Recht und Steuern

Befreiungsmöglichkeiten von der Gaststätten-Unterrichtung

Warum Gaststätten-Unterrichtung?

Das Gaststättengesetz schreibt in § 4 Abs. 1 Nr. 4 für Existenzgründer, die in ihrem Gastronomiebetrieb Alkohol ausschenken wollen, eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer über branchenspezifische Vorschriften vor. Damit soll sichergestellt werden, dass auch branchenfremde Unternehmer von diesen Regelwerken aktiv Kenntnis nehmen.

Ausnahmen von der Unterrichtungs-Verpflichtung

Ausnahmen von der Unterrichtungsverpflichtung werden in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe" (GastUVwV) festgelegt:
Zusammenstellung der Ausnahmeregelungen nach Nr. 3.4 GastUVwV
Stand: 20.11.2001, erweitert März 2011, Dezember 2016 und im November 2022
(Download als PDF-Datei)