Nr. 6393128
Fachkräftesicherung

Antrag Berufsvalidierung

Hier können Sie einen Antrag auf Zulassung zur Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren) gemäß §§ 50b ff. BBiG stellen.
Hinweis zur Antragsstellung:
  • Für die Prüfung des Antrags sowie für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit wird jeweils eine Gebühr erhoben. Die genaue Höhe wird durch den Aufwand bestimmt. Die Gebühr für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit wird nur erhoben, wenn Sie zum Verfahren zugelassen werden.
  • Das Validierungsverfahren wird auf Deutsch durchgeführt. Sie benötigen daher insbesondere ausreichende Kenntnisse in der Fachsprache Ihres Berufes.