Bachelor Professional in IT

IT-Projekt: Projektantrag und Projektdokumentation

Im Prüfungsteil „IT-Projekt“ weisen Sie nach, dass Sie ein betriebliches IT-Projekt oder eine Machbarkeitsstudie selbstständig planen, durchführen, dokumentieren und bewerten können. Auf dieser Seite finden Sie die Anforderungen an den Projektantrag, das Zielvereinbarungsgespräch, die Projektdokumentation sowie die Präsentation und das Fachgespräch.
Die Projektarbeit wird nach § 25 BAProITFPrV durchgeführt. Inhaltliche Grundlage sind die Anforderungen des Prüfungsbereichs „Planen, Durchführen und Dokumentieren eines IT-Projektes“ nach § 18 BAProITFPrV. Das Thema muss einem der fünf Prüfungsbereiche der fachlichen Spezialisierung nach § 4 BAProITFPrV zugeordnet werden.
Sie entscheiden, ob Sie ein betriebliches IT-Projekt durchführen oder eine Machbarkeitsstudie anfertigen. Das Thema wählen Sie selbst.

Ablauf des IT-Projekts

Der Prüfungsteil umfasst folgende Schritte:
  1. Anmeldung zum Prüfungsteil
  2. Einreichung des Projektantrags
  3. Zielvereinbarungsgespräch mit dem Prüfungsausschuss
  4. Durchführung des Projekts oder Anfertigung der Machbarkeitsstudie
  5. Erstellung und Abgabe der Projektdokumentation
  6. Bewertung der Projektarbeit
  7. Präsentation und Fachgespräch
Die mündliche Prüfung wird nur durchgeführt, wenn die Projektarbeit mit mindestens 50 Punkten bewertet wurde. Sie besteht aus einer Präsentation und einem unmittelbar anschließenden Fachgespräch.

Anmeldung und Termine

Für den Prüfungsteil „IT-Projekt“ gelten folgende Anmeldeschlüsse:
  • Sommerprüfung: 1. April
  • Winterprüfung: 1. Oktober
Die genauen Termine und Fristen werden Ihnen nach der Anmeldung mitgeteilt. Dies betrifft insbesondere die Einreichung des Projektantrags, das Zielvereinbarungsgespräch, den Abgabetermin der Projektdokumentation sowie den Termin für Präsentation und Fachgespräch.
Es handelt sich bei den auf der Hauptseite veröffentlichten Zeitangaben um ein grobes Ablaufschema. Die tatsächlichen Termine können abhängig von der Zahl der Prüfungsteilnehmenden und der Verfügbarkeit des Prüfungsausschusses abweichen.

Projektantrag

Zunächst laden Sie im Online-Portal einen Projektantrag mit einer Beschreibung Ihres Vorhabens hoch. Der Antrag dient dem Prüfungsausschuss als Grundlage für die Prüfung des Themas und für das anschließende Zielvereinbarungsgespräch.
Der Projektantrag muss ausformuliert sein und folgende Angaben enthalten:
  • Form der Projektarbeit (IT-Projekt oder Machbarkeitsstudie)
  • Thema des Projekts
  • Beschreibung der Projektarbeit einschließlich Gliederung
  • Kurzdarstellung der Ausgangs-, Umfeld- und Problemsituation
  • Beschreibung der Inhalte, Ziele und des Nutzens der Projektarbeit
  • Beschreibung der Rollen und der damit verbundenen Aufgaben während der Projektarbeit
  • Grobgliederung der Dokumentation über die Projektarbeit
Die Abgabe des Projektantrags erfolgt innerhalb der mitgeteilten Frist über das Online-Portal.

Anforderungen an das Projekt

Das Projekt oder die Machbarkeitsstudie muss den Anforderungen der Fortbildungsprüfung zum Bachelor Professional in IT entsprechen. Bei der Projektauswahl sind folgende Ziele zu berücksichtigen:
  • hinreichende Komplexität (mehrdimensionale Aufgabenstellung)
  • Bewältigung in mehreren Projektphasen
  • Praxisbezug
Der Prüfungsausschuss kann Themenvorschläge ablehnen, die den Anforderungen der Fortbildungsprüfung nicht entsprechen. In diesem Fall ist ein überarbeiteter oder neuer Projektantrag einzureichen.

