Nachhaltigkeit am Niederrhein

Energie und Umwelt

Klimapakt zukunftsfähiges Duisburg

Gemeinsam mit der Stadt Duisburg hat die Niederrheinische IHK einen Klimapakt „Zukunftsfähiges Duisburg“ gegründet. Ziel: die CO2-Emissionen der Stadt deutlich zu senken und sie klimaresilienter zu machen.
Das Netzwerk der Klimapartner profitiert von:
  • Austausch untereinander
  • Expertise von externen Fachleuten
  • Kommunikation und Veröffentlichung von Erfolgen
Klimapartner werden
Erfahren Sie auf der Website des Klimapakts, wie Sie Klimapartner werden können und welche weiteren Vorteile dies mit sich bringt.

EMAS: Eco-Management and Audit Scheme

Das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) ist ein Umweltmanagementsystem der Europäischen Union, das bereits seit 30 Jahren hohe Qualitätsstandards setzt. Es unterstützt Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche dabei, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.
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Vorteile von EMAS
EMAS kombiniert wirtschaftliches und nachhaltiges Handeln. Registrierte Organisationen profitieren von zahlreichen Vorteilen, darunter:
  • Vorteile bei der öffentlichen Beschaffung
  • Gebührenreduktionen und Verwaltungserleichterungen
  • Kostenvorteile bei Versicherungsprämien und Kreditvergabe
  • Rechtssicherheit in Bezug auf das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht (CSRD)
  • Maximale Transparenz durch die Einbeziehung von Beschäftigten und Stakeholdern sowie die Veröffentlichung der Umwelterklärung
Wie kann ein Unternehmen an EMAS teilnehmen?
Unternehmen, die an EMAS teilnehmen möchten, müssen ein wirksames Umweltmanagementsystem einführen:
  1. Umweltprüfung durchführen
    • Kontext der Organisation bestimmen
    • Interessierte Parteien ermitteln (Stakeholder-Analyse)
    • Rechtliche Anforderungen aus dem Umweltrecht ermitteln
    • Direkte und indirekte Umweltaspekte erfassen (z.B. Verbrauchsdaten und Emissionen)
    • Bedeutung der Umweltaspekte bewerten
    • Umweltziele festlegen
    • Bewertung der Reaktion auf frühere Vorfälle
    • Chancen und Risiken analysieren, in Bezug auf
      • die rechtlichen Anforderungen
      • die Umweltaspekte
      • den Kontext der Organisation
      • die interessierten Parteien
    • Prüfung aller angewandten Prozesse, Praktiken und Verfahren im laufenden Umweltmanagementsystem
  2. Eine Umwelterklärung erstellen
  3. Umweltmanagementsystem von einem externen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter prüfen (validieren) lassen
Ausführlichere Informationen zur Einführung von EMAS finden Sie auf der EMAS-Website sowie im EMAS-Nutzerhandbuch. Nach passenden Umweltgutachterinnen und -gutachter können Sie in der Datenbank der DAU suchen. Aufgrund der hohen Nachfrage, empfiehlt es sich, den Termin für das externe Audit frühzeitig, möglichst schon zu Beginn des Prozesses, zu vereinbaren.
Wie kann ich mein Unternehmen für EMAS registrieren?
Die Registrierung aller Unternehmen und Organisationen mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen übernimmt seit 1995 die Niederrheinische IHK. Sie ist damit eine der größten Registrierungsstellen in der EU.
Für die Registrierung benötigen wir die folgenden Unterlagen von Ihnen – gerne per E-Mail:
Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie in der Infobox. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für EMAS ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Der Aufbau eines Umweltmanagementsystems und die Abläufe entsprechen der ISO 14001. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/1505 wurden die Anhänge I-III der EMAS-Verordnung an die neue ISO 14001:2015 angepasst. Zudem wurde der Anhang IV durch die Verordnung (EU) 2018/2026 überarbeitet.
Informationen zur Registrierung
Weitere Informationen
EMAS vs. ISO

