Nr. 6695882

Antrag auf Ausweisung der Berufsschulnote auf dem IHK-Prüfungszeugnis

Der/Die Auszubildende beantragt die Ausweisung der Berufsschulnote auf dem IHK-Prüfungszeugnis. Die Angabe der Note muss den Vorgaben des § 9 Abs. 1–3 der Anlage A „Bildungsgänge der Berufsschule“ zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) entsprechen.
Die Berufsschulabschlussnote ergibt sich aus der Zuordnung des nach § 9 Abs. 2 APO-BK gebildeten Mittelwerts der Noten:
  • sehr gut (1,0 – 1,5)
  • gut (1,6 – 2,5)
  • befriedigend (2,6 – 3,5)
  • ausreichend (3,6 – 4,5)
Wichtiger Hinweis: Der Antrag auf Übernahme der Berufsschulnote in das IHK-Prüfungszeugnis muss vor Beginn der letzten Prüfungsleistung – in der Regel ist dies die mündliche Prüfung – bei der IHK Nord Westfalen eingereicht oder spätestens am Tag der letzten Prüfung direkt beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abgegeben werden. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.