Gewerberecht

Befreiungsmöglichkeiten von der Gaststätten-Unterrichtung

Warum Gaststätten-Unterrichtung?

Das Gaststättengesetz schreibt in § 3 Abs. 1 für Existenzgründer, die ein Gaststättengewerbe eröffnen bzw. übernehmen wollen, eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer über branchenspezifische Vorschriften vor. Damit soll sichergestellt werden, dass auch branchenfremde Unternehmer von diesen Regelwerken aktiv Kenntnis nehmen.

Ausnahmen von der Unterrichtungs-Verpflichtung

Ausnahmen von der Unterrichtungsverpflichtung werden in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe" (GastUVwV) festgelegt: