Niederrheinische IHK
Public Viewing: Wann ist eine Lizenz erforderlich?
Alle öffentlichen Übertragungen von WM-Spielen außerhalb des privaten Bereichs gelten als Public Viewing. Ob dafür eine Lizenz benötigt wird, richtet sich nach Art und Umfang der Veranstaltung.
Tourismus
Wie wird der Niederrhein zur Lieblingsregion für Reisende? Die Lust am Reisen ist ungebrochen – auch in herausfordernden Zeiten. Der Niederrhein bietet enormes touristisches Potenzial, das noch längst nicht ausgeschöpft ist. Umso wichtiger ist es, die Attraktivität der Region gezielt zu stärken und gemeinsam für mehr Sichtbarkeit zu sorgen. Denn Tourismusförderung bedeutet mehr als nur Gästezahlen: Sie steigert die Lebensqualität, kurbelt die Wirtschaft an und macht den Niederrhein als Standort stark.
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Tourismuswirtschaft am Niederrhein
Die Tourismuswirtschaft ist ein bedeutender Motor für Wachstum, Beschäftigung und Lebensqualität am Niederrhein. Mit seiner attraktiven Landschaft, den Städten entlang des Rheins, dem reichen Kulturangebot sowie einer leistungsfähigen Infrastruktur bietet die Region beste Voraussetzungen für einen erfolgreichen Tourismus. Davon profitieren nicht nur Beherbergungsbetriebe und Gastronomie, sondern zahlreiche weitere Branchen; vom Einzelhandel über das Handwerk bis hin zu Mobilitäts- und Kulturangeboten.
Aktuelle Entwicklungen der Branche
Die Tourismuswirtschaft befindet sich im Wandel – und zeigt sich zugleich zunehmend resilient. Digitalisierung, Nachhaltigkeit, veränderte Reisebedürfnisse und neue Zielgruppen prägen die Entwicklung ebenso wie die Bedeutung von Qualität, Service und regionaler Identität.
Detaillierte Informationen zur Tourismusentwicklung in der Region finden Sie im Tourismusbarometer NRW. Speziell für den Niederrhein haben wir die aktuellen Ergebnisse für Duisburg sowie die Kreise Kleve und Wesel im Tourismusbarometer Niederrhein für Sie zusammengefasst.
Die DIHK hat im Frühjahr 2026 eine Sonderauswertung der Konjunkturumfrage zur Dienstleistungswirtschaft veröffentlicht: An der Erhebung haben sich mehr als 11.000 Dienstleistungsunternehmen beteiligt, u.a. aus den Branchen Tourismus, Verkehr und Kreativ- und Kulturwirtschaft.
Fußball-EM 2026: Chancen für Gastronomie und Tourismus
Wie Unternehmen das Gemeinschaftserlebnis gezielt nutzen können
Die Fußball-WM der Herren findet vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 in Kanada, Mexiko und den USA statt. Sie wird von der FIFA organisiert, die umfassende Marken- und Vermarktungsrechte besitzt.
Für Unternehmen – insbesondere in Gastronomie, Handel und Veranstaltungswirtschaft – ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, von der erhöhten Aufmerksamkeit und Besucherfrequenz zu profitieren. Unternehmen sollten jedoch insbesondere die Nutzung geschützter Begriffe und Logos sowie rechtliche Vorgaben beim Public Viewing im Blick behalten.
Was bei Werbung und Public Viewing zu beachten ist:
Darf ich mit Bezug zur WM werben?
Ja – aber nur eingeschränkt.
Zulässig ist Werbung, wenn sie:
• rein beschreibend ist (z. B. „Rabatt während der WM“)
• keinen Eindruck einer offiziellen Partnerschaft erweckt
• keine geschützten Marken oder Logos nutzt
Unzulässig ist z. B.:
• Verwendung offizieller FIFA Bezeichnungen oder Logos
• Werbung, die eine Verbindung zur FIFA suggeriert
• Nachahmung offizieller Produkte
Farben wie Schwarz Rot Gold oder allgemeine Fußballmotive (Ball, Tor etc.) sind erlaubt, solange keine geschützten FIFA Elemente verwendet werden.
Die Fußball-WM der Herren findet vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 in Kanada, Mexiko und den USA statt. Sie wird von der FIFA organisiert, die umfassende Marken- und Vermarktungsrechte besitzt.
Für Unternehmen – insbesondere in Gastronomie, Handel und Veranstaltungswirtschaft – ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, von der erhöhten Aufmerksamkeit und Besucherfrequenz zu profitieren. Unternehmen sollten jedoch insbesondere die Nutzung geschützter Begriffe und Logos sowie rechtliche Vorgaben beim Public Viewing im Blick behalten.
Was bei Werbung und Public Viewing zu beachten ist:
Darf ich mit Bezug zur WM werben?
Ja – aber nur eingeschränkt.
Zulässig ist Werbung, wenn sie:
• rein beschreibend ist (z. B. „Rabatt während der WM“)
• keinen Eindruck einer offiziellen Partnerschaft erweckt
• keine geschützten Marken oder Logos nutzt
Unzulässig ist z. B.:
• Verwendung offizieller FIFA Bezeichnungen oder Logos
• Werbung, die eine Verbindung zur FIFA suggeriert
• Nachahmung offizieller Produkte
Farben wie Schwarz Rot Gold oder allgemeine Fußballmotive (Ball, Tor etc.) sind erlaubt, solange keine geschützten FIFA Elemente verwendet werden.
Public Viewing: Wann ist eine Lizenz erforderlich?
Alle öffentlichen Übertragungen von WM-Spielen außerhalb des privaten Bereichs gelten als Public Viewing. Ob dafür eine Lizenz benötigt wird, richtet sich nach Art und Umfang der Veranstaltung.
Nichtkommerzielle Veranstaltungen (bis 5.000 Personen): Keine Lizenz erforderlich, sofern weder Eintritt erhoben noch Sponsoring genutzt wird und die Veranstaltung im üblichen Geschäftsbetrieb stattfindet. Speisen und Getränke dürfen ohne Sonderpreise oder Mindestverzehr angeboten werden.
Besondere nichtkommerzielle Veranstaltungen (über 5.000 Personen): Es ist eine Lizenz notwendig, diese wird jedoch kostenfrei erteilt. Die Voraussetzungen entsprechen denen der nichtkommerziellen Veranstaltungen.
Kommerzielle Veranstaltungen: Sobald Einnahmen erzielt werden (z. B. durch Sponsoring, Eintritt oder indirekte Maßnahmen), ist eine kostenpflichtige FIFA-Lizenz erforderlich.
Anträge für Public-Viewing-Lizenzen können nur online über das Antragsportal gestellt werden.
Wann gilt eine Veranstaltung als kommerziell?
Zum Beispiel wenn:
• Eintritt verlangt wird
• Sponsoren eingebunden sind
• wirtschaftlicher Nutzen erzielt wird
Wie darf ich für Public Viewing werben?
Nicht erlaubt ist:
• Nutzung von FIFA Logos
• Darstellung als „offizielles Event“
• suggerierte Partnerschaft mit der FIFA
Besondere nichtkommerzielle Veranstaltungen (über 5.000 Personen): Es ist eine Lizenz notwendig, diese wird jedoch kostenfrei erteilt. Die Voraussetzungen entsprechen denen der nichtkommerziellen Veranstaltungen.
Kommerzielle Veranstaltungen: Sobald Einnahmen erzielt werden (z. B. durch Sponsoring, Eintritt oder indirekte Maßnahmen), ist eine kostenpflichtige FIFA-Lizenz erforderlich.
Anträge für Public-Viewing-Lizenzen können nur online über das Antragsportal gestellt werden.
Wann gilt eine Veranstaltung als kommerziell?
Zum Beispiel wenn:
• Eintritt verlangt wird
• Sponsoren eingebunden sind
• wirtschaftlicher Nutzen erzielt wird
Wie darf ich für Public Viewing werben?
Nicht erlaubt ist:
• Nutzung von FIFA Logos
• Darstellung als „offizielles Event“
• suggerierte Partnerschaft mit der FIFA
Es sollten die spezifischen FIFA-Bedingungen und Richtlinien berücksichtigt werden, die nähere Vorgaben enthalten.
GEMA-Anmeldung – was ist zu beachten?
Unternehmen, die bereits eine GEMA-Lizenz besitzen, die TV-Übertragungen abdeckt, benötigen für die Ausstrahlung der WM-Spiele keine zusätzliche Lizenz. Besteht noch keine entsprechende Lizenz, sollten die TV-Nutzungen zur Fußball-WM über das Online-Portal der GEMA angemeldet werden.
Unternehmen, die bereits eine GEMA-Lizenz besitzen, die TV-Übertragungen abdeckt, benötigen für die Ausstrahlung der WM-Spiele keine zusätzliche Lizenz. Besteht noch keine entsprechende Lizenz, sollten die TV-Nutzungen zur Fußball-WM über das Online-Portal der GEMA angemeldet werden.
Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben
Unabhängig von der Lizenzpflicht und GEMA-Anmeldung müssen alle Public-Viewing-Veranstaltungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sowie den FIFA-Regularien durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem Lärmschutzauflagen, Hygienevorgaben und kommunale Genehmigungen.
Besondere Relevanz hat die sogenannte Public-Viewing-Verordnung, da viele Spiele – auch der deutschen Nationalmannschaft – aufgrund der Zeitverschiebung nach 22 Uhr stattfinden.
WM2026LärmSchV – was ist zu beachten?
Die sogenannte WM2026LärmSchV des BMUKN schafft einen rechtlichen Rahmen, um während der Fußball-WM Ausnahmen von den üblichen Lärmschutzvorgaben zu ermöglichen.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Verordnung erleichtert zwar Genehmigungen, ersetzt diese jedoch nicht: Veranstaltungen müssen weiterhin bei den zuständigen Behörden vor Ort beantragt werden und können mit Auflagen verbunden sein.
WM2026LärmSchV – was ist zu beachten?
Die sogenannte WM2026LärmSchV des BMUKN schafft einen rechtlichen Rahmen, um während der Fußball-WM Ausnahmen von den üblichen Lärmschutzvorgaben zu ermöglichen.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Verordnung erleichtert zwar Genehmigungen, ersetzt diese jedoch nicht: Veranstaltungen müssen weiterhin bei den zuständigen Behörden vor Ort beantragt werden und können mit Auflagen verbunden sein.
Verstöße jeglicher Art können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und gerichtliche Verfahren.
GastgeberCamp Niederrhein
Jetzt anmelden: Am 14. Oktober 2026 findet das GastgeberCamp Niederrhein 2026 im BORUSSIA-PARK in Mönchengladbach statt.
Jedes Jahr bieten die Niederrheinische IHK und IHK Mittlerer Niederrhein ein Barcamp für die Tourismusbranche an. Das GastegebrCamp Niederrhein ist eine offene Konferenz, bei der die Teilnehmenden selbst vor Ort die Agenda und Inhalte definieren und auch gestalten.
Vorgegeben sind bei der Veranstaltung nur das Thema Tourismus und der Zeitplan. Wichtig bei dem Format ist der gemeinsame Austausch, um neue Ideen zu entwickeln, Kontakte zu knüpfen und vielleicht sogar gemeinsame Projekte anzustoßen.
Tourismusforum Ruhr
Save-the-Date: 9. September 2026 in der Sparkassenakademie NRW in Dortmund.
Das Tourismusforum Ruhr ist eine jährlich stattfindende Fachveranstaltung der Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet. Es bringt Unternehmen und Akteure aus Tourismus, Freizeitwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie zusammen.
Ziel des Forums ist es, aktuelle Trends, Entwicklungen und Chancen im Tourismus aufzuzeigen und den Austausch sowie die Vernetzung innerhalb der Branche in der Region zu fördern.
Online-Selbstcheck zum Nachhaltigkeitsmanagement
Unternehmen aus der Tourismus- und Gastbranche können mit dem kostenfreien Online‑Selbstcheck von Tourismus NRW ihre Nachhaltigkeitsstrategie schnell, anonym und praxisnah überprüfen. Das Tool analysiert den aktuellen Stand des Nachhaltigkeitsmanagements in neun zentralen ökologischen, sozialen und ökonomischen Handlungsfeldern. Auf Basis der Eingaben erhalten Sie eine individuelle Auswertung mit konkreten, umsetzbaren Handlungsempfehlungen, welche durch weiterführende Informationen sowie Hinweise auf Fördermöglichkeiten ergänzt wird.
