Termine für Gaststätten-Unterrichtungen

Gaststättenunterrichtungs-Termine und Online-Anmeldung:

  • Pforzheim: Einlass ab 13:00 Uhr, Beginn jeweils 13:30 - ca. 17:00 Uhr
  • Nagold: Einlass ab 13:30 Uhr, Beginn jeweils 14:00 - ca. 17:45 Uhr
Kosten pro Person: 75 Euro
Gemäß § 3 Abs. 1 LGastG vom 18.11.2025 müssen ab 01.01.2026 alle Gewerbetreibenden im stehenden Gaststättengewerbe nachweisen, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen, insbesondere die Grundzüge des Lebensmittelrechts, unterrichtet worden sind.

Ausnahmen
Ausnahmen gelten nur, falls diese Personen aufgrund eines bestimmten beruflichen oder wissenschaftlichen Abschlusses über die erforderlichen Kenntnisse verfügen. Welche Berufe dies sind, wird in einer Verwaltungsvorschrift geregelt, die auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums und dann auch bei uns veröffentlicht wird.

Die Unterrichtung erfolgt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. Zweck der Unterrichtung ist der Schutz der Gäste vor den Gefahren für die Gesundheit, die aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können sowie der Schutz vor Täuschung und Irreführung.
Nach Abschluss der Unterrichtung erhält der Antragsteller eine Bescheinigung über die Teilnahme sowie eine Broschüre mit dem wesentlichen Inhalt des Unterrichtungsstoffes.

Kontaktaufnahme / weitere Informationen / Anforderung von Anmeldeformularen:

Team Recht
IHK Nordschwarzwald
Telefon: 07231 201-730
E-Mail: recht@pforzheim.ihk.de