Niederrheinische IHK

Tourismus

Wie wird der Niederrhein zur Lieblingsregion für Reisende? Die Lust am Reisen ist ungebrochen – auch in herausfordernden Zeiten. Der Niederrhein bietet enormes touristisches Potenzial, das noch längst nicht ausgeschöpft ist. Umso wichtiger ist es, die Attraktivität der Region gezielt zu stärken und gemeinsam für mehr Sichtbarkeit zu sorgen. Denn Tourismusförderung bedeutet mehr als nur Gästezahlen: Sie steigert die Lebensqualität, kurbelt die Wirtschaft an und macht den Niederrhein als Standort stark.
Jetzt anmelden: Webinar zum Thema “Social Media für Einsteiger” am 20. Mai 2026 um 9:30 Uhr.

Tourismuswirtschaft am Niederrhein

Die Tourismuswirtschaft ist ein bedeutender Motor für Wachstum, Beschäftigung und Lebensqualität am Niederrhein. Mit seiner attraktiven Landschaft, den Städten entlang des Rheins, dem reichen Kulturangebot sowie einer leistungsfähigen Infrastruktur bietet die Region beste Voraussetzungen für einen erfolgreichen Tourismus. Davon profitieren nicht nur Beherbergungsbetriebe und Gastronomie, sondern zahlreiche weitere Branchen; vom Einzelhandel über das Handwerk bis hin zu Mobilitäts- und Kulturangeboten.

Aktuelle Entwicklungen der Branche

Die Tourismuswirtschaft befindet sich im Wandel – und zeigt sich zugleich zunehmend resilient. Digitalisierung, Nachhaltigkeit, veränderte Reisebedürfnisse und neue Zielgruppen prägen die Entwicklung ebenso wie die Bedeutung von Qualität, Service und regionaler Identität.
Detaillierte Informationen zur Tourismusentwicklung in der Region finden Sie im Tourismusbarometer NRW. Speziell für den Niederrhein haben wir die aktuellen Ergebnisse für Duisburg sowie die Kreise Kleve und Wesel im Tourismusbarometer Niederrhein für Sie zusammengefasst.

Fußball-WM 2026: Informationen für Unternehmen

Die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Herren findet vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 in Kanada, Mexiko und den USA statt. Für Unternehmen – insbesondere in Gastronomie, Handel und Veranstaltungswirtschaft – ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, von der erhöhten Aufmerksamkeit und Besucherfrequenz zu profitieren. Gleichzeitig sind bei Public-Viewing-Angeboten und Werbemaßnahmen wichtige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.

Public Viewing: Wann eine Lizenz erforderlich ist

Alle öffentlichen Übertragungen von WM-Spielen außerhalb des privaten Bereichs gelten als Public Viewing. Ob dafür eine Lizenz benötigt wird, richtet sich nach Art und Umfang der Veranstaltung.
  • Nichtkommerzielle Veranstaltungen (bis 5.000 Personen): Keine Lizenz erforderlich, sofern weder Eintritt erhoben noch Sponsoring genutzt wird und die Veranstaltung im üblichen Geschäftsbetrieb stattfindet. Speisen und Getränke dürfen ohne Sonderpreise oder Mindestverzehr angeboten werden.
  • Besondere nichtkommerzielle Veranstaltungen (über 5.000 Personen): Es ist eine Lizenz notwendig, diese wird jedoch kostenfrei erteilt. Die Voraussetzungen entsprechen denen der nichtkommerziellen Veranstaltungen.
  • Kommerzielle Veranstaltungen: Sobald Einnahmen erzielt werden (z. B. durch Sponsoring, Eintritt oder indirekte Maßnahmen), ist eine kostenpflichtige FIFA-Lizenz erforderlich.

Lizenzbeantragung und Kosten

Die Beantragung erfolgt je nach Veranstaltungsart unterschiedlich:
Kinoveranstaltungen werden direkt über die FIFA-Antragsportal beantragt, alle anderen Public-Viewing-Formate über Sky Business. Ein konkreter Bewerbungsschluss ist nicht festgelegt, allerdings wird eine frühzeitige Antragstellung dringend empfohlen.
Die Lizenz gilt grundsätzlich für alle 104 Spiele der WM und kann auch mehrere Veranstaltungsorte abdecken. Für kommerzielle Veranstaltungen richten sich die Kosten nach der Zuschauerkapazität; konkrete Gebühren sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Nichtkommerzielle Großveranstaltungen bleiben kostenfrei.

Organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen

Unabhängig von der Lizenzpflicht müssen alle Public-Viewing-Veranstaltungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sowie den FIFA-Regularien durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem Lärmschutzauflagen, Hygienevorgaben und kommunale Genehmigungen.
Besondere Relevanz hat die sogenannte Public-Viewing-Verordnung, da viele Spiele – auch der deutschen Nationalmannschaft – aufgrund der Zeitverschiebung nach 22 Uhr stattfinden. Eine Genehmigung für Veranstaltungen in dieser Zeit ist grundsätzlich möglich, erfolgt jedoch immer im Einzelfall durch die zuständigen Behörden. In die Abwägung wird das hohe öffentliche Interesse an der WM einbezogen.

Sponsoring und Werbung beim Public Viewing

Bei nichtkommerziellen Veranstaltungen ist jegliches Sponsoring untersagt. Wird dennoch Sponsoring integriert, gilt die Veranstaltung automatisch als kommerziell. Bei kommerziellen Public Viewings ist Sponsoring grundsätzlich möglich, jedoch nur mit vorheriger Genehmigung der FIFA. Dabei darf ausschließlich für die konkrete Veranstaltung geworben werden, ohne den Eindruck einer offiziellen Verbindung zur FIFA zu erzeugen.
Auch bei der Bewerbung von Public-Viewing-Angeboten gelten klare Grenzen: Der Eindruck, es handele sich um eine offizielle FIFA-Veranstaltung, ist unbedingt zu vermeiden. Der Begriff „FIFA World Cup 2026“ darf nur sehr eingeschränkt und ausschließlich zu rein informativen Zwecken verwendet werden. In der Praxis empfiehlt sich, mit neutralen Formulierungen zu arbeiten.

Werberechte rund um die WM

Die Fußball-Weltmeisterschaft ist ein umfassend geschütztes Markenprodukt der FIFA. Zahlreiche Begriffe, Logos und Designelemente sind weltweit markenrechtlich geschützt. Nur offizielle Partner, Sponsoren oder Lizenznehmer dürfen diese für eigene Werbezwecke nutzen.
Für alle anderen Unternehmen gilt: Werbung im Umfeld der WM ist möglich, sofern sie rein beschreibend und neutral bleibt. Zulässig sind beispielsweise Rabattaktionen, allgemeine Fußballbezüge oder begleitende Marketingkampagnen ohne Verwendung geschützter FIFA-Marken. Unzulässig sind dagegen insbesondere:
  • die Nutzung offizieller Logos oder Marken ohne Lizenz
  • der Eindruck einer Partnerschaft mit der FIFA
  • die Verwendung von FIFA-Merchandising-Produkten zu Werbezwecken
  • die Übernahme offizieller Spielpläne
  • Nachahmungen offizieller Gestaltungselemente („Ambush Marketing“)
Verstöße können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und gerichtliche Verfahren.

GastgeberCamp Niederrhein

Save-the-Date: 14. Oktober 2026 im BORUSSIA-PARK in Mönchengladbach
Jedes Jahr bieten die Niederrheinische IHK und IHK Mittlerer Niederrhein ein Barcamp für die Tourismusbranche an. Das GastegebrCamp Niederrhein ist eine offene Konferenz, bei der die Teilnehmenden selbst vor Ort die Agenda und Inhalte definieren und auch gestalten.
Vorgegeben sind bei der Veranstaltung nur das Thema Tourismus und der Zeitplan. Wichtig bei dem Format ist der gemeinsame Austausch, um neue Ideen zu entwickeln, Kontakte zu knüpfen und vielleicht sogar gemeinsame Projekte anzustoßen.

Tourismusforum Ruhr

Save-the-Date: 9. September 2026 in der Sparkassenakademie NRW in Dortmund.
Das Tourismusforum Ruhr ist eine jährlich stattfindende Fachveranstaltung der Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet. Es bringt Unternehmen und Akteure aus Tourismus, Freizeitwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie zusammen.
Ziel des Forums ist es, aktuelle Trends, Entwicklungen und Chancen im Tourismus aufzuzeigen und den Austausch sowie die Vernetzung innerhalb der Branche in der Region zu fördern.

Online-Selbstcheck zum Nachhaltigkeitsmanagement

Unternehmen aus der Tourismus- und Gastbranche können mit dem kostenfreien Online‑Selbstcheck von Tourismus NRW ihre Nachhaltigkeitsstrategie schnell, anonym und praxisnah überprüfen. Das Tool analysiert den aktuellen Stand des Nachhaltigkeitsmanagements in neun zentralen ökologischen, sozialen und ökonomischen Handlungsfeldern. Auf Basis der Eingaben erhalten Sie eine individuelle Auswertung mit konkreten, umsetzbaren Handlungsempfehlungen, welche durch weiterführende Informationen sowie Hinweise auf Fördermöglichkeiten ergänzt wird.

Rechtliche Anforderungen