Inhaltliche Anforderungen

Mit der Projektarbeit weisen Sie nach, dass Sie ein betriebliches IT-Projekt oder eine Machbarkeitsstudie planen und durchführen sowie die Entstehung, den Ablauf und das Ergebnis darstellen und bewerten können.
Im Prüfungsbereich „Planen, Durchführen und Dokumentieren eines IT-Projektes“ wird insbesondere geprüft, ob Sie die Qualifikationsinhalte nach § 18 BAProITFPrV nachweisen können. Dazu zählen insbesondere:
  • Analyse von Kundenanforderungen
  • Planung und Umsetzung von IT-Lösungen
  • Organisation und Steuerung von Projekten
  • Qualitätssicherung
  • Projektcontrolling
  • Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen
  • Präsentation von Projektergebnissen
  • Bewertung und Abschluss von Projekten
Welche Anforderungen in Ihrer Projektarbeit konkret nachzuweisen sind, wird im Zielvereinbarungsgespräch festgelegt. Die Anforderungen des Prüfungsbereichs ergeben sich aus § 18 BAProITFPrV.

Zielvereinbarungsgespräch

Nach Prüfung Ihres Projektantrags führen Sie ein Beratungsgespräch mit dem Prüfungsausschuss. In diesem Gespräch wird eine Zielvereinbarung getroffen.
Die Zielvereinbarung legt insbesondere fest:
  • durchzuführende Arbeiten
  • Art und Umfang der Projektdokumentation
  • Abgabetermin
Der Prüfungsausschuss kann besondere Schwerpunkte zur Bearbeitung vorgeben und zeitliche Vorgaben machen.
Zwischen dem Tag des Zielvereinbarungsgesprächs und dem Abgabetermin darf nach § 25 Absatz 3 BAProITFPrV höchstens ein Jahr liegen.
Die Zielvereinbarung ist für die weitere Bearbeitung verbindlich. Erforderliche Änderungen müssen vor ihrer Umsetzung mit dem Prüfungsausschuss abgestimmt werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Prüfungsausschusses und erfordern eine angepasste Zielvereinbarung.

Durchführung der Projektarbeit

Nach Abschluss der Zielvereinbarung führen Sie das vereinbarte Projekt durch oder erstellen die Machbarkeitsstudie. Die Bearbeitung muss den festgelegten Inhalten, Schwerpunkten und zeitlichen Vorgaben entsprechen.
Dazu gehören insbesondere wesentliche Entscheidungen, Abweichungen vom ursprünglichen Vorgehen, Risiken, Steuerungsmaßnahmen und erzielte Ergebnisse. Die Projektdokumentation soll nicht erst nachträglich aus einzelnen Unterlagen zusammengesetzt werden, sondern die eigenständige Planung, Durchführung und Bewertung nachvollziehbar darstellen.

Projektdokumentation

Die Projektdokumentation wird auf Grundlage der Zielvereinbarung erstellt. Der Prüfungsausschuss bewertet die Projektarbeit anhand der Dokumentation.

Umfang der Projektdokumentation

Zur vollständigen Dokumentation der Projektarbeit gehören:
  1. die Dokumentation des betrieblichen IT-Projekts oder der Machbarkeitsstudie entsprechend der Zielvereinbarung mit mindestens 30 und höchstens 40 Textseiten
  2. die erforderlichen Anlagen, beispielsweise kunden- oder unternehmensbezogene Unterlagen, technische Planungen und ergänzende Nachweise
Der Umfang der Anlagen darf höchstens 50 Prozent des Umfangs der Dokumentation betragen.
Allgemeines Material ohne unmittelbaren Bezug zur Projektarbeit gehört nicht in die Dokumentation. Wissenschaftliche Untersuchungen, Produktinformationen, Handbücher und vergleichbare Unterlagen dürfen nur aufgenommen werden, wenn sie für die Darstellung oder Bewertung des Projekts erforderlich sind.

