Warenverkehr innerhalb der EU
Nachweis des Unionsstatus: PoUS statt T2L
Wozu dient der Statusnachweis PoUS (früher T2L oder T2LF)?
Mit der Vorlage wird der Unionscharakter der Waren bestätigt, damit fällt kein Zoll an. Unionscharakter bedeutet, dass die Ware entweder in der EU produziert worden ist oder importiert und verzollt (Abfertigung in den zollrechtlich freien Verkehr).
Wann wird Statusnachweis T2L oder T2LF benötigt?
- Bei Lieferungen innerhalb des Zollgebiets aber außerhalb des Steuergebiets der EU: Kanarische Inseln, Alandinseln, Berg Athos, Französisch Guyana, Martinique, Guadeloupe, La Réunion, Saint Martin
- Auf Nachfrage bei Lieferungen nach San Marino, Andorra
Wie erfolgt der Nachweis ?
Seit dem 1. Juli 2025 erfolgt die Ausstellung und Verwendung eines T2L bzw. T2LF grundsätzlich ausschließlich auf elektronischem Weg über das System PoUS (Proof of Union Status). Der Zugriff auf das System PoUS erfolgt über das EU-Trader-Portal. Der Zoll hat eine Handreichung zur Nutzung des Systems veröffentlicht.
Unternehmen, die diese Nachweise häufig benötigen, können eine Bewilligung als “zugelassener Aussteller” (ACP) erhalten und die Dokumente ohne Mitwirkung des Zolls erstellen. Einzelheiten hat der Zoll veröffentlicht.
Der Nachweis kann weiterhin bis zu einem Sendungswert von 15.000 Euro auf einem Handelsdokument erfolgen (Vermerk T2L mit Unterschrift und Zollstellennummer beispielsweise auf der Rechnung). Einzelheiten finden Sie in der Veröffentlichung des Zolls.
Wie ist der Ablauf?
- Zunächst wird der Antrag auf Ausstellung eines T2L- oder T2LF-Nachweises elektronisch im PoUS-System gestellt.
- Nach der Ausstellung erhält der Vorgang eine MRN (Movement Reference Number). Diese dient zur Identifizierung des Statusnachweises und kann bei der Gestellung der Waren angegeben werden.
- Die Zollstelle kann den Statusnachweis über das PoUS-System prüfen.
- Wird der Nachweis anerkannt, wird der Unionsstatus im System registriert und kann von den zuständigen Zollbehörden elektronisch abgerufen werden.
Wie ist die weitere Entwicklung?
- Leider wurde PoUS ohne direkte Datenschnittstelle zu den bestehenden Zollsystemen programmiert. Teilweise wird dieser Mangel durch die Möglichkeit eines XML-Uploads gemildert. Die Einzelheiten sind in der ATLAS-Info 0947/26 beschrieben.
- Für den Fall eines Ausfalls von PoUS existiert inzwischen ein Ausfallkonzept (Betriebskontinuitätsverfahren). Einzelheiten hat der Zoll veröffentlicht.
- Die Bewilligung als „zugelassener Aussteller“ kann inzwischen wieder außerhalb der Öffnungszeiten der Zollämter genutzt werden.
- Eine direkte Verknüpfung mit dem Ausfuhrsystem AES 3.0 besteht weiterhin nicht. Dadurch können bereits in AES vorhandene Daten nicht ohne Weiteres für PoUS übernommen werden.
Quelle: IHK Stuttgart