Warenverkehr innerhalb der EU

Nachweis des Unionsstatus: PoUS statt T2L

Wozu dient der Statusnachweis PoUS T2L oder T2LF?

Mit der Vorlage wird der Unionscharakter der Waren bestätigt, damit fällt kein Zoll an. Unionscharakter bedeutet, dass die Ware entweder in der EU produziert worden ist oder importiert und verzollt (Abfertigung in den zollrechtlich freien Verkehr).

Wann wird Statusnachweis T2L oder T2LF benötigt?

Wie erfolgte der Nachweis ?

Seit März 2024 grundsätzlich elektronisch. Der Statusnachweis soll nur noch elektronisch im System PoUS (Proof of Union Status) erstellt werden. Zugriff auf das System PoUS erhält man über das EU-Trader-Portal. Der Zoll hat eine Handreichung zur Nutzung des Systems veröffentlicht.
Unternehmen, die diese Nachweise häufig benötigen, können eine Bewilligung als “zugelassener Aussteller” (ACP) erhalten und die Dokumente ohne Mitwirkung des Zolls erstellen. Einzelheiten hat der Zoll veröffentlicht.
Der Nachweis kann weiterhin bis zu einem Sendungswert von 15.000 Euro auf einem Handelsdokument erfolgen (Vermerk T2L mit Unterschrift und Zollstellennummer beispielsweise auf der Rechnung). Einzelheiten finden Sie in der Veröffentlichung des Zolls.

Was ändert sich zum 01. Juli 2025?

Zum 1. Juli 2025 entfallen die nationalen Übergangsregeln, der Statusnachweis soll nur noch elektronisch im System PoUS (Proof of Union Status) erstellt werden. Zahlreiche Programmfehler von PoUS wurden inzwischen behoben.
Die Nutzung der Handelsdokumente mit Bestätigung durch das Binnenzollamt für Sendungen über 15.000 Euro Warenwert entfällt dann. Bis 15.000 Euro ist die Nutzung von Handelspapieren weiterhin möglich.

Wie ist die weitere Entwicklung?

Leider wurde PoUS ohne Datenschnittstelle programmiert, eine Nachbesserung ist wegen Budgetbeschränkungen nicht wahrscheinlich. Ärgerlich ist die fehlende Verknüpfung mit dem Ausfuhrsystem AES 3.0, dort wären im Regelfall die relevanten Daten für PoUS bereits enthalten.
Die einzige Alternative zu PoUS bleiben die Handelsdokumente für Sendungen bis 15.000 Euro. Die IHK-Organisation hat eine Erhöhung des Schwellenwertes angeregt.
Im August 2025 soll die zweite Stufe von PoUS an den Start gehen, diese betrifft die Abbildung des Manifests. Hier ist eine Schnittstelle eingeplant und zwar mit dem “Maritime Window” der EU. Falls dieses nicht rechtzeitig in Betrieb geht, wird auch die zweite Stufe von PoUS verschoben.
Mit Umsetzung der Phase 2 von PoUS werden neben den bereits umgesetzten T2L und T2LF auch die Statusnachweise in Form von Warenmanifesten (Custom Goods Manifest – CGM) im EU-PoUS-System abgebildet. Bitte beachten Sie auch die fortlaufend aktualisierten Informationen unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Statusnachweis/Nachweise-Unionscharakters/T2L-Handelspapiere-Manifest/t2l-handelspapiere-manifest.html

Quelle: IHK Stuttgart