Energie-Scouts Niederrhein

In elf Jahren konnten circa 500 Azubis insgesamt über 2,8 Millionen Euro Kosten für Energie und Ressourcen einsparen. Gleichzeitig ist es ihnen dadurch gelungen, den Kohlenstoffdioxidausstoß ihrer Unternehmen um rund 7.400 Tonnen zu senken. Denn nach wie vor stellen sich Unternehmen die Frage, wie Energie- und Ressourcenkosten gespart werden können. Schwachstellen aufzudecken und Lösungen zu finden, muss nicht schwierig sein. Die Niederrheinische IHK bietet deshalb die Qualifizierungsmaßnahme für Auszubildende. Die Azubis sollen als Energie-Scouts in ihren Ausbildungsbetrieben dazu beitragen, Energieeinsparpotenziale zu erkennen, zu dokumentieren und Verbesserungen anzuregen.
EnergieScouts
Workshopreihe vermittelt Basiswissen
Angehende Fachkräfte in der Ausbildung spielen eine entscheidende Rolle dabei, durch ihre Ideen neue Impulse in die Betriebe zu bringen. In Workshops wird praxisorientiertes Basiswissen rund um die Themen Energie-/Ressourceneffizienz und Biodiversität vermittelt. Aber hier hört unser Ansatz noch nicht auf. Denn Projektmanagement und Wirtschaftlichkeitsberechnung eigenständiger Projekte werden auch vermittelt. Unsere Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden:
  • energetische Schwachstellen in ihrem Ausbildungsunternehmen aufzudecken,
  • eigenständig Verbesserungsvorschläge zu entwickeln
  • und diese in einem Projekt umzusetzen.
  • Alle Ausbildungsberufe sind dabei herzlich willkommen!
Was soll erreicht werden?
  • Azubis Grundwissen zu Energie- und Ressourceneinsparung vermitteln,
  • Belegschaften für das Thema Energie- und Ressourcenschonung gewinnen,
  • konkrete Einsparmöglichkeiten für ihr Unternehmen entwickeln,
  • Eigeninitiative und Kreativität anregen,
  • Verantwortung für ein eigenes Projekt übernehmen,
  • Auszubildende vernetzen und Erfahrungen austauschen.
Wie viel Aufwand ist das?
  • Sie melden mindestens zwei/maximal vier Auszubildende für die Teilnahme am Projekt an und benennen einen innerbetrieblichen Ansprechpartner als Paten,
  • Teilnahme der Azubis an drei Workshops innerhalb eines halben Jahres,
  • Umsetzung des Projektes in die Praxis,
  • Präsentation des Projektes und der Ergebnisse auf einer Abschlussveranstaltung. Die besten Projekte werden in diesem Rahmen ausgezeichnet.
Fachlich werden die Workshops durch den Projektpartner Effizienz-Agentur NRW begleitet.
Workshop-Termine 2026/27
1. Workshop Basiswissen Energie- und Ressourceneffizienz 9. September 2026
2. Workshop Praxistag Messtechnik & Biodiversität 8. Oktober 2026
3. Workshop Methodentag Amortisationsrechnung & Projektmanagement 3. November 2026
Finale Abschlussveranstaltung & Projektpräsentation 18. März 2027
Hier für das Energie-Scouts-Programm registrieren.

Förderprogramme Energie

Fördermittel für Effizienzvorhaben
Auf Bundesebene sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Förderbank die Hauptfördermittelgeber. Auf Landesebene sind die NRW.Bank und das Programm progres.nrw aktiv.
Förder.Navi von NRW.energy4climate
Das Förder.Navi der Landesagentur NRW.energy4climate unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Fördermitteln und -programmen. Egal, ob Sie konkrete Maßnahmen planen oder sich informieren möchten, dieses Tool bietet einen umfassenden Überblick über mögliche Förderungen.
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt mit seiner Förderdatenbank eine Übersicht über zahlreiche Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zur Verfügung.
Beratung zu Förderprogrammen
Die Effizienz-Agentur NRW bietet Beratung zu möglichen Förderprogrammen an. Darüber hinaus finden Sie auf dem Portal Energieeffizienz-Experten ein bundesweites Verzeichnis nachweislich qualifizierter Fachkräfte für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen und Sanieren.