Formale Vorgaben

Für die Projektdokumentation gelten folgende formale Vorgaben:
  • Schriftgröße: 12 Punkt
  • Schriftart: serifenlose Standardschrift, zum Beispiel Arial
  • Fußnoten: 10 Punkt
  • Schriftfarbe: Schwarz
  • Zeilenabstand: 1,5-zeilig
  • Textausrichtung: Blocksatz mit Silbentrennung
  • linker Seitenrand: 2,5 Zentimeter
  • rechter Seitenrand: 2,5 Zentimeter
  • Überschriften: fett, 14 Punkt
  • Abstand vor Überschriften: doppelter Zeilenabstand
  • fortlaufende Seitennummerierung ab der ersten Textseite
  • keine Seitennummerierung auf dem Deckblatt und im Inhaltsverzeichnis
  • projektbezogenes Glossar im Anhang, soweit erklärungsbedürftige Begriffe verwendet werden
Verbindlich sind außerdem die Festlegungen der individuellen Zielvereinbarung und die mitgeteilten Abgabehinweise.

Empfohlener Aufbau

Für die Projektdokumentation wird folgender Aufbau empfohlen:
  1. Deckblatt
  2. Kopie Projektantrag
  3. Kopie Zielvereinbarung
  4. Kurzvorstellung
  5. Inhaltsverzeichnis/Gliederung
  6. Projektbericht
  7. Anhang
  8. Glossar
Der konkrete Aufbau richtet sich nach dem Thema der Projektarbeit und der Zielvereinbarung. Die Gliederung muss den Ablauf und die inhaltlichen Schwerpunkte des Projekts nachvollziehbar abbilden.

Deckblatt

Das Deckblatt muss folgende Angaben enthalten:
  • Vorname und Name
  • Prüflingsnummer
  • vollständiges Thema der Projektarbeit
  • Form der Projektarbeit, betriebliches IT-Projekt oder Machbarkeitsstudie
  • zugeordneter Prüfungsbereich nach § 4 Absatz 1 BAProITFPrV
  • Bearbeitungszeitraum
  • gegebenenfalls Unternehmen oder Organisation

Kurzvorstellung

In der Kurzvorstellung können Sie auf etwa einer Seite Ihren beruflichen Werdegang sowie Ihre derzeitige Funktion und Aufgabe im Unternehmen darstellen.
Beschränken Sie sich auf Angaben, die für das Verständnis Ihrer Rolle und der Projektarbeit erforderlich sind. Eine umfassende Darstellung Ihres Lebenslaufs ist nicht erforderlich.

Inhaltsverzeichnis und Gliederung

Das Inhaltsverzeichnis bildet die Gliederung der Projektdokumentation mit den jeweiligen Seitenzahlen ab.
Beachten Sie dabei folgende Anforderungen:
  • Verwenden Sie eine nachvollziehbare numerische Gliederung.
  • Überschreiten Sie nach Möglichkeit nicht vier Gliederungsebenen.
  • Verwenden Sie im Inhaltsverzeichnis keine Piktogramme als Aufzählungszeichen.
  • Auf einen untergeordneten Gliederungspunkt muss mindestens ein weiterer Gliederungspunkt derselben Ebene folgen.
  • Die Bezeichnungen im Inhaltsverzeichnis müssen mit den Überschriften im Text übereinstimmen.

