Prüfungen in der Ausbildung
Informationen zu IHK‑Prüfungen im Bereich Schmuck und Uhren
Ob Uhrmacher/-in, Feinpolierer/-in oder weitere Berufe der Schmuck- und Uhrenbranche: Hier finden Sie wichtige Informationen, Formulare und Merkblätter für Ihre IHK‑Prüfung übersichtlich an einem Ort.
Feinpolierer (m/w/d)
(Verordnung von 1937 )
Gold- und Silberschmied / Edelsteinfasser (m/w/d)
(Verordung ab 1. August 2025)
Goldschmied und Edelsteinfasser (m/w/d)
(Verordnung von 1992)
Besonderer Hinweis für Absolventinnen und Absolventen der Goldschmiedeschule Pforzheim:Für Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Berufsfachschule für Goldschmiede an der Goldschmiedeschule mit Uhrmacherschule Pforzheim gelten besondere Regelungen.
Die Schülerinnen und Schüler nehmen bereits im Rahmen ihrer Schulabschlussprüfung an einer schriftlichen Kenntnisprüfung teil. Diese wird im Zuge einer anschließenden dualen Ausbildung zum Goldschmied bzw. zur Goldschmiedin als schriftlicher Teil der Prüfung anerkannt.
Wenn Sie die zweijährige Berufsfachschule erfolgreich abgeschlossen haben und anschließend eine Ausbildung beginnen, bitten wir Sie, uns Ihr Bestätigungschreiben der Goldschmiedeschule einschließlich der erzielten Ergebnisse frühzeitig per E-Mail zuzusenden.
Die Unterlagen benötigen wir für die korrekte Prüfungsorganisation und die Berücksichtigung bereits erbrachter Prüfungsleistungen.
Uhrmacher (m/w/d)
Verordnung von 2001
Werkgehilfe (m/w/d)
(Verordnung von 1939 )