Wasserstoff-Hub Duisburg

Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind für die Unternehmen am Niederrhein sowohl Herausforderung als auch Verpflichtung. Der Niederrhein zählt zu den energieintensivsten Regionen Deutschlands. Die Einhaltung der Klimaschutzziele, die Gestaltung des Green Deals und der Energiewende sowie der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft sind daher besonders wichtig.
Welche Rolle spielt Wasserstoff für unsere Region?
Für den Niederrhein, einen der energieintensivsten Wirtschaftsstandorte Deutschlands, ist der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft von zentraler Bedeutung. Dies gilt besonders für das Ziel, Stahl klimaneutral zu produzieren. Auch Logistik, ÖPNV und chemische Industrie werden verstärkt auf Wasserstoff setzen. In den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, eine Wasserstoffwirtschaft aufzubauen, die Wasserstoff kostengünstig, klimaneutral und in großen Mengen zur Verfügung stellt.
Welche Rolle hat unsere Region für den Wasserstoffhochlauf?
Die Region Rhein-Ruhr, mit Duisburg als Nukleus, ist ein bedeutender Industrie- und Logistikstandort für Wasserstoff. Sie bietet breite Anwendungsfelder und Chancen für die Wasserstoffwirtschaft sowie die erforderliche Forschung und Entwicklung. Als Europas größter Stahlstandort kommt Duisburg dabei eine zentrale Rolle zu. Duisburgs Stahlindustrie ist die größte industrielle CO₂-Quelle und bietet zugleich signifikantes Minderungspotential noch vor 2030. Somit erfüllt die Region die idealen Voraussetzungen für einen schnellen Markthochlauf.
Wie unterstützt die Niederrheinische IHK Wasserstoffprojekte in der Region?
  • wir setzen uns für einen zügigen Bau der notwendigen Pipeline-Infrastruktur ein
  • wir sind Gründungs- und Vorstandsmitglied des Wasserstoffvereins Hy.Region.Rhein-Ruhr
  • wir haben die NRW-Bewerbung um das Technologie- und Innovationszentrum Wasserstoff (TrHy) des Bundes am Standort Duisburg unterstützt
  • über IHK NRW haben wir das Beratungsunternehmen BET ein Impulspapier erarbeitet, das die Potenziale und Handlungsanforderungen für die Nutzung von Wasserstoff als Energieträger die NRW-Wirtschaft aufzeigt
Was macht der Wasserstoffverein Hy.Region.Rhein-Ruhr?
  • Bündelt Interessen von Unternehmen und Forschungseinrichtungen
  • Vernetzt Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft
  • organisiert den Markthochlauf
  • richtet sich an alle Anwender und Erzeuger von Wasserstoff und an jene, die es werden wollen

Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist zum 31. Januar 2019 gestartet. Dabei handelt es sich um ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes, das von Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Verantwortlich für das Betreiben der Plattform ist die Bundesnetzagentur.
Welchen Zweck erfüllt das Marktstammdatenregister?
  • Vereinfachung von behördlichen und privatwirtschaftlichen Meldungen
  • Reduzierung der Zahl der Register, in denen Akteure und Anlagen gemeldet werden müssen
  • ersetzt das Anlagenregister für EE-Anlagen (Inbetriebnahme ab August 2014) sowie das PV-Meldeportal
  • Steigerung der Datenqualität und der Transparenz
  • der Dateninhaber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten im MaStR
  • der Daten sind vom Dateninhaber einzutragen und jederzeit aktuell zu halten
Wer muss sich mit welchen Daten registrieren?
  • sämtliche Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die mit dem Strom- oder Gasnetz direkt oder indirekt verknüpft sind oder sein können
  • Energieverbrauchsanlagen sofern sie an ein Stromhöchst- oder -hochspannungsnetz bzw. an ein Gasfernleitungsnetz angeschlossen sind
  • neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch alle Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren
  • dies gilt auch für Letztverbraucher, deren Verbrauchsanlage an ein Höchst- oder Hochspannungsnetz oder an ein Fernleitungsnetz angeschlossen ist
  • Eintragungspflicht gilt für alle Anlagen, die Strom für die Einspeisung in das Stromnetz oder für den eigenen Verbrauch erzeugen:
  • Solaranlagen
  • Stromspeicher
  • Windenergieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wasserkraftanlagen
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- oder Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm, Druckentspannung
  • Verbrennungsanlagen einschließlich KWK-Anlagen und Brennstoffzellen
Was müssen Unternehmen beachten?
  • für das MaStR besteht eine Meldepflicht
  • gilt auch für Bestandsanlagen, die vor der Einführung des MaStR (vor dem 01.07.2017) in Betrieb gegangen sind
  • Neue EEG- und KWK-Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden
  • eine fristgerechte Registrierung ist Voraussetzung für die Zahlungen nach EEG oder KWKG ohne Abzüge
  • bei Nichteintragung drohen zudem Bußgelder
  • weitere Informationen finden Sie im FAQ der Bundesnetzagentur

