Niederrheinische IHK
Fördermittel
Fördermittel für Gründer
Förderungen für Gründer und Gründerinnen sind ein wichtiger Baustein für die Unterstützung in verschiedenen Situationen einer anstehenden Selbständigkeit, die eine finanzielle oder beraterische Unterstützung ermöglichen. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den gängigen Fördermöglichkeiten einer Existenzgründung.
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit kann arbeitslosen Existenzgründern unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Zuschuss für die erste Zeit der Selbstständigkeit gewähren.
Der Existenzgründungszuschuss richtet sich an Gründende, die Arbeitslosengeld I beziehen und sich hauptberuflich selbstständig machen. Die Selbstständigkeit muss aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgen. Ein direkter Übergang von einer Angestelltentätigkeit ist nicht möglich.
Für die Beantragung des Gründungszuschuss benötigen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Wir als Niederrheinische IHK sind eine solche fachkundige Stelle und prüfen die Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens für Sie und geben die Stellungnahme gegenüber der Agentur für Arbeit ab, wenn Sie in unserem IHK-Bezirk gründen.
Realisieren Sie Ihren Businessplan, insbesondere Ihren Finanzplan, in unserer digitalen Unternehmenswerkstatt, und lassen Sie uns Ihre sonstigen Unterlagen in digitaler Form (PDF-Format) in der Unternehmenswerkstatt unter dem Punkt „Dokumente“ zukommen. Weitere Hinweise zur Unternehmenswerkstatt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Realisieren Sie Ihren Businessplan, insbesondere Ihren Finanzplan, in unserer digitalen Unternehmenswerkstatt, und lassen Sie uns Ihre sonstigen Unterlagen in digitaler Form (PDF-Format) in der Unternehmenswerkstatt unter dem Punkt „Dokumente“ zukommen. Weitere Hinweise zur Unternehmenswerkstatt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Für die Prüfung der Tragfähigkeit Ihrer Gründung sind Ihrerseits folgende Unterlagen erforderlich bzw. zur Verfügung zu stellen:
Businessplan, bestehend aus:
- Beschreibung Ihres Vorhaben („Textteil“)
- Ermittlung der notwenigen Privatentnahme / persönlichen Lebenshaltungskosten
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung (sofern die Selbstständigkeit Kapitalbedarf verursacht)
- Umsatz- und Rentabilitätsplanung, für die ersten drei vollen Geschäftsjahre der hauptberuflichen Selbstständigkeit
- Liquiditätsplan, für die ersten drei vollen Geschäftsjahre der hauptberuflichen Selbstständigkeit
Des Weiteren:
- Lebenslauf
- Qualifikationsnachweise
- Vordruck der Arbeitsagentur zur Abgabe der Stellungnahme
Ihren Business- und Finanzplan können Sie mit Hilfe unserer digitalen Unternehmenswerkstatt realisieren. In der Unternehmenswerkstatt finden Sie auch einen Überblick und viele qualifizierte Informationen im Zusammenhang mit den Themen Businessplan und Existenzgründung. Das online-basierte Tool ist kostenlos. Im Nachgang Ihrer Anmeldung gibt es eine strukturierte und bei Bedarf gecoachte Möglichkeit, einen individuellen Businessplan zu erstellen. Um sich von Anfang an in der Unternehmenswerkstatt zurechtzufinden, gibt es auch eine eine kleine Anleitung für einen einfachen Einstieg.
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Förderdauer: maximal 15 Monate, unterteilt in zwei Phasen.
1. Phase: sechs Monate, Förderhöhe: individuelles monatliches Arbeitslosengeld I zzgl. 300 EUR zur sozialen Absicherung.
2. Phase: neun Monate, Förderhöhe: nur noch die Sozialversicherungspauschale in Höhe von monatlich 300 EUR.
Antragsteller müssen zur Antragstellung und vor Aufnahme der Selbständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld I verfügen. Bedingung für die Gewährung des Gründungszuschusses ist, dass eine fachkundige Stelle - zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Steuerberater oder Unternehmensberater - in einem Gutachten die voraussichtliche wirtschaftliche Tragfähigkeit der Existenzgründung prüft. Informieren Sie sich auch direkt bei der Agentur für Arbeit.
