Nr. 3427
Export / Import / Zoll

Warenverkehr innerhalb der EU

Details über die Abwicklung von Warenverkehren innerhalb der EU. Die Lieferungen im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr werden nicht als Ein- oder Ausfuhr bezeichnet. Es wird statt dessen vom innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. von einer innergemeinschaftlichen Lieferung gesprochen.
Warenverkehr innerhalb der EU

Bei manchen innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unionscharakter der Ware nachgewiesen werden. Das EU-System PoUS ersetzt den Nachweis T2L/T2LF endgültig zum 01. Juli 2025. Handelspapiere bleiben möglich.

Warenverkehr innerhalb der EU

Lieferungen z.B. nach Andorra, auf die Kanarischen Inseln oder die französischen Départements sorgen immer wieder für Unsicherheit. Die Übersicht gibt Auskunft über die Unterschiede in der umsatzsteuer-, zoll- und verbrauchsteuerrechtlichen Behandlung. Neu: Nachweis des Unionsstatus durch T2L oder T2LF ab 01. März 2024 nur noch über das neue elektronisches System „Proof of Union Status“ (PoUS) möglich.

Steuerrecht

August 2024. Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerfreiheit. Rechnungsstellung bei Steuerfreiheit. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sonstige Erklärungs- und Meldepflichten.

Warenverkehr innerhalb der EU

Stand: Januar 2023. Für viele Länder gibt es die Möglichkeit, die ausländische Vorsteuer im Rahmen des sogenannten Umsatzsteuervergütungsverfahrens erstattet zu bekommen.

Warenverkehr innerhalb der EU

Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik für 2026 liegt vor, ohne wesentliche Änderungen. Das Meldeverfahren IDEV läuft Ende 2026 aus, die Meldungen müssen dann über eStatistik.core erfolgen. Die Meldedaten werden dort sofort plausibilisiert.

Warenverkehr innerhalb der EU

Die Richtigkeit der Umsatzsteueridentifikationsnummer kann online abgefragt werden. Die qualifizierte Anfrage kann auch postalisch, telefonisch, per Telefax oder E-Mail an das Bundeszentralamt für Steuern gerichtet werden.