Termine für Gaststätten-Unterrichtungen
Buchen Sie jetzt eine Gaststättenunterrichtung und erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen nach § 4 GastG für die Eröffnung eines Gastronomiebetriebs. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes vom 5.5.1970 muss jeder, der die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragt, nachweisen, dass er über die Grundzüge der für seinen Betrieb notwendigen Kenntnisse unterrichtet worden ist.