsteile A und B per E-Mail mitgeteilt. Die Bearbeitungszeit beträgt ab dem Versanddatum 30 Kalendertage.
Weitere Informationen zur Projektarbeit finden Sie im Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB).

Fachgespräch

Zum Fachgespräch ist nur zugelassen, wer in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat. Im projektarbeitsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer zunächst die Ergebnisse und Kernelemente seiner Projektarbeit unter Einsatz sachgerechter Präsentationstechniken darstellen. Dieser Präsentation schließt sich ein vertiefender Dialog mit dem Prüfungsausschuss an.
Wurden in der Projektarbeit oder im Fachgespräch weniger als 50 Punkte (ausreichend) erreicht, gilt dieser Prüfungsteil als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Dabei hat der Prüfungsteilnehmer erneut die Möglichkeit, zwei Themenvorschläge für eine Projektarbeit einzureichen. Ist das Fachgespräch nicht bestanden, muss bei einer Wiederholungsprüfung die Projektarbeit mit einem neuen Thema gestellt werden.
Mit dem Prüfungsteil C ist spätestens ein Jahr nach dem erfolgreichen Ablegen (jedes Fach mindestens 50 Punkte) der Teile A und B zu beginnen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin von Teil A bzw. Prüfungsteil B. Der Anmeldeschluss für den Prüfungsteil C „Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil“ liegt jeweils zeitlich zu dem Anmeldeschluss von Prüfungsteil B.

Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.