11. März 2026

Bernd Tewes zum Handelsrichter ernannt

Ehrenamtliche Tätigkeit am Landgericht Dortmund

Castrop-Rauxel/Dortmund. – Der Unternehmer Bernd Tewes ist auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen zum Handelsrichter am Landgericht Dortmund ernannt worden. Tewes wohnt in Dortmund und ist Geschäftsführer der Baugruppe Zabel in Castrop-Rauxel, zu der auch die Baugesellschaft Zabel GmbH und die komplettservice – Gesellschaft für Facility Management GmbH gehören. Die Berufung zum Handelsrichter erfolgt für fünf Jahre.
Nun sorgt Bernd Tewes zusammen mit weiteren ehrenamtlichen Richtern und den Berufsrichtern für die Urteilsfindung am Landgericht Dortmund. Ehrenamtliche Handelsrichter nehmen an den mündlichen Verhandlungen und Beratungen mit den gleichen Rechten teil wie hauptberufliche Richter.
Tewes freut sich auf sein neues Ehrenamt am Landgericht: „Die Aufgabe, der Rechtsfindung zu dienen, eigene Kompetenzen und Erfahrungen einzubringen sowie neue Erfahrungen zu sammeln und dabei rechtliches Verständnis und wirtschaftliche Praxis zu vereinen, ist für mich der besondere Reiz in diesem Ehrenamt.“ Der Unternehmer engagiert sich aber nicht nur als Handelsrichter ehrenamtlich. Seit 2023 setzt er sich in der IHK-Vollversammlung für die Durchsetzung der Gesamtinteressen der gewerblichen Wirtschaft im IHK-Bezirk Nord Westfalen ein, im IHK-Regionalausschuss für den Kreis Recklinghausen ist er bereits seit 2013 engagiert.
Für die Wirtschaft hat die ehrenamtliche richterliche Tätigkeit von Kaufleuten laut IHK ebenfalls eine besondere Bedeutung. „Die Rechtsprechung der Kammern für Handelssachen findet bei den streitenden Parteien meistens große Akzeptanz, weil durch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter kaufmännischer Sachverstand aus der Unternehmenspraxis in die Urteile einfließt“, betonte Dr. Fabian Schleithoff, Geschäftsbereichsleiter Regionalpolitik Münsterland und Volkswirtschaft bei der IHK Nord Westfalen. Damit sichergestellt ist, dass Handelsrichter über eine entsprechende berufsspezifische Qualifikation verfügen und so als unabhängige sachkundige Richter fungieren können, ist gesetzlich geregelt, dass Handelsrichter nur auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammern ernannt werden können.