Ertragsteuer
Realsteuer-Hebesätze der Städte und Gemeinden im Nordschwarzwald
Gewerbesteuer und die Grundsteuer sind Gemeindesteuern
Die Gewerbesteuer und die Grundsteuer sind Gemeindesteuern, deren Hebesätze jährlich im Rahmen der kommunalen Haushaltsberatungen festgesetzt werden. Die Gemeinden haben so die Möglichkeit, Einfluss auf die Höhe der von den Unternehmen zu leistenden Abgaben zu nehmen und aktiv Standortpolitik zu betreiben.
Attraktivität von Gemeinden
Bei einem höheren Hebesatz erhält die Gemeinde mehr Steuereinnahmen, setzt sich jedoch der Gefahr aus, dass sie für Gewerbebetriebe (bei der Gewerbesteuer), für Landwirte (Grundsteuer A für unbebautes Land) oder für Gebäudeeigentümer (Grundsteuer B) unattraktiver im Vergleich zu anderen Gemeinden wird.
Die Realsteuer-Hebesätze
- Realsteuerhebesätze 2026 in der Region Nordschwarzwald (PDF-Datei · 109 KB) (Nr. 7159438)
- Realsteuerhebesätze 2025 in der Region Nordschwarzwald (PDF-Datei · 117 KB) (Nr. 6768908)
- Realsteuerhebesätze 2024 in der Region Nordschwarzwald (PDF-Datei · 32 KB) (Nr. 6214338)
- Realsteuerhebesätze 2023 in der Region Nordschwarzwald (PDF-Datei · 32 KB) (Nr. 5894574)
- Realsteuerhebesätze 2022 in der Region Nordschwarzwald (PDF-Datei · 31 KB) (Nr. 5592172)
- Realsteuerhebesätze 2021 in der Region Nordschwarzwald (PDF-Datei · 94 KB) (Nr. 5507104)