Die IHK Nord Westfalen ist vom 24. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026 nicht geöffnet. Ab dem 5. Januar 2026 sind wir zu den gewohnten Zeiten für Sie da.
Nr. 6695882

Antrag auf Ausweisung der Berufsschulnote auf dem IHK-Prüfungszeugnis

Der/Die Auszubildende beantragt die Ausweisung der Berufsschulnote auf dem IHK-Prüfungszeugnis. Die Note muss den Vorgaben des § 9 Absatz 1 bis 3 der Anlage A „Bildungsgänge der Berufsschule“ zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) entsprechen.
Die Berufsschulabschlussnote ergibt sich aus der Zuordnung des nach § 9 Abs. 2 APO-BK gebildeten Mittelwerts der Noten:
  • sehr gut (1,0 bis 1,5)
  • gut (1,6 bis 2,5)
  • befriedigend (2,6 bis 3,5)
  • ausreichend (3,6 bis 4,5)
Wichtiger Hinweis: Der Antrag muss vor Beginn der letzten Prüfungsleistung – in der Regel der mündlichen Prüfung – bei der IHK Nord Westfalen eingehen. Alternativ kann er spätestens am Tag der letzten Prüfung direkt beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abgegeben werden. Anträge, die erst danach eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.