Aufbau des Textteils

Der Textteil gliedert sich grundsätzlich in Einleitung, Hauptteil und Schlussteil.
Die folgenden Hinweise können bei der Strukturierung der Dokumentation unterstützen.
  • Ausgangssituation
  • Projektumfeld
  • Problemstellung
  • Auftrag oder Anlass
  • Zielsetzung
  • Abgrenzung des Projekts
  • eigene Rolle und Verantwortung
  • beteiligte Personen oder Organisationseinheiten
  • wesentliche Rahmenbedingungen
Im Hauptteil stellen Sie die Planung, Durchführung und Steuerung des Projekts nachvollziehbar dar. Erläutern und begründen Sie insbesondere Ihre Entscheidungen, die eingesetzten Methoden, mögliche Alternativen und den Umgang mit Risiken oder Abweichungen.
Eine bloße chronologische Aufzählung der ausgeführten Tätigkeiten reicht nicht aus. Entscheidend ist, dass Ihre fachlichen, organisatorischen und methodischen Leistungen erkennbar werden.
Im Schlussteil bewerten Sie den Projektverlauf und die erzielten Ergebnisse. Dazu gehören insbesondere:
  • Abgleich von Zielen und Ergebnissen
  • Bewertung der Qualität
  • Betrachtung von Kosten, Terminen und Ressourcen
  • Bewertung wesentlicher Risiken und Maßnahmen
  • Abweichungen von der Planung
  • Projektnachkalkulation, soweit einschlägig
  • erreichte oder nicht erreichte Ziele
  • Schlussfolgerungen und Verbesserungsvorschläge
  • persönliche Reflexion der eigenen Vorgehensweise

Grafiken, Tabellen und Abbildungen

Grafiken, Bilder oder Skizzen sollten nur dann im Text verwendet werden, wenn sie für das unmittelbare Verständnis erforderlich sind. Andernfalls sind sie als Anlage beizufügen.

Abbildungsverzeichnis und Tabellenverzeichnis

Wenn im Textteil Abbildungen, Grafiken oder Tabellen verwendet werden, sind diese in einem entsprechenden Verzeichnis aufzuführen.
Das jeweilige Verzeichnis enthält:
  • fortlaufende Nummer
  • Bezeichnung
  • Seitenzahl
Die Reihenfolge im Verzeichnis muss der Reihenfolge in der Dokumentation entsprechen.

Abkürzungsverzeichnis

Fachspezifische oder unternehmensbezogene Abkürzungen müssen in einem Abkürzungsverzeichnis erläutert werden. Allgemein gebräuchliche Abkürzungen müssen nicht aufgenommen werden.
Das Abkürzungsverzeichnis steht nach dem Inhaltsverzeichnis und wird alphabetisch geordnet. Es muss auch Abkürzungen berücksichtigen, die in den Anlagen verwendet werden.

Glossar

Erklärungsbedürftige fachliche, technische oder unternehmensbezogene Begriffe sind in einem Glossar zu erläutern. Das Glossar wird in den Anhang aufgenommen und alphabetisch geordnet.

Anlagen

Zu den Anlagen können beispielsweise kunden- und unternehmensbezogene Dokumente und Unterlagen, technische Planungen sowie das Quellenverzeichnis gehören.
Die Anlagen müssen in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Thema der Projektarbeit stehen. Nicht in die Dokumentation gehören allgemeine oder erläuternde Unterlagen ohne unmittelbaren Bezug zur Projektarbeit, beispielsweise wissenschaftliche Untersuchungen oder allgemeine Produktinformationen.

Quellen und Zitate

Fremde Texte, Abbildungen, Tabellen, Daten, Gedanken und sonstige Inhalte müssen vollständig und nachvollziehbar als Quellen gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für sinngemäße Übernahmen und Zusammenfassungen.
Wörtliche Zitate sind als solche zu kennzeichnen. Unmittelbar nach dem Zitat muss die Quelle angegeben werden.
Internetquellen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
  • Urheber oder herausgebende Organisation, soweit erkennbar
  • Titel der Seite oder des Dokuments
  • vollständige Internetadresse
  • Datum und gegebenenfalls Uhrzeit des Abrufs
Verwenden Sie in der gesamten Dokumentation eine einheitliche Zitierweise.
Nicht gekennzeichnete Übernahmen fremder Texte, Abbildungen, Daten, Ideen, Argumente oder Ergebnisse können als Täuschungshandlung bewertet werden. Dies gilt auch für umformulierte oder zusammengefasste Inhalte, wenn die zugrunde liegende Quelle nicht genannt wird.
Die Verantwortung für die Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Eigenständigkeit der eingereichten Dokumentation liegt bei Ihnen.

