Fortbildungsprüfungen

Gepr. IT-Projektleiter/-in

Das Bild zeigt ein PC-Laufwerk sowie eine Platine
Geprüfte IT-Projektleiter (Certified IT Business Manager) sind qualifiziert, in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie herstellen, anbieten oder anwenden, einmalige Vorhaben, die gekennzeichnet sind durch spezifische Ziele, zeitliche, finanzielle und personelle Begrenzungen sowie eine projektspezifische Organisation, in der Projekt- und Linienorganisation selbständig und eigenverantwortlich zu leiten. Sie stellen sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und globale Marktverhältnisse, auf Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz. Sie nehmen Aufgaben der Mitarbeiterführung wahr.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Gepr. IT-Projektleiter“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung der operativen Professionals ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in den §§ 8, 11, 14 oder 17 der Verordnung genannten Aufgaben haben und die Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten nach einem der Profile der Anlage 5 oder eine nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Für den Zulassungsantrag für die folgenden Prüfungen muss im IHK-Online-Portal der Abschluss „Operativer Professional“ gewählt werden. Die Auswahl der Spezialisierung ist bei der Prüfungsanmeldung möglich:
  • Gepr. IT-Berater/-in (Certified IT Business Consultant)
  • Gepr. IT-Projektleiter/-in (Certified IT Business Manager)

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung für die operativen Professionals gliedert sich jeweils in die Prüfungsteile:
  1. Betriebliche IT-Prozesse,
  2. Profilspezifische IT-Fachaufgaben,
  3. Mitarbeiterführung und Personalmanagement.
Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.

Betriebliche IT-Prozesse

Im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse" erstellt die zu prüfende Person eine Dokumentation über ein praxisrelevantes Projekt oder über Aufgaben aus betrieblichen IT-Prozessen. Die zu prüfende Person reicht hierzu einen Vorschlag ein.

Der Prüfungsausschuss führt mit der zu prüfenden Person darüber ein Beratungsgespräch und trifft mit ihr eine Zielvereinbarung über durchzuführende Arbeiten, Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie den Abgabetermin. Dabei darf zwischen dem Tag des Beratungsgesprächs und dem Abgabetermin der Dokumentation längstens ein Zeitraum von einem Jahr liegen.

Die zu prüfende Person soll durch die Erstellung der Dokumentation nachweisen, dass er/sie ein praxisrelevantes Projekt oder Aufgaben aus mindestens einem der folgenden IT-Geschäftsprozesse planen, durchführen und dokumentieren kann:
  1. Beraten von Kunden und Erstellen von Angeboten,
  2. Einrichten, Durchführen und Auflösen von Projekten,
  3. Einführen, Betreuen und Optimieren von Produktionsprozessen,
  4. Leiten von Projekten, einschließlich Planen des Personaleinsatzes und der Mitarbeiterentwicklung.
Die Dokumentation soll eine Darstellung und analytische Bewertung über Entstehung und Ablauf der Projektarbeit oder Lösungskonzeption enthalten. Durch die Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist:
  • a) sich auf neue Technologien und sich wandelnde lokale und globale Marktverhältnisse einzustellen,
  • b) Kundenanforderungen sowie technische und organisatorische Schnittstellen zu analysieren,
  • c) technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen vorzuschlagen,
  • d) Projektalternativen zu untersuchen,
  • e) Projekte zu strukturieren, Kosten und Ressourcen zu planen, Risiken zu analysieren,
  • f) Anforderungen an das Personal zu beschreiben, den Einsatz von Projektmitarbeitern zu koordinieren,
  • g) Entscheidungsträger zu beraten,
  • h) die Umsetzung der Projekte zu leiten; effiziente Arbeits- und Systemabläufe zu organisieren,
  • i) Controlling-Instrumente einzusetzen, insbesondere zur Überwachung von Budgets, Terminen und Qualitätszielen,
  • k) geeignete Aktivitäten zur Abwendung von Risiken zu planen,
  • l) IT-Lösungen in bestehende Kundenumfelder zu integrieren,
  • m) qualitätswirksame Aktivitäten zu planen, zu sichern und zu lenken sowie das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter zu fördern.

Profilspezifische IT-Fachaufgaben

Die zu prüfende Person soll im Prüfungsteil "Profilspezifische IT-Fachaufgaben" drei Situationsaufgaben aus folgenden Geschäftsprozessen schriftlich bearbeiten:
  1. Initiieren und Planen von Projekten,
  2. Realisieren und Steuern von Projekten,
  3. Evaluieren und Verwerten von Projekten und Projektergebnissen.
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als einer Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist ihr darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistung besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Mitarbeiterführung und Personalmanagement

Die zu prüfende Person soll im Prüfungsteil "Mitarbeiterführung und Personalmanagement" zwei Situationsaufgaben schriftlich bearbeiten und eine praktische Demonstration vorbereiten und durchführen.
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als einer Situationsaufgabe mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist ihr in dieser Situationsaufgabe eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistung besteht diese Möglichkeit nicht. Die einzelne Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Sollte ein Prüfungsteilnehmer die erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), die gemäß § 32 IT-RVO nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, nachweisen, kann er im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ auf Antrag von der Praktischen Demonstration befreit werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in allen Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.

Wer die Prüfung nach dieser Verordnung zu einem Abschluss der operativen Professionals bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Wer dabei im Prüfungsteil "Mitarbeiterführung und Personalmanagement" für die praktische Demonstration den Anwendungsfall "Vorbereiten und Durchführen einer Ausbildungseinheit" oder "Vorbereiten und Durchführen einer Mitarbeiterqualifizierung" ausgewählt hat, hat die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nach dem Berufsbildungsgesetz nachgewiesen.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr



Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie, wie die Einladung zur Prüfung, per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter wis.ihk.de. Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.