Ausbildungsberufe A-Z

Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation

Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG. Fachpraktiker für Bürokommunikation sind in Betrieben des Handels, des Handwerks, der Industrie sowie im Bereich des öffentlichen Dienstes tätig. Sie kommen insbesondere in den Gebieten Interne Dienste (zum Beispiel Post, Bürotechnik, Ablage), Kundenbetreuung, Telekommunikation, Assistenz- und Sekretariatsaufgaben, Materialwirtschaft, kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Personalverwaltung zum Einsatz.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Aufgrund der neuen Ausbildungsregelung “Fachpraktiker/-in für Büromanagement” müssen Prüfungen nach der alten Regelung “Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation” bis Sommer 2024 und für Wiederholer bis Winter 2024/2025 abgeschlossen werden.

Berufskolleg

Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Ausbildungsgebühr

Downloads