Die Voraussetzungen für einen Antrag auf Gründungszuschuss in Kürze:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld I
- Vor der Gründung war man mindestens einen Tag arbeitslos
- Noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I
- Die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Selbständigkeit sind vorhanden
- Eine vorherige Förderung einer Existenzgründung durch den Gründungszuschuss liegt mindestens 24 Monate zurück
- Die geplante Selbständigkeit wird hauptberuflich ausgeführt
- Die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells wurde von einer fachkundigen Stelle bestätigt
Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld können diese Förderung nicht in Anspruch nehmen. Für sie besteht die Möglichkeit „Einstiegsgeld“ zu erhalten.
Unternehmenswerkstatt NRW
Informationsseite der Agentur für Arbeit zum Gründungszuschuss
Gründen – kurz und knapp - Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Informationsseite der Agentur für Arbeit zum Gründungszuschuss
Gründen – kurz und knapp - Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Möchten Sie sich im Zuge Ihrer Existenzgründung oder im Zuge der Übernahme eines Unternehmens in Nordrhein-Westfalen von einem/einer freiberuflichen Unternehmensberater:in unterstützen lassen?
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ist ein Förderangebot für Existenzgründer:innen in Nordrhein-Westfalen, welches die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von freiberuflichen Unternehmensberater:innen umfasst und so die Gründung oder Übernahme von Unternehmen erleichtern kann.
Bitte beachten Sie die folgenden Änderungen und Hinweise für das neue Förderjahr 2026:
• Erfassung der Steuer-ID:
Ab sofort ist die Steuer-ID der Antragstellenden zu erfassen.
Ab dem 18.02.2026 wird die Angabe der Steuer-ID als Pflichtfeld im EFRE.NRW.Online-Portal integriert. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen Antragstellende die Steuer-ID im Portal unter Erklärungen > Weitere Anmerkungen eintragen. Bei bereits eingereichten Anträgen und Mittelabrufen fordert die Bewilligungsstelle die Steuer-ID gegebenenfalls per E-Mail nach.
Ab sofort ist die Steuer-ID der Antragstellenden zu erfassen.
Ab dem 18.02.2026 wird die Angabe der Steuer-ID als Pflichtfeld im EFRE.NRW.Online-Portal integriert. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen Antragstellende die Steuer-ID im Portal unter Erklärungen > Weitere Anmerkungen eintragen. Bei bereits eingereichten Anträgen und Mittelabrufen fordert die Bewilligungsstelle die Steuer-ID gegebenenfalls per E-Mail nach.
• Änderung der Portal-URL:
Ab dem 18.02.2026 ist das EFRE-Portal ausschließlich unter folgender URL erreichbar:
https://efre-online.nrw.de/efre-portal
Bis einschließlich 17.02.2026 ist das Portal weiterhin unter der bisherigen URL verfügbar.
Die neue URL darf erst ab dem 18.02.2026 verwendet werden.
Ab dem 18.02.2026 ist das EFRE-Portal ausschließlich unter folgender URL erreichbar:
https://efre-online.nrw.de/efre-portal
Bis einschließlich 17.02.2026 ist das Portal weiterhin unter der bisherigen URL verfügbar.
Die neue URL darf erst ab dem 18.02.2026 verwendet werden.
• Digitale Einreichung mit Bund-ID:
Ebenfalls ab dem 18.02.2026 ist im neuen EFRE-Portal die digitale Antragseinreichung mittels Bund-ID möglich. Im letzten Schritt der Antragstellung können Antragstellende wählen, ob sie sich online über die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises in Verbindung mit der Bund-ID identifizieren möchten oder ob sie den Antrag weiterhin ausgedruckt und mit Originalunterschrift einreichen.
Ebenfalls ab dem 18.02.2026 ist im neuen EFRE-Portal die digitale Antragseinreichung mittels Bund-ID möglich. Im letzten Schritt der Antragstellung können Antragstellende wählen, ob sie sich online über die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises in Verbindung mit der Bund-ID identifizieren möchten oder ob sie den Antrag weiterhin ausgedruckt und mit Originalunterschrift einreichen.
Nachfolgend finden Sie Hinweise zur Beantragung und zum Ablauf des Programms sowie das Ablaufschema des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW (BPW) bei der Niederrheinischen IHK.
