Fortbildungsprüfungen

Gepr. Taucher/-in

Die rund 500 Taucherinnen und Taucher in Deutschland werden nur selten in schönen Gewässern gebraucht. Die meisten müssen unter Wasser handwerkliche Arbeiten ausführen, um zum Beispiel Schleusen, Wehre, Brücken und Staumauern zu warten und zu reparieren. Gebraucht werden sie überall, wo Wasser ist und es weniger Aufwand ist, einen Taucher hinabzuschicken, als das Wasser zu entfernen.
Geprüfte Taucher/-in sind qualifiziert folgende Aufgaben wahrzunehmen: Bedienen, Warten und Einsatz der Druckluft-Tauchgeräte; Bedienen, Warten und Einsatz der Anlagen und Geräte für das Arbeiten unter Wasser; Durchführen von Arbeiten unter Wasser; Beachten und Einhalten der Vorschriften über Arbeitsschutz und Unfallverhütung bei Taucherarbeiten.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine wenigstens vierjährige Berufspraxis und
  2. danach eine mindestens zweijährige betriebliche Praxis in einem Tauchunternehmen und
  3. die regelmäßige Teilnahme am Fortbildungsgang gemäß § 4 und
  4. den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft oder vergleichbare Leistungen nachweist.
Die betriebliche Praxis muss der beruflichen Fortbildung zum „Geprüften Taucher“/zur „Geprüften Taucherin“ dienlich sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung haben.
Außerdem ist durch eine gültige Bescheinigung nachzuweisen, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Durchführung von Taucherarbeiten bestehen.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in
  1. einen fachtheoretischen Teil und
  2. einen fachpraktischen Teil.
Im fachtheoretischen Teil ist in folgenden Prüfungsbereichen zu prüfen:
  • Gerätekunde,
  • Arbeitskunde,
  • Tauchermedizinische Grundkenntnisse,
  • Rechtsvorschriften,
  • Fachrechnen und Fachzeichnen.
Die Prüfung im fachtheoretischen Teil ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
Im fachpraktischen Teil ist in folgenden Handlungsbereichen zu prüfen:
  • Handhabung der Tauch- und Arbeitsgeräte,
  • Durchführung von Taucherarbeiten.
Die Prüfung im fachpraktischen Teil ist in Form von praktischen Arbeiten durchzuführen. Dabei ist in der Prüfung sowohl das autonome als auch das schlauchversorgte Tauchverfahren anzuwenden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungs- und Handlungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat.

Anmeldung zur Prüfung

Die schriftlichen Prüfungen finden im Juli/August statt. Der ungefähre Zeitraum für die praktische Prüfung ist im Folgemonat.
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 538,00 Euro gemäß der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 315 KB) der IHK Nord Westfalen.

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Nichtteilnahme an der Prüfung werden 75 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Lehrgangsanbieter

Die Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Lehrgangsanbietern möglich.
Die Liste erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch kann sie dafür garantieren, dass die hier angegebenen Anschriften und Telefonnummern der einzelnen Lehrgangsträger stets aktuell sind. Bitte haben Sie auch Verständnis, dass wir keine Auskünfte über die Qualität der Lehrgangsanbieter erteilen können. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.