Ausbildung A-Z

Richtlinie zum Einsatz von KI

Auszubildende, die bei der Erstellung von Dokumentationen oder Reporten, die Teil der IHK-Abschlussprüfung sind und bewertet werden, KI-Unterstützung nutzen, müssen folgende Vorgaben beachten:
  1. Eigene Leistung: KI darf maximal als Assistenzsystem oder Hilfstool dienen. Die eigene Leistung des Prüflings muss weiterhin klar erkennbar sein und darf nicht von der KI übernommen werden.
  2. Kennzeichnungspflicht: Alle Inhalte, die von KI erstellt wurden, müssen klar als solche gekennzeichnet werden.
    Eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich, wenn die KI ausschließlich zur Rechtschreib- oder Grammatikprüfung eingesetzt wird und keine inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden.
  3. Quellenangabe: Inhalte, die nicht selbst erstellt wurden, müssen als Zitate gekennzeichnet werden. Die entsprechenden Quellen müssen korrekt und vollständig angegeben werden. Beispiel: Die verwendete KI-Anwendung muss mit vollständigem Namen und URL als Quelle angegeben werden.
  4. Nachvollziehbarkeit: Die Eingaben (Prompts) und die Antworten der KI müssen vollständig in Form von Screenshots dokumentiert werden.
Wichtiger Hinweis: Das Weglassen von Quellenangaben oder die fehlende Kennzeichnung übernommener Inhalte kann dazu führen, dass die Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ (6) bewertet wird.