Vorbereitungen des Antragstellers vor dem Informationsgespräch bei der Niederrheinischen IHK:
1. Suchen Sie sich einen Berater für Ihr Vorhaben, der im BPW gelistet ist.
2. Lassen Sie sich von dem Berater ein Beratungsangebot erstellen.
3. Registrieren Sie sich im Antragsportal: https://efre.ecoh.nrw.de/lip/authenticate.do
4. Füllen Sie das Antragsformular im Portal aus und „speichern Sie nur zwischen“ (nicht „Absenden“).
5. Laden Sie die !Entwurfsversion! als PDF-Datei über den Button „Vorschau“ unter „Aktionen“ im Fuß der Seite herunter.
6. Senden Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail an gruendung@niederrhein.ihk.de (nicht mehr als 1MB Dateigröße pro Datei):
• Kopie des Personalausweises als (PDF, Foto)
• PDF des Antragsentwurfs
• PDF des Beratungsangebots
7. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Informationsgespräch, online oder persönlich, bei der Niederrheinischen IHK unter: gruendung@niederrhein.ihk.de
2. Lassen Sie sich von dem Berater ein Beratungsangebot erstellen.
3. Registrieren Sie sich im Antragsportal: https://efre.ecoh.nrw.de/lip/authenticate.do
4. Füllen Sie das Antragsformular im Portal aus und „speichern Sie nur zwischen“ (nicht „Absenden“).
5. Laden Sie die !Entwurfsversion! als PDF-Datei über den Button „Vorschau“ unter „Aktionen“ im Fuß der Seite herunter.
6. Senden Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail an gruendung@niederrhein.ihk.de (nicht mehr als 1MB Dateigröße pro Datei):
• Kopie des Personalausweises als (PDF, Foto)
• PDF des Antragsentwurfs
• PDF des Beratungsangebots
7. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Informationsgespräch, online oder persönlich, bei der Niederrheinischen IHK unter: gruendung@niederrhein.ihk.de
Weiterer Ablauf nach dem Informationsgespräch bei der Niederrheinischen IHK:
1. Ggf. Überarbeitung des Antrags im Antragsportal.
2. Laden Sie dann die !Entwurfsversion! erneut als PDF-Datei über den Button „Vorschau“ unter „Aktionen“ im Fuß der Seite herunter.
3. Senden Sie den überarbeiteten Antrag als PDF per E-Mail an Ihren Berater bei der Niederrheinischen IHK.
4. Wenn der fertige Antrag bei der IHK eingegangen ist, sendet Ihnen der Berater den Monitoring-Bogen und das Beratungsprotokoll per E-Mail im PDF-Format.
5. Anschließend laden Sie den Monitoring-Bogen, das Beratungsprotokoll und das Dokument zu den Beratungsinhalten (Formular) in das Antragsportal hoch.
6. Anschließend übermitteln Sie den Antrag über den Button „Absenden“ an die Bewilligungsstelle.
7. Zusätzlich muss der fertige Antrag als PDF-Datei heruntergeladen, ausgedruckt und vom Antragsteller unterschrieben werden.
8. Abschließend ist der Antrag zwingend auch per Post an die bewilligende Stelle zu senden.
2. Laden Sie dann die !Entwurfsversion! erneut als PDF-Datei über den Button „Vorschau“ unter „Aktionen“ im Fuß der Seite herunter.
3. Senden Sie den überarbeiteten Antrag als PDF per E-Mail an Ihren Berater bei der Niederrheinischen IHK.
4. Wenn der fertige Antrag bei der IHK eingegangen ist, sendet Ihnen der Berater den Monitoring-Bogen und das Beratungsprotokoll per E-Mail im PDF-Format.
5. Anschließend laden Sie den Monitoring-Bogen, das Beratungsprotokoll und das Dokument zu den Beratungsinhalten (Formular) in das Antragsportal hoch.
6. Anschließend übermitteln Sie den Antrag über den Button „Absenden“ an die Bewilligungsstelle.
7. Zusätzlich muss der fertige Antrag als PDF-Datei heruntergeladen, ausgedruckt und vom Antragsteller unterschrieben werden.
8. Abschließend ist der Antrag zwingend auch per Post an die bewilligende Stelle zu senden.
Antragsportal Beratungsprogramm Wirtschaft
Informationen für Gründungsinteressierte
Richtlinie Beratungsprogramm Wirtschaft
Hinweise zum Verfahren
Fragen & Antworten-Seite zum BPW-Programm
Informationsseite der NRW.Bank zum Beratungsprogramm Wirtschaft
Informationen für Gründungsinteressierte
Richtlinie Beratungsprogramm Wirtschaft
Hinweise zum Verfahren
Fragen & Antworten-Seite zum BPW-Programm
Informationsseite der NRW.Bank zum Beratungsprogramm Wirtschaft
Gründungsstipendium NRW
Starten Sie mit einer Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen?
Gründer, Teams und Start-ups mit neuen Ideen, Know-how und Mut erhalten Unterstützung durch das Gründerstipendium NRW. Das Programm fördert Existenzgründer und Gründungsteams finanziell und mit individuellem Coaching. Die Niederrheinische IHK ist Lead-Partner im Gründungsnetzwerk.
Gründer, Teams und Start-ups mit neuen Ideen, Know-how und Mut erhalten Unterstützung durch das Gründerstipendium NRW. Das Programm fördert Existenzgründer und Gründungsteams finanziell und mit individuellem Coaching. Die Niederrheinische IHK ist Lead-Partner im Gründungsnetzwerk.
Aktueller Hinweis:
Aufgrund der hohen Nachfrage nach dem Gründungsstipendium.NRW in den vergangenen Monaten und zur Bearbeitung der vielen eingegangenen Anträge pausieren die Jurysitzungen ab dem 01.04.2026 vorerst. Die Jurysitzungen sollen im Laufe des Jahres grundsätzlich wieder aufgenommen werden. Eingegangene Anträge werden weiterhin bearbeitet und die entsprechenden Gründungsstipendien vergeben.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach dem Gründungsstipendium.NRW in den vergangenen Monaten und zur Bearbeitung der vielen eingegangenen Anträge pausieren die Jurysitzungen ab dem 01.04.2026 vorerst. Die Jurysitzungen sollen im Laufe des Jahres grundsätzlich wieder aufgenommen werden. Eingegangene Anträge werden weiterhin bearbeitet und die entsprechenden Gründungsstipendien vergeben.
Ziel des Gründungsstipendiums NRW ist es, Gründerinnen und Gründer vor und in der Anfangsphase ihrer Existenzgründung so zu unterstützen, dass sie sich voll und ganz auf ihre Geschäftsidee konzentrieren können. Das Programm sichert damit die Einkommenssicherung in der wichtigen Startphase.
Beratung zur Bewerbung für das Gründungsstipendium bekommen Interessierte beim Startercenter der Niederrheinischen IHK.
Leistungen des Gründungsstipendium NRW:
- 1.200 Euro monatlich für ein Jahr
- begleitendes, individuelles Coaching
- Austausch in verschiedenen Gründernetzwerken
Voraussetzungen für die Förderung:
- Das Stipendium richtet sich ausschließlich an angehende Gründerinnen und Gründer, die ihr Business zum Antragszeitpunkt noch kein Jahr gegründet haben.
- Teams mit bis zu drei Personen werden gefördert.
- Mit einem aussagekräftigen Ideenpapier können sich Gründer bewerben.
Die Niederrheinische IHK ist der Leadpartner im Gründungsnetzwerk Niederrhein, dem die folgenden Partner angehören:
- Niederrheinische IHK
- Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Duisburg
- Entwicklungsagentur Wirtschaft des Kreises Wesel
- Wirtschaftsförderung Kreis Kleve
- Handwerkskammer Düsseldorf
- Universität Duisburg-Essen
- Hochschule Rhein-Waal
Hinweis zum Baustein “Gründungsstipendium NRW Diversität+”:
Vielfalt zahlt sich aus: Mit dem neuen Baustein des Gründungsstipendium NRW Diversität+ haben geschlechterdiverse Gründungsteams nun die Möglichkeit auf einen Zuschuss von einmalig bis zu 3.600 Euro pro Person. Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten von geschlechterdiversen Gründungsteams, die ab dem 01.04.2025 das Unternehmen während des Stipendiums neu gründen, können zukünftig 1.500 Euro statt 1.200 Euro pro Monat erhalten – ausgezahlt in Form einer Einmalzahlung.
Hier gibt es weitere Hinweise zum Baustein Gründungsstipendium NRW Diversität+.
Vielfalt zahlt sich aus: Mit dem neuen Baustein des Gründungsstipendium NRW Diversität+ haben geschlechterdiverse Gründungsteams nun die Möglichkeit auf einen Zuschuss von einmalig bis zu 3.600 Euro pro Person. Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten von geschlechterdiversen Gründungsteams, die ab dem 01.04.2025 das Unternehmen während des Stipendiums neu gründen, können zukünftig 1.500 Euro statt 1.200 Euro pro Monat erhalten – ausgezahlt in Form einer Einmalzahlung.
Hier gibt es weitere Hinweise zum Baustein Gründungsstipendium NRW Diversität+.
Hier geht es zur Internetseite des Gründungsstipendium NRW.
NRW.Mikrodarlehen
Sie gründen in NRW und sind auf der Suche nach einem Darlehen oder suchen als junges Unternehmen eine Wachstums- oder Erweiterungsfinanzierung?
Das NRW.Mikrodarlehen richtet sich an Gründende und Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Geschäftsaufnahme.
Das NRW.Mikrodarlehen richtet sich an Gründende und Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Geschäftsaufnahme.
Gerade Gründer mit kleinem Kreditbedarf haben oft Probleme mit einer Finanzierung über die Hausbank. Um ihnen den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern, bietet die NRW.BANK in Kooperation mit den STARTERCENTERN NRW das sogenannte Mikrodarlehen an. Das NRW.BANK-Mikrodarlehen soll dabei unterstützen Gründungs- oder Wachstumsvorhaben von bis zu 50.000 Euro zu realisieren. Gefördert werden alle Ausgaben, die mit der Gründung oder der Erweiterung des Unternehmens in Zusammenhang stehen. Auf das Darlehen können neben natürlichen Personen auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und Unternehmergesellschaften (UG) zugreifen.
Tipp: Fördermittel rechtzeitig beantragen!
Es gilt der Grundsatz: Erst Förderung beantragen, dann starten.
Nach Beginn des Vorhabens wird in der Regel keine Förderung mehr zugesagt. Auch für finanzielle Verpflichtungen, die schon vorher eingegangen wurden – wie Miet-, Kauf-, Liefer- oder Bauanträge – können als Beginn des Vorhabens gewertet werden.
Tipp: Fördermittel rechtzeitig beantragen!
Es gilt der Grundsatz: Erst Förderung beantragen, dann starten.
Nach Beginn des Vorhabens wird in der Regel keine Förderung mehr zugesagt. Auch für finanzielle Verpflichtungen, die schon vorher eingegangen wurden – wie Miet-, Kauf-, Liefer- oder Bauanträge – können als Beginn des Vorhabens gewertet werden.
Voraussetzungen - insbesondere folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
• Sie verfügen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben.
• Bei Gründungen muss der Unternehmensstandort, bei Erweiterungs-/Wachstumsmaßnahmen der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegen.
• Ihr Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten.
• Wenn Sie im Nebenerwerb gründen, sollte Ihr Unternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen.
• Sie lassen sich vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und erhalten ein positives Votum.
• Bei einem Gründungsvorhaben lassen Sie sich beratend begleiten, z. B. durch einen SeniorCoach ader Wirtschaftssenioren oder eine freiberufliche Beratung, für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit.
• Bei einem Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben kann die NRW.BANK im Einzelfall eine Begleitberatung verlangen.
Wie erfolgt die Antragstellung und wie gehen Sie vor?
• Sie verfügen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben.
• Bei Gründungen muss der Unternehmensstandort, bei Erweiterungs-/Wachstumsmaßnahmen der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegen.
• Ihr Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten.
• Wenn Sie im Nebenerwerb gründen, sollte Ihr Unternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen.
• Sie lassen sich vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und erhalten ein positives Votum.
• Bei einem Gründungsvorhaben lassen Sie sich beratend begleiten, z. B. durch einen SeniorCoach ader Wirtschaftssenioren oder eine freiberufliche Beratung, für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit.
• Bei einem Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben kann die NRW.BANK im Einzelfall eine Begleitberatung verlangen.
Wie erfolgt die Antragstellung und wie gehen Sie vor?
- Registrieren Sie sich im Kundenportal der NRW.BANK unter: kundenportal.nrwbank.de
- Laden Sie die Antragsformulare herunter und füllen Sie diese aus.
- Sie benötigen eine Schufa-Auskunft und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrem Finanzamt.
- Nehmen Sie dann unter Zusendung Ihrer Unterlagen mit uns unter gruendung@niederrhein.ihk.de Kontakt auf.
- Wir melden uns dann zurück und besprechen mit Ihnen im Zuge einer Beratung den Antrag.
- Nach der erfolgreichen Validierung Ihres Antrags und der Unterlagen erstellen wir eine fachliche Stellungnahme, die Voraussetzung für das Darlehen ist.
- Laden Sie danach den vollständigen Antrag im Kundenportal hoch. Die fachliche Stellungnahme wird direkt an die NRW.BANK übermittelt.
Die hochgeladenen Antragsunterlagen und die Stellungnahme des STARTERCENTERS bilden den vollständigen Antrag.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Das NRW.Mikrodarlehen bietet folgende Vorteile:
- Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro in einer Summe.
- Kein Nachweis von Eigenkapital erforderlich.
- Sicherheiten sind nicht erforderlich.
- Laufzeit bis zu 10 Jahre zum Festzins.
- Die ersten 6 Monate sind tilgungsfrei.
- Außerplanmäßige Tilgungen jederzeit kostenlos möglich.
Ihren Business- und Finanzplan für das NRW.Mikrodarlehen können Sie mit Hilfe unserer digitalen Unternehmenswerkstatt planen.
Fördermittel für Solo-Selbständige und Unternehmen
Es gibt verschiedene Arten von Förderungen für für Solo-Selbständige und Unternehmen die in verschiedenen Situationen eine finanzielle oder beraterische Unterstützung ermöglichen. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den gängigen Förderprogrammen.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Richtlinie des Programms Förderung von Unternehmensberatungen für KMU mit Wirkung zum 01. Januar 2023 veröffentlicht. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2028.
Sie möchten eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen? Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung erhalten.
Das Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Das Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Nehmen Sie für eine Beratung zu diesem Förderprogramm Kontakt über unsere E-Mail-Hotline mit unseren Beratern auf: foerdermittel@niederrhein.ihk.de
Wir melden uns bei Ihnen!
Wir melden uns bei Ihnen!
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Hinweis:
Seit dem 15. November 2025 wird, entgegen der bisherigen Praxis, nunmehr der Zuschuss bei nicht Vorsteuerabzugsberechtigten auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag berechnet.
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Hinweis:
Seit dem 15. November 2025 wird, entgegen der bisherigen Praxis, nunmehr der Zuschuss bei nicht Vorsteuerabzugsberechtigten auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag berechnet.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Richtlinie des Programms Förderung von Unternehmensberatungen für KMU mit Wirkung zum 01. Januar 2023 veröffentlicht. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2028.
Wesentliche Punkte der Richtlinie finden Sie nachfolgend im Überblick:
Gefördert werden für Unternehmen allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zusätzlich spezielle Beratungen die strukturellen Ungleichheiten begegnen. Die Bemessungsgrundlage beträgt nun einheitlich 3.500 Euro.
Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
Die neue Richtlinie sieht kein gesondertes Fördermodul mehr für Unternehmen in Schwierigkeiten vor. Die Förderung für Bestandsunternehmen kann auch von Unternehmen in Schwierigkeiten beansprucht werden.
Je Antragsteller (Unternehmen) können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden. Dies sind maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb der Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2028.
Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner, beispielsweise der vor Ort zuständigen IHK führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen.
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Hinweis zur Beratungsdauer gemäß „Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht sowie bereichsübergreifende Grundsätze des ESF Plus“:
Beratungen dürfen eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Ein Tag wird hierbei mit 8 Stunden angesetzt. Demnach ergibt sich eine maximale Beratungszeit von 40 Stunden. Die jeweiligen Beratungszeiten müssen nicht zusammenhängend erbracht werden. Die Reisezeiten, Pausen sowie die Zeit, die die Beraterin bzw. der Berater benötigt, um den Bericht zu erstellen, zählen nicht zu diesem Zeitkontingent. Im einzureichenden Beratungsbericht des Beratungsunternehmens müssen neben den einzelnen Daten der Beratungstage auch die jeweiligen Stunden angegeben werden. Beratungen, die länger als 40 Stunden dauern, können nicht gefördert werden. Eine Reduzierung auf 40 Stunden ist ausgeschlossen, da eine Beratung als Gesamtleistung zu sehen ist.
Die jeweilige Beratung muss innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle (Nummer 7.2.3 der Richtlinien) gegenüber der Leitstelle abgerechnet werden.
Die jeweilige Beratung muss innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle (Nummer 7.2.3 der Richtlinien) gegenüber der Leitstelle abgerechnet werden.
Nehmen Sie für ein kostenloses Informationsgespräch Kontakt über unsere E-Mail-Hotline mit unseren Beratern auf: foerdermittel@niederrhein.ihk.de
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Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Die Antragstellung erfolgt online über die BAFA- Antragsplattform. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Eine der eingeschalteten Leitstellen, z. B. die DIHK Service GmbH, prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Fragen zur Förderfähigkeit beantworten die Leitstellen des Programms. Ein Verzeichnis aller Leitstellen steht auf der Homepage des BAFA als Download zur Verfügung.