Betriebs- und Kundendaten

Nehmen Sie Betriebs-, Kunden- und personenbezogene Daten nur auf, soweit dies für die Projektarbeit erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Stimmen Sie mit Ihrem Unternehmen frühzeitig ab, welche Angaben anonymisiert, pseudonymisiert oder anderweitig geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für:
  • personenbezogene Daten
  • Kundendaten
  • Zugangsdaten
  • Sicherheitsinformationen
  • interne Kalkulationen
  • Vertragsinhalte
  • technische Geheimnisse
  • sonstige vertrauliche Informationen
Die Projektarbeit wird im Rahmen des Prüfungsverfahrens verarbeitet und den hierfür zuständigen Personen zugänglich gemacht.

Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)

Die Nutzung generativer KI ist grundsätzlich zulässig. Die fachliche Analyse, Argumentation, Bewertung und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen müssen jedoch Ihre eigenständige Leistung bleiben. KI darf unterstützend eingesetzt werden, beispielsweise zur Ideenfindung, Strukturierung oder sprachlichen Überarbeitung.
Werden KI-Tools eingesetzt, sind Art und Umfang der Nutzung offenzulegen. Der Projektdokumentation ist hierzu eine Übersicht über die verwendeten KI-Tools und deren Einsatzbereiche beizufügen. Wurde keine KI genutzt, ist dies ebenfalls zu dokumentieren.
Alle durch KI erzeugten oder unterstützten Inhalte sind eigenständig auf Richtigkeit, Relevanz und Angemessenheit zu prüfen. Die Verantwortung für die Inhalte der Projektarbeit verbleibt vollständig bei der zu prüfenden Person.
Werden KI-Tools eingesetzt, sind Art und Umfang der Nutzung offenzulegen. Die Dokumentation kann beispielsweise in der folgenden Form erfolgen:
KI-Tool (Name, Version) Verwendungsart Betroffene Abschnitte Umfang
ChatGPT 5.6 Sprachliche Überarbeitung Seite 2, Abschnitt 3 ca. 20 % des Textes
Microsoft Copilot Ideenfindung, Gliederung Inhaltsverzeichnis Strukturvorschlag
Mit der Abgabe der Projektarbeit versichern Sie:
Ich versichere, dass ich diese Arbeit selbstständig erstellt habe und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet wurden. Die Nutzung von KI-Tools ist offengelegt. Alle Zitate und Übernahmen sind kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde in dieser Form noch in keiner anderen Prüfung vorgelegt.

Abgabe der Projektdokumentation

Die Projektdokumentation ist innerhalb der festgelegten Frist in der von der IHK vorgegebenen Form über das Online-Portal einzureichen.

Nach dem endgültigen Hochladen und Ablauf der Abgabefrist kann die Dokumentation nicht mehr verändert oder ausgetauscht werden.

Bewertung der Projektarbeit

Der Prüfungsausschuss bewertet das Projekt anhand der eingereichten Dokumentation. Die Bewertung orientiert sich insbesondere an den Qualifikationsinhalten des Prüfungsbereichs „Planen, Durchführen und Dokumentieren eines IT-Projektes“ nach § 18 BAProITFPrV. Dazu gehören unter anderem:
  • Analyse von Kundenanforderungen
  • Planung und Umsetzung von IT-Lösungen
  • Projektorganisation und Projektsteuerung
  • Qualitätssicherung
  • Risikomanagement
  • Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen
  • Projektcontrolling
  • Präsentation und Dokumentation der Projektergebnisse
  • Evaluation und Abschluss des Projekts
Darüber hinaus fließen auch die äußere Form sowie die inhaltliche Struktur und Darstellung der Dokumentation in die Bewertung ein.
Die IHK teilt Ihnen mit, ob Sie die erforderlichen 50 Punkte erreicht haben und zur Präsentation und zum Fachgespräch zugelassen sind.

