Gewerbliche Schutzrechte
Das Patent
Das Patent ist ein technisches Schutzrecht.
Es schützt Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Geschützt werden können: technische Gegenstände, chemische Erzeugnisse und Verfahren.
ACHTUNG: Erst anmelden, dann reden! Eine Erfingung/Entwicklung kann nur als Patent angemeldet werden, wenn diese vor der Anmeldung weder mündlich noch schriftlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.
Das Patent schützt neue technische Erfindungen. Der Inhaber erlangt das räumlich und zeitlich befristete Privileg über die alleinige Verfügung/Verwertung seiner Erfindung/Entwicklung. Er kann eine nicht durch ihn autorisierte gewerbliche Nutzung des Patents verbieten.
Im Gegenzug stimmt der Inhaber eines Patents mit seiner Anmeldung der Veröffentlichung der Patentschrift zu. Ein Patent kann damit von Dritten als Basis für neue Erfindungen/Entwicklungen auf dem betreffenden Gebiet der Technik dienen.
Ein Patent wird nicht automatisch mit der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt erteilt. Neben der formalen Prüfung wird eine Patentanmeldung von den Patentprüfern auch inhaltlich nach den u. g. Bedingungen geprüft. Erst wenn es hier ein positives Ergebnis gibt, erfolgt die Erteilung. Erst damit setzt das Schutz- und Verbietungsrecht, rückwirkend ab dem Anmeldetag, ein. Ein erteiltes Patent ist dann ab dem Anmeldetag maximal 20 Jahre (Ausnahme: Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel: 25 Jahre) wirksam.
Das Wichtigste im Überblick:
- Patente schützen:
- technische Gegenstände
- technische Verfahren
- chemische Erzeugnisse
- Nicht geschützt werden können:
- Pflanzensorten
- Tierarten
- Bedingungen für die Erteilung
- weltweite Neuheit
- erfinderische Tätigkeit
- gewerbliche Anwendbarkeit
- Formales:
- Ein deutsches Patent gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland (Territorialprinzip)
- maximal 20 Jahre gültig (Arznei- und Pflanzenschutzmittel 25 Jahre)
- inhaltliche Prüfung der Erfindung
Weitere Informationen:
Gesetzliche Grundlage sind in Deutschland das Patentgesetz und die Patentverordnung.
Auch wenn Sie selbst keine Patente haben und auch nicht anmelden wollen, können Sie von Patenten profitieren. Durch Recherchen nach bestehenden Patenten können Sie...
...den Stand der Technik erfassen.
...Doppelentwicklungen vermeiden.
...Verletzung fremder Schutzrechte vermeiden.
...Aktivitäten der Konkurrenz beobachten.
...Anregungen für eigene neue Aktivitäten erhalten.
...potenzielle Lizenznehmer finden.
...Kreative Köpfe ermitteln.
...den Stand der Technik erfassen.
...Doppelentwicklungen vermeiden.
...Verletzung fremder Schutzrechte vermeiden.
...Aktivitäten der Konkurrenz beobachten.
...Anregungen für eigene neue Aktivitäten erhalten.
...potenzielle Lizenznehmer finden.
...Kreative Köpfe ermitteln.
Wenn Sie eigene Patente haben ist es ebenfalls wichtig, regelmäßig nach Ihren Schutzrechten zu recherchieren. Nur dann können Sie erkennen, ob andere Anmelder Ihre Schutzrechte verletzen.
Darüber hinaus können Patente auch dazu eingesetzt werden, Wettbewerber zu blockieren.
Und nicht zuletzt können Patente für ein Unternehmen einen immateriellen Vermögenswert an sich darstellen, zum Beispiel, wenn sich Lizenznehmer oder Käufer finden. Wie Sie nach Patenten recherchieren können, erfahren Sie in der Rubrik “Recherche von gewerblichen Schutzrechten” der Produktentwicklungs-Landingpage der baden-württembergischen IHKn.
Patentschutz im Ausland
Informationen darüber, wie Sie Patente im Ausland anmelden, finden Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt unter folgendem Link: