Prüfungen in der Ausbildung

Werk­gehilfe/ Werk­gehilfin: Berufs­bild und Aus­bildung

Berufsbild Werkgehilfe/Werkgehilfin

Das Berufsbild der Werkgehilfin bzw. des Werkgehilfen ist auf die praktische Ausbildung in der Schmuckwarenindustrie sowie der Taschen- und Armbanduhrenindustrie ausgerichtet. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.

Arbeitsgebiet

Werkgehilfinnen und Werkgehilfen übernehmen organisatorische, kaufmännische und verwaltungstechnische Aufgaben im Zusammenhang mit der betrieblichen Warenerzeugung. Sie unterstützen die Planung und Steuerung betrieblicher Abläufe und wirken bei der Verwaltung von Werkstoffen und Halbfabrikaten mit.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
  • Beurteilen und Auswählen von Werkstoffen sowie Halb- und Fertigfabrikaten
  • Festlegen und Organisieren von Arbeitsgängen
  • Zuteilen von Werkstoffen und Arbeitsaufträgen
  • Abnehmen und Prüfen von Arbeiten
  • Verwalten von Werkstoffen und Halbfabrikaten
  • Mitwirkung bei einkaufs- und verwaltungstechnischen Aufgaben zur Durchführung der Warenerzeugung

Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

Im Rahmen der Ausbildung werden insbesondere folgende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt:

Werkstoff- und Fertigungskunde

  • Kennenlernen, Beurteilen und Auswählen von Werkstoffen sowie Halb- und Fertigfabrikaten
  • Kennenlernen betrieblicher Fertigungsvorgänge
  • Planung und Organisation von Arbeitsabläufen
  • Wiegen nach Gramm- und Karatangaben

Produktions- und Materialwirtschaft

  • Festlegen von Arbeitsgängen
  • Zuteilen von Werkstoffen und Arbeitsaufträgen
  • Verwalten von Werkstoffen und Halbfabrikaten
  • Abnehmen und Prüfen durchgeführter Arbeiten

Kaufmännische Kenntnisse

  • Bearbeiten von Angeboten, Aufträgen und Mängelrügen
  • Prüfung von Rechnungen im Zusammenhang mit dem Einkauf
  • Vorrechnen und Nachrechnen
  • Lohnrechnen
  • Legierungsrechnen

Ergänzende Ausbildungsinhalte

Zusätzlich sollen Kenntnisse vermittelt werden in den Bereichen:
  • Beurteilen und Auswählen von Schmucksteinen
  • Arbeiten in der Lohnbuchhaltung
  • Statistische Arbeiten
  • Kurz- und Maschinenschreiben

Hinweis

Die vorstehenden Informationen basieren auf dem für den Ausbildungsberuf Werkgehilfe/Werkgehilfin geltenden Berufsbild für die praktische Ausbildung in der Schmuckwarenindustrie sowie der Taschen- und Armbanduhrenindustrie. Die Darstellung dient der allgemeinen Information. Maßgeblich sind die jeweils gültigen berufsbildungs- und prüfungsrechtlichen Bestimmungen.