Hinweis: Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch vor der Antragstellung mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Eine Übersicht der regionalen Ansprechpartner ist ebenfalls auf der Homepage des BAFA als Download erhältlich. Die Niederrheinische IHK steht ihren Mitgliedsunternehmen als regionaler Ansprechpartner für dieses Programm gern für das zuvor genannte kostenlose Informationsgespräch zur Verfügung.
Weiterführende Hinweise:
BAFA Unternehmensberatung
BAFA Antragsplattform
Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht sowie bereichsübergreifende Grundsätze des ESF Plus
Richtlinie Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Liste Regionalpartner der Leitstelle DIHK
BAFA Antragsplattform
Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht sowie bereichsübergreifende Grundsätze des ESF Plus
Richtlinie Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Liste Regionalpartner der Leitstelle DIHK
Nehmen Sie für eine Beratung zu diesem Förderprogramm Kontakt über unsere E-Mail-Hotline mit unseren Beratern auf: foerdermittel@niederrhein.ihk.de
Wir melden uns bei Ihnen!
Wir melden uns bei Ihnen!
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - aus RWP wird GRW – neuer Name, bewährte Förderung
Das unter dem Namen “RWP NRW” bekannte Förderprogramm wird unter neuem Namen fortgeführt. Es heißt es nun „Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRW – in Nordrhein-Westfalen“.
Aus RWP wird GRW. Ziele und Inhalte des Programms bleiben unverändert, lediglich die Bezeichnung ändert sich.
Aus RWP wird GRW. Ziele und Inhalte des Programms bleiben unverändert, lediglich die Bezeichnung ändert sich.
- Zuschüsse - Höhe abhängig von Vorhaben, Unternehmen, Investitionsort und Zahl der neuen/gesicherten Arbeitsplätze
- Für gewerbliche Unternehmen
- Finanziert Investitionen in ausgewiesenen Fördergebieten in NRW, durch die Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden
- Fördergeber: Land NRW
Mit dem Programm GRW sollen für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen Anreize geschaffen werden.
Ein weiteres Ziel des Programms ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sog. C- und D- Fördergebiete). Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
Ein weiteres Ziel des Programms ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sog. C- und D- Fördergebiete). Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens schriftlich unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare bei der NRW.BANK.
Nähere Details und die Antragsunterlagen finden Sie auf der hier verlinkten Internetseite der NRW.Bank.
Nähere Details und die Antragsunterlagen finden Sie auf der hier verlinkten Internetseite der NRW.Bank.
Im Rahmen des Programms können auch umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden, zu folgenden Anlässen, gefördert werden:
- Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
- frühzeitige Umstrukturierung
- notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
- geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
- geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
- Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
- stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt
Die Beratungen sind in folgenden Phasen möglich:
- Phase 1: Machbarkeitsstudien
- Phase 2: Umsetzungsberatung
Die erste und zweite Phase der Beratungsförderung können innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nur jeweils einmal in Anspruch genommen werden, wenn nicht außergewöhnliche Umstände ausnahmsweise die Verkürzung dieses Zeitraums erforderlich machen.
Nähere Details und die Antragsunterlagen finden Sie auf der hier verlinkten Internetseite der NRW.Bank.
Nähere Details und die Antragsunterlagen finden Sie auf der hier verlinkten Internetseite der NRW.Bank.
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbständige
Das Programm "KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbständige" zielt darauf, Soloselbstständigkeit durch die Förderung von Qualifizierungen und Weiterbildungen zu mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit zu verhelfen. Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells (z. B. grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Arbeitsrecht, versicherungstechnische Fragestellungen, Marketing etc.).
Die Weiterbildung muss einen Umfang von mind. 20 Stunden umfassen, bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein. KOMPASS richtet sich an Soloselbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten. Die Soloselbständigkeit muss im Haupterwerb ausgeführt werden (mindestens 51 % der Summe der Einkünfte müssen aus einer gewerblichen und/oder freiberuflichen Tätigkeit stammen). Zudem muss die Soloselbständigkeit seit mind. 2 Jahren am Markt bestehen.
Die Höhe der Förderung beträgt 90 % der der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto) und eine Förderung ist einmal innerhalb von 12 Monaten möglich.
Interessierte Soloselbständige finden eine hier eine KOMPASS-Anlaufstelle.
Die Förderrichtlinie zum ESF Plus Programm „Kompakte Hilfe für Soloselbstständige „KOMPASS“ vom 1. September 2022 können Sie hier einsehen.
