Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht erstmals die Möglichkeit eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens für qualifizierte Fachkräfte vor. Detailliete Informationen zum Thema:

Die wichtigsten Schritte im Einzelnen

1. Vereinbarung

Zwischen dem Unternehmen und der Ausländerbehörde wird eine Vereinbarung geschlossen. Diese beinhaltet unter anderem Bevollmächtigungen und Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und der beteiligten Behörden sowie eine Beschreibung der Abläufe einschließlich der Beteiligten und Fristen.

2. Anerkennungsverfahren

Die Ausländerbehörde berät den Arbeitgeber und unterstützt ihn, das Anerkennungsverfahren durchzuführen, das bei Fachkräften aus Drittstaaten verpflichtend ist. Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens kann diese Prüfung auf zwei Monate verkürzt werden. Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und prüft darüber hinaus die ausländerrechtlichen Einreisevoraussetzungen.

3. Vorabzustimmung

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Ausländerbehörde Ihnen eine sogenannte Vorabzustimmung zur Weiterleitung an ihre Fachkraft.

4. Antragstermin

Die Ausländerbehörde bucht anschließend einen Termin für die Fachkraft bei der deutschen Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums. Dieser Termin soll innerhalb von drei Wochen stattfinden. Bei diesem Termin muss das Original der Vorabzustimmung mit weiteren für den Visumantrag nötigen Unterlagen von der Fachkraft vorgelegt werden.

5. Entscheid

Über den Visumantrag wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschieden.

6. Familiennachzug

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst bei gleichzeitiger Antragstellung auch den Ehegatten / die Ehegattin sowie minderjährige ledige Kinder der Fachkraft, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen.

7. Gebühren

Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro. Hinzu kommen eine Visumgebühr von 75,- Euro sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation, die von der Fachkraft zu bezahlen sind.

Anprech­partner im Nord­schwarz­wald

In Baden-Württemberg sind die lokalen Ausländerbehörden für das beschleunigte Fachkräfteverfahren zuständig.
Pforzheim
Ausländerbehörde: Stadt Pforzheim
Örtliche Zuständigkeit: Stadtkreis Pforzheim
Adresse: Östliche Karl-Friedrich-Straße 2, 75175 Pforzheim

Landkreis Enzkreis
Ausländerbehörde: Landratsamt Enzkreis
Örtliche Zuständigkeit: Alle Gemeinden des Enzkreises außer Mühlacker und Ötisheim
Adresse: Zähringerallee 3
75177 Pforzheim

Mühlacker
Ausländerbehörde: Stadt Mühlacker
Örtliche Zuständigkeit: Stadt Mühlacker und Ötisheim
Adresse: Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker

Landkreis Calw
Ausländerbehörde: Rathaus Calw
Örtliche Zuständigkeit: nur Stadt Calw
Adresse: Marktplatz 9, 75365 Calw

Ausländerbehörde: Rathaus Nagold
Örtliche Zuständigkeit: Stadt Nagold, Stadt Haiterbach, Gemeinde Ebhausen, Gemeinde Rohrdorf
Adresse: Marktstr. 27-29, 72202 Nagold

Ausländerbehörde: Landratsamt Calw
Örtliche Zuständigkeit: alle Gemeinden des Landkreises Calw, außer Stadt Calw und Stadt Nagold
Adresse: Vogteistraße 42-46, 75365 Calw

Landkreis Freudenstadt
Ausländerbehörde: Stadtverwaltung Freudenstadt
Örtliche Zuständigkeit: Seewald, Bad Rippoldsau-Schapbach, Kernstadt Freudenstadt mit Teilorten: Christophstal, Zwieselberg, Wittlensweiler, Lauterbad, Dietersweiler, Grüntal, Frutenhof, Musbach, Kniebis, Igelsberg
Adresse: Wittlensweiler Straße 3, 72250 Freudenstadt

Ausländerbehörde: Landratsamt Freudenstadt
Örtliche Zuständigkeit: Alpirsbach, Baiersbronn, Dornstetten, Glatten, Grömbach, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Schopfloch, Waldachtal, Wörnersberg
Adresse: Herrenfelder Str. 14, 72250 Freudenstadt

Ausländerbehörde: Rathaus Horb
Örtliche Zuständigkeit: Gemeinde Empfingen mit Wiesen­stetten und Dommels­berg, Gemeinde Eutingen mit Göttelfingen, Rohrdorf, Weitingen, Ahldorf, Altheim, Betra, Bildechingen, Bittelbronn, Dettensee, Dettingen, Dettlingen, Dießen, Grünmettstetten, Ihlingen, Isenburg, Mühlen, Mühringen, Nordstetten, Rexingen, Talheim
Adresse: Marktplatz 12, 72160 Horb am Neckar