Nr. 2619250
Steuerrecht

Ertragsteuer für Unternehmen

Die IHK Nordschwarzwald bietet umfassende Informationen zur Ertragsteuer. Unternehmen und Selbstständige finden Hinweise zu Gewerbesteuer, Grundsteuer, EÜR-Formularen, steuerlichen Merkblättern sowie aktuellen Realsteuer-Hebesätzen in der Region Nordschwarzwald
Gewerbesteuer

Stand der Information: Oktober 2023. Dieses IHK-Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer: Steuerpflicht, Berechnung des Gewerbeertrags, Freibeträge, Hebesatz, Anrechnung auf die Einkommensteuer sowie praktische Hinweise für Unternehmen.

Ertragsteuer

Die Realsteuer-Hebesätze beeinflussen die steuerliche Belastung von Unternehmen und Immobilieneigentümern. Auflistung der aktuellen Hebesätze für Gewerbesteuer sowie Grundsteuer A und B in den Städten und Gemeinden der Region Nordschwarzwald. Erhalten Sie einen Überblick über wichtige Standortfaktoren

Ertragssteuer
euer-formular_data © BMF

Download der Formulare. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Vordrucke der Anlage EÜR (Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Personengesellschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2025 bekannt gegeben.

Ertragsteuer

Für Unter­nehmer ist es nicht immer leicht fest­zustellen, ob sie einen Gewerbe­betrieb oder einen sogenannten Freien Beruf ausüben. Im Endeffekt entscheidet hierüber das zuständige Finanzamt. Dieses Merkblatt soll Hinweise auf die Kriterien für die Einordnung der selbständigen Tätigkeiten geben, die insbesondere auch über die Gewerbesteuerpflicht entscheidet. Dabei sind auch Hinweise auf die Abgrenzung zu Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) enthalten, wie zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft oder Vermietung und Verpachtung.

Lohnsteuer

Kaufkraftzuschläge für bestimmte Auslandsdienstorte können unter gesetzlichen Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Informieren Sie sich über aktuelle Anpassungen des Auswärtigen Amts und die vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Übersichten.