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Was muss ich in anderen europäischen Ländern berücksichtigen, wenn ich verpackte Ware auf die dortigen Märkte bringe?
Aktuell sind Unternehmen mit vielen unterschiedlichen Regelungen zum Umgang mit Verpackungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten oder ihren Nachbarländern konfrontiert. In jedem Land müssen sie sehr verschiedene Vorgaben beachten.
Zur Unterstützung haben wir die Verpackungsbroschüre aus dem Jahr 2020 mit Hilfe der Auslandshandelskammern (AHKs) aktualisiert. Sie soll Ihnen einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen in den verschiedenen Staaten Europas geben.
Was muss ich beim Transport von Abfällen berücksichtigen?
Antwort gibt die Anzeige- und Erlaubnisverordnung. Diese Verordnung gilt für das Anzeigeverfahren nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie das Erlaubnisverfahren nach § 54 KrWG. Sie ersetzt die bisherige Beförderungserlaubnisverordnung, die bis 2012 unter dem Namen Transportgenehmigungsverordnung (TgV) bekannt war. Die Adressaten der Verordnung sind Sammler und Beförderer von Abfällen, aber auch Händler und Makler. Konkretisiert werden die Vorgaben aus § 53 und § 54 KrWG. Diese schreiben für nicht gefährliche Abfälle eine Anzeige und im Fall von gefährlichen Abfällen eine Erlaubnis vor.
Erfreulich ist die Befreiung bestimmter Unternehmen von der Anzeigepflicht. Absatz 9 besagt, dass Sammler und Beförderer, die nur im Rahmen anderweitiger "wirtschaftlicher Unternehmen" (also nicht als Hauptunternehmenszweck) tätig sind, von der Anzeigepflicht befreit sind, wenn sie diese Tätigkeit nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig durchführen. Pro Jahr dürfen sie maximal 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle und maximal 2 Tonnen gefährliche Abfälle sammeln oder befördern.
Was muss ich berücksichtigen, wenn ich verpackte Ware auf den deutschen Markt bringe?
Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren! Betroffen sind auch die nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, wie z. B. Transportverpackungen.
Diese Pflicht gilt für
  • Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen
  • Transportverpackungen
  • Mehrwegverpackungen
  • industrielle Verpackungen und
  • pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen
Also auch für die Unternehmen, die keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Verkehr bringen. Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Pflichten vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben, sind betroffen: Sie müssen sich ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Inverkehrbringer von selbst befüllten B2B-Verpackungen müssen sich
  • im Verpackungsregister LUCID registrieren und dort Angaben zu den Verpackungsarten und Ihren Markennamen machen, oder
  • diese zusätzlichen Angaben bei einer bestehenden Registrierung ergänzen (Änderungsregistrierung).
Es besteht keine Pflicht, die nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei einem dualen System zu lizenzieren! Der neue Registrierungsprozess ist bereits gestartet. Weitere Informationen der Zentralen Stelle Verpackungsregister und den Zugang zur Registrierung finden Sie hier.

Immissionsschutz

Was ist bei Genehmigungsverfahren nach BImSchG zu beachten?
Das Umweltministerium NRW hat einen umfassenden Leitfaden für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren herausgegeben, mit dem Verfahren beschleunigt werden sollen.