Nr. 2156200304

Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes

- ausschließlich für Teilnehmer mit Dolmetscher

Veranstaltungsdetails

Zielsetzung:

Diese Unterrichtung richtet sich speziell an Teilnehmende, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen. Der Dolmetscher ist von den Teilnehmenden selbst zu stellen.

Der Unterrichtungsnachweis über die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes wird am Ende der Veranstaltung ausgehändigt.

Am Tag der Unterrichtung wird der Gebührenbescheid versendet. Die Gebühr ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu begleichen.



Inhalt:

  • Lebensmittelhygiene
  • Risiko durch Lebensmittel
  • Gefahren durch Mikroorganismen
  • Gesetzliche Grundlagen (HACCP-Konzept)
  • Was sind Zusatzstoffe, Beispiele, Risiken, Kennzeichnung?
  • Rechtsaspekte, Ordnungswidrigkeit, Straftat
  • Mögliche Gefahrenpotentiale
  • Warenkunde


Zielgruppe:

Wer eine Gaststätte eröffnen oder betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes, sofern alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Eine Erlaubnis ist hingegen nicht erforderlich, wenn ausschließlich alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Kostproben angeboten oder abgegeben werden.

Diese Unterrichtung richtet sich speziell an Teilnehmende, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen. Der Dolmetscher ist von den Teilnehmenden selbst zu stellen.




Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 15.10.2026
  • 10.11.2026 - mit Dolmetscher
  • 17.12.2026
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Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg - Wesel - Kleve
Mercatorstraße 22-24
47051 Duisburg