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Nr. 4033904
Exportkontrolle
Innerbetriebliches Exportkontrollsystem
Die Zahl der Embargos und der Genehmigungspflichten im Export nehmen zu. Betroffen sind alle Unternehmen, die Außenhandel betreiben. Da die rechtlichen Vorgaben komplex sind und sich häufig ändern, ist es unerlässlich, die betriebliche Exportkontrolle zu systematisieren.
Die Anforderungen an ein innerbetriebliches Exportkontrollsystem oder Internal Compliance Programme (ICP) lassen sich in vier Kernfragen zusammenfassen, die es zu prüfen und zu beantworten gilt, um ungenehmigte Ausfuhren zu vermeiden.
An wenliefere ich? Gegen einzelne politische Gruppierungen, Personen oder Organisationen können Wirtschaftssanktionen verhängt sein. Ein „Treffer“ auf den entsprechenden (Namens-)Listen führt unmittelbar zu einem Verbot.
Wohin liefere ich? Gegen einige Länder liegen Embargomaßnahmen vor. Das kann bedeuten, dass ein ansonsten unkritisches Vorhaben durch ein Länderembargo genehmigungspflichtig oder sogar untersagt ist.
Wasliefere ich? Grundlage der Prüfung ist die Güterklassifizierung gemäß den Grundlagen des Exportkontrollrechts.
Für welche Zwecke liefere ich? Im Zusammenhang mit bestimmten (militärischen) Endverwendungen beziehungsweise der Herstellung/Verbreitung von Kernwaffen gibt es Beschränkungen.
Der interaktive Beratungsablauf zur EU-Exportkontrolle der IHK Exportakademie hilft Ihnen bei der Prüfung, ob die von Ihnen geplante Ausfuhr exportkontrollrechtlichen Beschränkungen unterliegt, also ob sie genehmigungspflichtig oder gar verboten ist. Anhand der vier Kernfragen der Exportkontrolle prüfen Sie Ihr Vorhaben. Erklärtexte und Verlinkungen zu weitergehenden Informationen helfen Ihnen, die Fragen zu beantworten.
3. Anforderungen an ein ICP
Aus den vier Kernfragen der Exportkontrolle ergeben sich die Anforderungen, die ein ICP erfüllen sollte:
Personalauswahlpflicht
Kompetente Mitarbeiter einstellen
Eine/n Ausfuhrverantwortliche/n (Leitung) benennen, der folgende Aufgaben wahrnimmt: Festlegung und Leitung des ICP; Einrichtung einer Exportkontrollstelle; Festlegung der Mitarbeiterkompetenzen; Sicherstellung des Informationsflusses
Mindestens eine Person als Exportkontrollbeauftragte/n benennen und mit folgenden Aufgaben betrauen: verantwortlich für die Umsetzung des ICP; zentraler Ansprechpartner für Zoll und BAFA; agiert im Auftrag des/der Ausfuhrverantwortlichen
ein/e Ausfuhrbeauftragte/r als Bindeglied zu Mitarbeitern in den jeweiligen Fachbereichen
weitere Prüfstellen
Weiterbildungspflicht
Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter: Gibt es gelistete Güter im Unternehmen beziehungsweise wie kann man sie auf dem Lieferschein erkennen?
Sicherstellung entsprechender Qualifizierungen
Organisationspflicht
Arbeits- und Verfahrensanweisung, die interne Organisation festlegt und Zuständigkeiten klar regelt
Dokumentation von Prüfschritten und entsprechende Aufbewahrungssystematik von Exportunterlagen
4. Vorteile eines ICP
Der Vorteil einer systematisierten Exportkontrolle liegt darin, dass
die bestehenden betrieblichen Abläufe auf Vollständigkeit und Sinnhaftigkeit überprüft werden
klare, zielorientierte Abläufe und Ansprechpartner sowie Vertreter definiert werden
durch den standardisierten Ablauf weniger Fehler geschehen und diese eher auffallen und behoben werden können
die Auswirkungen von Fehlern und mögliche Strafen tendenziell geringer ausfallen.
Ein betriebliches Exportkontrollsystem ist aber nur dann gut, wenn es verständlich ist und in der täglichen Arbeit gelebt werden kann. Daher bietet es sich an, bestehende Dokumentationen oder Qualitätsmanagementsysteme zu nutzen und die Exportkontrolle darin zu integrieren. Eine Arbeits- und Organisationsanweisung mit Aufgaben des Bereichs „Exportkontrolle“ sowie detaillierten Anweisungen zur Einhaltung der exportkontrollrechtlichen Vorgaben sollte das Herzstück des ICP bilden. Sie sollte allen Mitarbeitern zur Verfügung stehen.
5. Exemplarischer Aufbau eines ICP
Es gibt keine Struktur, die auf jedes Unternehmen anwendbar ist. Je nach Unternehmensform sollte unterschieden werden, ob eine zentrale oder dezentrale Struktur gewählt wird. Wichtig ist, dass das Thema Exportkontrolle so weit oben wie möglich angesiedelt ist. Der oder die Ausfuhrverantwortliche muss ein Mitglied der Geschäftsführung oder des Vorstands sein. Operativ tätig werden die Exportkontrollverantwortlichen, die dem Ausfuhrverantwortlichen direkt berichten und über die Kompetenz verfügen müssen, kritische Ausfuhrvorgänge zu stoppen. Wie die Personalstruktur aussehen könnte, zeigt diese unverbindliche Grafik:
6. Weitere Informationen zum ICP
Die EU-Kommission hat im Juli 2019 eine anschauliche Empfehlung zu internen Compliance-Programmen veröffentlicht.
Eine gute Orientierungshilfe zum Umgang mit dem ICP bietet auch der Leitfaden des BAFA auf 30 Seiten.
Für weitere Informationen zum Thema ICP sprechen Sie uns gerne an.