10. März 2026
Jens Müller zum Handelsrichter ernannt
Ehrenamtliche richterliche Tätigkeit wichtig für Wirtschaft
Auf Vorschlag der IHK Nord Westfalen zum ehrenamtlichen Handelsrichter ernannt: Jens Müller, Geschäftsführer der Echterhoff Holding GmbH (Westerkappeln).
Münster/Westerkappeln. – Jens Müller aus Münster ist auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen zum Handelsrichter am Landgericht Münster ernannt worden. Der Präsident des Landgerichts, Olaf Wicher, hat die entsprechende Ernennungsurkunde bereits ausgehändigt. Die Berufung erfolgt für fünf Jahre.
Nun sorgt Jens Müller, der Geschäftsführer der Echterhoff Holding GmbH in Westerkappeln ist, zusammen mit weiteren ehrenamtlichen Richtern sowie den Berufsrichtern für die Urteilsfindung am Landgericht Münster. Ehrenamtliche Handelsrichterinnen und -richter nehmen an den mündlichen Verhandlungen und Beratungen mit den gleichen Rechten teil wie hauptberufliche Richterinnen und Richter.
Bei der Erfüllung dieser Aufgabe kann Müller auf langjährige Erfahrung zurückgreifen. Denn von 2010 bis 2015 war er schon einmal Handelsrichter am Landgericht Münster, anschließend mehr als neun Jahre am Landgericht Hannover. Er freut sich auf die Fortsetzung seines Ehrenamts: „Die Aufgabe, der Rechtsfindung zu dienen, neue Erfahrungen zu sammeln und dabei rechtliches Verständnis und wirtschaftliche Praxis zu vereinen, ist für mich der besondere Reiz in diesem Ehrenamt.“ Der Unternehmer engagiert sich aber nicht nur als Handelsrichter im Interesse der gesamten Wirtschaft. Seit 2024 arbeitet er auch im IHK-Regionalausschuss für den Kreis Steinfurt mit.
Aus Sicht der IHK Nord Westfalen hat die ehrenamtliche richterliche Tätigkeit von Kaufleuten eine besondere Bedeutung. „Die Rechtsprechung der Kammern für Handelssachen findet bei den streitenden Parteien meistens große Akzeptanz, da durch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter kaufmännischer Sachverstand aus der Unternehmenspraxis in die Urteile einfließt“, betonte Dr. Fabian Schleithoff, Geschäftsbereichsleiter Regionalpolitik Münsterland und Volkswirtschaft bei der IHK Nord Westfalen. Damit sichergestellt ist, dass Handelsrichter über eine entsprechende berufsspezifische Qualifikation verfügen und so als unabhängige sachkundige Richter fungieren können, ist gesetzlich geregelt, dass Handelsrichter nur auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammern ernannt werden können.
Bei den insgesamt sechs Kammern für Handelssachen am Landgericht Münster engagieren sich derzeit 33 von der IHK Nord Westfalen vorgeschlagene Unternehmerinnen und Unternehmer als ehrenamtliche Handelsrichter.
