Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Sachverständige

Sachverständigen-Tag NRW am 9.9.26

Die Wirtschaft braucht unabhängige Experten. Sachverständige klären insbesondere technische und betriebswirtschaftliche Fragen, geben Orientierung und schaffen sachgerechte Lösungen - im Konfliktfall und oft schon davor. Diese wichtige Leistung wollen die Industrie- und Handelskammern in NRW gemeinsam in den Fokus rücken und laden öffentlich bestellte Sachverständige und alle, die sich für die öffentliche Bestellung interessieren, ein.

Sichern Sie sich einen Platz beim Sachverständigentag NRW am Mittwoch, den 9. September 2026, 10:00 – 17:00 Uhr im Haus der Technik in Essen und gestalten Sie die Zukunft des Sachverständigenwesens aktiv mit! Weitere Informationen zur Veranstaltung entnehmen Sie dem Programm anbei oder auf der Anmeldeseite.
Freuen Sie sich auf einen Tag des fachlichen Austauschs, spannender Impulse und wertvoller Vernetzung. Gemeinsam möchten wir aktuelle Entwicklungen der Sachverständigenarbeit, neue rechtliche Rahmenbedingungen und zukünftige Anforderungen an die öffentliche Bestellung diskutieren. Eröffnet wird die Veranstaltung vom Minister der Justiz NRW, Dr. Benjamin Limbach, und Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer von IHK NRW. Weitere Programmpunkte sind u.a. eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion zur Zukunft des Sachverständigenwesens sowie Fachvorträge zu Digitalisierung und KI, Cyber-Sicherheit, Berufsrecht und den Erwartungen der Justiz an Sachverständige.

Sachverständiger werden

Sachverständige im wirtschaftlichen Bereich, die über besondere Sachkunde verfügen und persönlich geeignet sind, können von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt werden. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ein Gütesiegel für die Sachverständigen.
Öffentlich bestellte Sachverständige arbeiten sowohl für Gerichte und Behörden, als auch für Unternehmen und Privatpersonen. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn bei Streitigkeiten unabhängige und sachkundige Berater gefragt sind.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie das Verfahren abläuft erfahren Interessenten in unserer Übersicht Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Informationen für Interessenten und Antragsteller (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 191 KB).

Die Anforderungen an die Sachverständigen und ihre Pflichten sind in § 36 Gewerbeordnung und der Sachverständigenordnung der IHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 245 KB) geregelt.
Ein Sachverständiger, der die öffentliche Bestellung beantragt, muss der IHK seine besondere Sachkunde nachweisen. Nach welchen Kriterien dieser Nachweis erbracht werden kann, können Sie der Übersicht Überprüfung der besonderen Sachkunde (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 157 KB) von Sachverständigen entnehmen.
Eine eigenständige Ausbildung zum Sachverständigen gibt es nicht - vielmehr muss jeder Bewerber über die erforderliche Qualifikation aufgrund seines beruflichen Werdeganges verfügen. Einzelne Detailfragen können in Seminaren, Tagungen oder Lehrgängen vertieft werden. Solche Veranstaltungen werden nicht von der IHK, sondern von überwiegend privaten Anbietern durchgeführt. Derartige Weiterbildungsveranstaltungen können aber weder die notwendige jahrelange praktische Erfahrung noch die überdurchschnittlichen theoretischen Kenntnisse ersetzen, sondern nur unterstützen. Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist noch kein Sachkundenachweis, auch wenn sie mit einer Prüfung, einem Zertifikat o.ä. abgeschlossen wird.
Für die meisten Fachgebiete gibt es fachliche Bestellungsvoraussetzungen. Darin werden Anforderungen an die Ausbildung und bisherige berufliche Praxis definiert, deren Erfüllung für die öffentliche Bestellung erforderlich ist. Die derzeit bestehenden fachlichen Bestellungsvoraussetzungen können Sie über die Internetseiten des bundesweiten Sachverständigenverzeichnisses beziehen.
Wir empfehlen, sich in jedem Fall vorab telefonisch über die Voraussetzungen zu informieren und bei Interesse einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Dort werden wir Ihnen die näheren Anforderungen und einzureichenden Unterlagen erläutern.

Sachverständige finden

Bei uns finden Sie den richtigen Experten: Schnell und unkompliziert. Im Bundesweiten Sachverständigenverzeichnis finden Sie 24/7 alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer sowie der anderen IHKs, Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern.
Bei kniffligeren Fällen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Wir helfen Ihnen dabei, den passenden Sachverständigen zu finden – kompetent und direkt. Ansprechpartnerin ist Matilde Haferkamp, 0203 2821-293.
Wenn Sie einen Sachverständigen mit der Anfertigung eines Gutachtens beauftragen, sollten einige Frage vorab geklärt werden. Informationen zu den Kosten, der Haftung und weiteren Fragen als Auftraggeber erhalten Sie in unserer Übersicht Informationen für Auftraggeber von Sachverständigen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 141 KB).

Elektronische Kommunikation

Der elektronische Zugang zur Justiz und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten ist bundesweit in vollem Gange. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und Einsparungen bei Papier-, Druck- und Versandkosten sowie bei der Archivierung erzielt werden. Die Übersicht Elektronische Kommunikation mit den Gerichten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 208 KB)gibt einen knappen Überblick, welche rechtlichen Pflichten und technischen Möglichkeiten bestehen. Wie Sie “Mein Justizpostfach” (MJP) einrichten können finden Sie in der Beschreibung Funktion und Einrichtung des Mein-Justizpostfachs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 86 KB).