INQA-Coaching
INQA-Coaching ist ein KMU-Beratungsprogramm der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, passgenaue Lösungen für personalpolitische und arbeitsorganisatorische Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. Damit hilft es, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. INQA-Coaching ist flächendeckend niedrigschwellig zugänglich für alle Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Bis zu 80 Prozent der Beratungsleistungen können übernommen werden. Die INQA-Beratungsstellen (IBS) sind die erste Anlaufstelle für Unternehmen zum INQA-Coaching in den Regionen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.inqa.de/inqa-coaching
Regionale INQA-Beratungsstelle ist die G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Website: https://www.gib.nrw.de
Website: https://www.gib.nrw.de
Förderprogramme mit Digitalisierungsbezug
Wenn Sie Förder- und Beratungsangebote im Umfeld Digitalisierungsförderung suchen, finden Sie nachfolgend einen Überblick.
Eine umfassendere Übersicht bietet Ihnen die Digitale Fördermittel-Landkarte. Mit Eingabe ihrer Postleitzahl und wenigen Klicks können Sie passende Unterstützungsangebote und Förderprogramme zur Digitalisierung in ihrer Nähe finden. Sie möchten Ihr Unternehmen in die digitale Zukunft bringen und suchen Förder- und Beratungsangebote oder digitale Erfolgsgeschichten anderer Firmen in Ihrer Nähe?
Die digitale Landkarte verzeichnet aktuell 52 Best-Practice-Beispiele von Firmen, die Ihnen Anregungen für potenzielle Projekte bieten können sowie 84 Einträge zu aktuellen Fördermittelprogrammen. Die interaktive Landkarte zur Wirtschaft Digital hilft Ihnen, für Ihr Unternehmen fündig zu werden.
Die digitale Landkarte verzeichnet aktuell 52 Best-Practice-Beispiele von Firmen, die Ihnen Anregungen für potenzielle Projekte bieten können sowie 84 Einträge zu aktuellen Fördermittelprogrammen. Die interaktive Landkarte zur Wirtschaft Digital hilft Ihnen, für Ihr Unternehmen fündig zu werden.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) kleine und mittlere Unternehmen mit Zuschüssen für Investitionen in digitale Produkte und digitale Sicherheit sowie für die Einstellung von Hochschulabsolventen, die innovative Projekte im Betrieb umsetzen.
Die Verfahren zur Gewährung der Zuwendungen sind zweistufig ausgelegt und gliedern sich für die Teilprogramme MID-Digitalisierung und MID-Digitale Sicherheit in ein Losverfahren (Stufe 1) und den daran anschließenden Antrag auf die Förderung (Stufe 2). Das Verfahren für das Teilprogramm MID-Assistent(in) gliedert sich in ein Wartesaalverfahren (Stufe 1) und den daran anschließenden Antrag auf die Förderung (Stufe 2).
Das Programm besteht aus den drei Bausteinen:
Wichtig: Vor Bewilligung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Projektträgers und dort können Sie auch Ihren Antrag online stellen.
KfW Digitalisierungs- und Innovationskredit
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW ermöglicht innovativen, etablierten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland eine zinsgünstige Finanzierung ihrer Vorhaben. Gefördert wird sowohl der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem konkreten Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben als auch der gesamte Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen.
Weitere Informationen zum ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit erhalten Sie auf der Informationsseite der KfW.
go-innovativ
Mit BMWi-Innovationsgutscheinen können KMU go-Inno Innovationsberatungen zur Vorbereitung von Produkt- oder technischen Verfahrensinnovationen sowie zur Professionalisierung ihres Innovationsmanagements in Anspruch nehmen. Die Gutscheine unterstützen externe Beratungsleistungen durch Beratungsunternehmen (die vom BMWi autorisiert wurden).
Detailinformationen zum Programm gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Förderprogramme für Innovationen
Innovationen sind für kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen unerlässlich, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Sowohl das Land Nordrhein-Westfalen, der Bund als auch die Europäische Union stellen zur Unterstützung der Innovationskraft von Unternehmen eine Vielzahl an Fördermitteln bereit.
Förderdatenbanken
Sie suchen nach Programmen und Zuschüssen für Beratungen von Unternehmen zu Digitalisierung und Innovation? Förderdatenbanken unterstützen Sie bei dieser Suche.
Auf der Internetseite des BMWi finden Sie eine Förderdatenbank mit Programmen des Bundes, der Länder und der EU.
Des Weiteren finden Sie auf der folgenden Internetseite eine Auswahl von Programmen für Elektromobilität und Energieeffizienz: www.ihk-niederrhein.de/foerderprogramme-energie
