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15. ATP zur CLP-Verordnung veröffentlicht

Im EU-Amtsblatt L 261 vom 11.08.2020 wurde die „Delegierte Verordnung (EU) 2020/1182 der Kommission vom 19. Mai 2020 zur Änderung des Anhangs VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008“ veröffentlicht. Damit wird die CLP-Verordnung (VO 1272/2008) zum wiederholten Mal an die jüngsten Einstufungsentscheidungen angepasst. Die Änderungsverordnung trat formal am 31.08.2020 in Kraft und gilt ab 1. März 2022; sie darf jedoch schon zuvor für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen im Sinne von CLP angewandt werden.
Insgesamt wurden in die Tabelle in Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung 37 Einträge hinzugefügt (z. B. zu Salpetersäure), 21 Einträge aktualisiert und zwei Einträge gestrichen.
Nicht alle eingereichten Vorschläge wurden aufgenommen. So wurde die Umwelteinstufung für massives Blei aktuell nicht in den Anhang aufgenommen, weil es Zweifel gab, ob für massives Blei dieselbe Umwelteinstufung anzuwenden ist wie für die Pulverform von Blei.
Die 14-seitige Änderungsverordnung (15. ATP (15. "adaption to technical progress" ) der CLP-Verordnung) ist hier auf der EU-Amtsblatt-Seite abrufbar.