Unternehmensförderung

Schutzschild für Folgen des Krieges in der Ukraine bis 30.12.2023

Die beiden Programme “Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm” und das KfW-Kreditprogramm “KfW-Sonderprogramm UBR 2022” zielen auf die Sicherung des Bestandes der Unternehmen ab, die besonders durch die Folgen in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg, den Russland in der Ukraine führt, betroffen sind.

1. Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen

Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sind bereits gestartet. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge für Bürgschaften bis zu 90 Prozent% seit dem 29. April 2022 gestellt werden.

2. KfW-Sonderprogramm UBR 2022

Das KfW-Kreditprogramm „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“ zielt darauf ab, kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung (80 bzw. 70 Prozent) der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten. Es erfolgt eine modifizierte (vereinfachte) Kreditprüfung bis zu einer Kredithöhe von 10 Mio. Euro.

Zugangsvoraussetzung für Unternehmen aller Größenklassen sind:

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).
Die Programme sind bis zum 31.12.23 befristet. Nähere Informationen sind auf der Seite der
KfW
zu finden.