Gewerblicher Rechtsschutz
Die Marke
Was kann ich mit einer Marke schützen?
Grundgedanke der Marke war die Unterscheidung von Waren/Dienstleistungen von anderen, ähnlichen Produkten. Längst steht sie aber auch für Image und Qualität eines Unternehmens bzw. seiner Produkte/Dienstleistungen.
Bekannte Marken stellen teilweise immense Vermögenswerte dar. Dadurch sind Marken ein selbständiges Wirtschaftsgut und gehören zum Vermögen ihres Inhabers. Eine eingetragene Marke kann vom Markeninhaber ganz oder teilweise übertragen, verkauft oder auch zur Kreditsicherung verpfändet oder abgetreten werden. Weiterhin können Dritten Nutzungsrechte eingeräumt werden.
Achtung: Jeder kann eine Marke anmelden.
Je bekannter eine Marke ist, desto begehrter ist sie nicht nur für Kunden, sondern auch für Nachahmer. Ohne Eintrag ins Markenregister ist der Markeninhaber/-schöpfer schutzlos. Er kann sogar die Verwendung seiner eigenen Marke untersagt bekommen, wenn ein Nachahmer diese eher eintragen lässt.
Das Wichtigste im Überblick
- Was ist schutzfähig?
- Wörter einschließlich Personennamen (z. B. Lufthansa, Nivea, Opel)
- Logos/Abbildungen (z. B. springende Raubkatze von Puma)
- Buchstaben (z. B. VW, BMW)
- Zahlen (z. B. 600 für Mercedes)
- Hörzeichen (z. B. Erkennungsmelodie eines Rundfunksenders)
- dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung, die nicht durch die Funktion des Produkts bedingt sind (z. B. Coca-Cola-Flasche)
- sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen (z. B. Magenta für Telekom; rot-gelb für Shell)
Diese Zeichen sind dann als Marke schutzfähig, wenn sie geeignet sind, Produkte/Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
- Schutzhindernisse sind
- beschreibende Angaben
- mangelnde Unterscheidungskraft
- Freihaltebedürfnis für Wettbewerber
- Verstoß gegen die guten Sitten
- Benutzung von Hoheitszeichen
- Formales:
- beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Marken sind nur in Deutschland geschützt
- der Markeninhaber erwirbt damit das alleinige Nutzungsrecht
- Laufzeit jeweils 10 Jahre
- nur formale Prüfung vor der Eintragung
- keine Recherche nach älteren Markeneintragungen!
Weitere Informationen
Gesetzliche Grundlage ist in Deutschland das Markengesetz und die Markenverordnung.
Bevor Sie Ihre Marke anmelden sollten Sie recherchieren, ob Sie damit nicht bereits bestehende Schutzrechte verletzten. Andernfalls zahlen Sie Geld, ohne eine Schutzwirkung zu erreichen oder ein anderer Schutzrechtsinhaber macht Ansprüche gegen sie geltend. Wie Sie nach Marken recherchieren können, erfahren Sie in der Rubrik “Recherche von gewerblichen Schutzrechten” der Produktentwicklungs-Landingpage der baden-württembergischen IHKn.
Markenschutz im Ausland
Informationen darüber, wie Sie Designschutz im Ausland erlangen können, finden Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt unter folgendem Link:
“Gewährleistungsmarke”
Mit der Gewährleistungsmarke findet eine neue Markenkategorie Eingang ins deutsche Markenrecht. Die Gewährleistungsmarke zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass anders als bei der Individualmarke nicht die Herkunftsfunktion, sondern die Garantiefunktion im Vordergrund steht.
Nach Art. 27 Abs. 2 EU-MarkenRL ist eine Gewährleistungsmarke eine Marke, die bei der Anmeldung als solche bezeichnet wird und geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die der Inhaber der Marke das Material, die Art und Weise der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen, die Qualität, Genauigkeit oder andere Eigenschaften gewährleistet, von solchen zu unterscheiden, für die keine derartige Gewährleistung besteht.
Mit der Gewährleistungsmarke können somit Gütesiegel oder Prüfzeichen neutraler Zertifizierungsunternehmen markenrechtlichen Schutz erlangen.
Anders als die bekannten Markenkategorien Individual- und Kollektivmarke dient eine Gewährleistungsmarke folglich nicht dazu, auf die betriebliche Herkunft von Waren und/oder Dienstleistungen hinzuweisen, sondern dazu, bestimmte Eigenschaften der Waren und/oder Dienstleistungen zu gewährleisten.
Weitere Informationen finden Sie unter