Präsentation und Fachgespräch

Wenn die Projektarbeit mit mindestens 50 Punkten bewertet wurde, folgt die mündliche Prüfung. Sie besteht aus:
  1. Präsentation
  2. unmittelbar anschließendem Fachgespräch
Die Form der Präsentation und die dafür eingesetzten Medien stehen Ihnen frei.
Die Präsentation soll mindestens 20 und höchstens 30 Minuten dauern. Präsentation und Fachgespräch sollen zusammen höchstens 90 Minuten dauern.

Präsentation

In der Präsentation stellen Sie die Inhalte Ihrer Projektarbeit vor. Sie sollen zeigen, dass Sie Ihre Projektarbeit strukturiert, verständlich und adressatengerecht mündlich darstellen können.
Setzen Sie nachvollziehbare Schwerpunkte. Eine vollständige Wiedergabe der schriftlichen Dokumentation ist weder erforderlich noch zielführend.

Fachgespräch

Das Fachgespräch schließt unmittelbar an die Präsentation an. Ausgangspunkt sind die Projektarbeit, die Dokumentation und die Präsentation.
Im Fachgespräch weisen Sie nach, dass Sie Ihre Konzeptionen und Lösungsvorschläge argumentativ vertreten sowie weiterführende Fragen beantworten können, die im Zusammenhang mit der Projektarbeit stehen.
Der Prüfungsausschuss kann vertiefende oder erweiternde Fragen stellen, die im Zusammenhang mit der Projektarbeit stehen.

Bewertung des Prüfungsteils IT-Projekt

Die folgenden Prüfungsleistungen werden einzeln bewertet:
  • Projektarbeit
  • Präsentation
  • Fachgespräch
Aus den Bewertungen der Präsentation und des Fachgesprächs wird das arithmetische Mittel für die mündliche Prüfung gebildet.

Bewertung der mündlichen Prüfung:

Bewertung der mündlichen Prüfung =
(Bewertung der Präsentation + Bewertung des Fachgesprächs) ÷ 2
Für die Bewertung des gesamten Prüfungsteils wird die Projektarbeit mit einem Drittel und die mündliche Prüfung mit zwei Dritteln gewichtet.

Bewertung des Prüfungsteils IT-Projekt:

Bewertung IT-Projekt =
1/3 Projektarbeit + 2/3 mündliche Prüfung
Die Gewichtung kann eine mit weniger als 50 Punkten bewertete einzelne Prüfungsleistung nicht ausgleichen. Zum Bestehen der Gesamtprüfung müssen Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch jeweils mit mindestens 50 Punkten bewertet sein.

Folgen einer nicht bestandenen Prüfungsleistung

Wird die Projektarbeit mit weniger als 50 Punkten bewertet, findet keine Präsentation und kein Fachgespräch statt.
Wird die Präsentation oder das Fachgespräch mit weniger als 50 Punkten bewertet, müssen bei einer Wiederholungsprüfung die gesamte mündliche Prüfung und die Projektarbeit wiederholt werden.
Die Projektarbeit kann höchstens zweimal wiederholt werden. Bei einer Wiederholung können Sie erneut zwischen einem betrieblichen IT-Projekt und einer Machbarkeitsstudie wählen. Für die Wiederholung ist ein neuer Projektantrag einzureichen und eine neue Zielvereinbarung zu treffen.
Die Frist zur Wiederholung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang des Bescheids über das Nichtbestehen beziehungsweise über das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung. Die Wiederholungsregelungen ergeben sich aus § 32 BAProITFPrV.

Überschreitung des Bearbeitungszeitraums

Zwischen dem Zielvereinbarungsgespräch und dem Abgabetermin darf ein Zeitraum von höchstens einem Jahr liegen. Wird der vorgesehene Bearbeitungszeitraum von einem Jahr überschritten, gilt der Prüfungsteil als nicht bestanden. Im Fall einer Wiederholungsprüfung muss ein neuer Projektantrag gestellt werden.

Krankheit und Prüfungsunfähigkeit

Falls Sie wegen Krankheit Ihre Dokumentation nicht erarbeiten oder an Präsentation und Fachgespräch nicht teilnehmen können, müssen Sie dies mit einem ärztlichen Attest (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) nachweisen.