Geprüfte Betriebswirte - Master Professional

Informationen zum mündlichen Prüfungsteil

Informationen für Prüfungsteilnehmer/-innen, Bildungsträger und Dozent/-innen
Die Informationen und Beispiele sind eine Hilfestellung zur Vorbereitung des mündlichen Prüfungsteils.

Das wesentliche Merkmal der beruflichen Bildung ist die Orientierung an der beruflichen Handlungsfähigkeit und somit an den Prozessen der betrieblichen Leistungserstellung. Es wird ein Bezug zur beruflichen Handlung erzeugt.

Die betriebs- und volkswirtschaftlichen Zusammenhänge, rechtliche Aspekte und weitere übergreifende Qualifikationsinhalte sind in den fünf Handlungsbereichen integriert und bilden unter anderem die Basis für fachlich gutes und begründbares Handeln.

Einbettung des mündlichen Prüfungsteils in der Gesamtprüfung

In der mündlichen Prüfung sollen Probleme der betrieblichen Praxis analysiert und bewertet werden, um Vorschläge zur Lösung der Probleme zu entwickeln und für den betrieblichen Einsatz zu beurteilen.

Im Kontext der Qualifikationsinhalte sowie der Zielsetzung des Fortbildungsprofils nach § 2 der Fortbildungsordnung können aktuelle Metathemen* die Ausgangsbasis für die mündliche Prüfung bilden.

Die Behandlung der Folgen und Auswirkungen insbesondere auf die Unternehmensprozesse können Anknüpfungspunkte sein.
*Beispiele für Metathemen: Transformation der Wirtschaft, Energiewende, Lieferkettenunterbrechung, Fachkräftemangel, Digitalisierung und Vernetzung von betrieblichen Prozessen, wirtschaftliche Gesamtentwicklung

Rahmenbedingungen des mündlichen Prüfungsteils

  • Dauer: Die mündliche Prüfung soll 45 Minuten dauern. Die nachfolgenden Beratungen des Prüfungsausschusses werden nicht der Prüfungszeit zugerechnet.
  • Beginn der mündlichen Prüfung: Im Regelfall wird der zu prüfenden Person zu Beginn die Möglichkeit gegeben, sich vorzustellen.
  • Vorbereitungszeit: Es ist keine Vorbereitungszeit unmittelbar vor der mündlichen Prüfung vorgesehen.
  • Präsentation: Eine vorbereitete Präsentation ist nicht vorgesehen. Im Verlauf der mündlichen Prüfung kann der Prüfungsausschuss eine Verdeutlichung einfordern, bspw. mithilfe einer Skizze oder eines Ablaufplanes.
  • Musterunternehmen/Unternehmensstruktur: Für den schriftlichen Prüfungsteil kann ein Musterunternehmen genutzt werden. Dieses kann auch für den mündlichen Prüfungsteil verwendet werden. 
  • Hilfsmittel: Hilfsmittel sind nicht erforderlich.
  • DQR: Der Abschluss ist dem Niveau 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen zugeordnet (www.dqr.de). Die dort beschriebenen Kompetenzanforderungen sind auch für diesen Abschluss zutreffend. Bei der Prüfungsvorbereitung kann es daher berücksichtigt werden.

Schwerpunkt der mündlichen Prüfung nach § 12 Absatz 4 Fortbildungsordnung

Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen
(1) Im Handlungsbereich „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Managementaufgaben bei Unternehmensprozessen im Verständnis eines integrierten Managementsystems zur Einhaltung von Anforderungen, insbesondere von Qualität, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz, in einer einheitlichen Struktur verantwortlich wahrzunehmen, zu überwachen und weiterzuentwickeln. Dafür sind die Werkzeuge des strategischen Controllings unter besonderer Beachtung von Risiken zu beherrschen, dabei aber auch die strategischen Chancen für das Wertschöpfungspotenzial des Unternehmens, insbesondere durch Innovationsmanagement und modernes Informationsmanagement, zu nutzen.
(2) In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
  • integrierte Managementsysteme ausgerichtet an den strategischen Vorgaben implementieren und weiterentwickeln,
  • strategisches Controlling gestalten, überwachen und weiterentwickeln,
  • Informationssysteme an technologischen Entwicklungen ausrichten,
  • Personalmanagement gestalten, überwachen und weiterentwickeln,
  • Prozesse eines an ethischen Aspekten ausgerichteten Wertemanagements überwachen.

Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen DQR – Niveau 7

Beschreibung der erforderlichen beruflichen Kompetenzen (Auszug)
Die beschriebenen Kompetenzanforderungen können im mündlichen Prüfungsteil zur Leistungseinordnung ergänzend berücksichtigt werden.

Das Niveau 7 beschreibt Kompetenzen, die zur Bearbeitung von neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden. Die Anforderungsstruktur ist durch häufige und unvorhersehbare Veränderungen gekennzeichnet.

Fachkompetenz

Wissen: Über umfassendes berufliches Wissen in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen. Über erweitertes Wissen in angrenzenden Bereichen verfügen.
Fertigkeiten: Über spezialisierte fachliche oder konzeptionelle Fertigkeiten zur Lösung auch strategischer Probleme in einem beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen. Auch bei unvollständiger Information Alternativen abwägen. Neue Ideen oder Verfahren entwickeln, anwenden und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Beurteilungsmaßstäbe bewerten. 

Personale Kompetenz

Sozialkompetenz: Gruppen oder Organisationen im Rahmen komplexer Aufgabenstellungen verantwortlich leiten und ihre Arbeitsergebnisse vertreten. Die fachliche Entwicklung anderer gezielt fördern. Bereichsspezifische und branchenübergreifende Diskussionen führen.
Selbstständigkeit: Für neue anwendungs- oder forschungsorientierte Aufgaben Ziele unter Reflexion der möglichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen definieren, geeignete Mittel einsetzen und hierfür Wissen eigenständig erschließen.

Musterunternehmen / Unternehmensstruktur

Die Grafik und die Erläuterungen des Musterunternehmens zur bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfung können sie hier herunterladen.