Digitalisierung

KI, Cybersecurity, Gesetze und Richtlinien

IT-Sicherheit

  1. Digitale IT-Sprechstunde
Warum sich die Teilnahme an der IT‑Sprechstunde lohnt
Die Digitalisierung verändert sich rasant. Viele kleine und mittlere Unternehmen suchen Orientierung: Welche Technik passt zu uns? Wie sichern wir unsere Systeme? Die IT‑Sprechstunde liefert schnelle Antworten und konkrete Hilfen – kostenlos und unkompliziert.
Was bietet die IT‑Sprechstunde?
  • Kostenlose 30‑minütige Erstberatung durch IT‑Expertinnen und Experten
  • Individuelle Antworten auf technische Fragen
  • Durchführung digital, auf Wunsch auch vor Ort
  • Organisiert von der Niederrheinischen IHK und dem networker NRW e. V.
Welche Themen können besprochen werden?
Die Beratung deckt alle zentralen IT‑Bereiche ab:
  • Software und Hardware
  • IT‑Infrastruktur
  • IT‑Sicherheit
  • Internet & E‑Mail
  • Erste Schritte für konkrete Verbesserungen im Unternehmen
Ziel ist es, Unternehmen klare Empfehlungen und konkrete Impulse für die nächsten Schritte zu geben.
Wer kann teilnehmen?
Das Angebot richtet sich an:
  • kleine Unternehmen
  • mittlere Unternehmen
Die Teilnahme ist kostenlos. Jede Anfrage bekommt eine passende Expertin bzw. einen passenden Experten zugewiesen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
  • Anmeldung über die Website des networker NRW e. V.
  • Terminwunsch angeben, weitere Infos folgen automatisch
  • Eine Registrierung ist zwingend erforderlich, damit der richtige Experte ausgewählt werden kann
Wie läuft die Beratung ab?
  • 30‑minütiges Erstgespräch
  • Digital, auf Wunsch auch vor Ort
  • Fokus auf konkrete Fragen rund um Software, Hardware, Sicherheit und Infrastruktur

2. Online-Angebote rund um das Thema IT-Sicherheit
Wie Unternehmen sich digital schützen, einfach und kostenlos
Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten. Gleichzeitig wächst die Gefahr durch Cyberangriffe. Die IHK bietet deshalb kostenlose Online‑Veranstaltungen an. Unternehmen erfahren dort, wie sie ihre IT sicherer machen – verständlich, praktisch und flexibel.
Ziel der Initiative
Die Initiative #gemeinsamdigital stärkt die Digitalisierung in Unternehmen. Die IHKs und die DIHK geben alltagsnahe Hilfen und zeigen, wie Betriebe ihre IT-Sicherheit verbessern können. Die Angebote richten sich an Unternehmen jeder Größe.
Themen der Webinare
Die Veranstaltungen behandeln zentrale Fragen der IT‑Sicherheit:
  • Schutz vor Cyberangriffen: Wie Angriffe entstehen und wie man sie erkennt.
  • Datensicherheit und Datenschutz: Regeln, Pflichten und sichere Abläufe.
  • Sichere IT‑Infrastruktur: Technik, Passwörter, Netzwerke, sichere Geräte.
Die Inhalte orientieren sich an aktuellen Bedrohungen und an typischen Risiken für Unternehmen.
Teilnahme
Die Teilnahme ist kostenlos. Auf der Website findest du alle Termine und kannst dich sofort anmelden. Dort gibt es außerdem weitere Online‑Angebote rund um Digitalisierung und IT‑Sicherheit.

Der Marktplatz IT‑Sicherheit bündelt Wissen, Werkzeuge und Schulungen zum Schutz vor digitalen Angriffen. Die Plattform richtet sich an Unternehmen jeder Größe und hilft dabei, IT‑Risiken schnell zu verstehen und konkrete Maßnahmen umzusetzen.
Was ist der Marktplatz IT‑Sicherheit?
Der Marktplatz ist eine zentrale Online‑Plattform für IT‑Sicherheitswissen. Betrieben wird sie vom Institut für Internet‑Sicherheit if(is) in Gelsenkirchen. Unternehmen finden dort verständliche Informationen, die direkt weiterhelfen.
Was bietet die Plattform konkret?
Die Inhalte sind praxisnah und sofort einsetzbar:
  • Fachartikel, Blogbeiträge und Whitepaper zu aktuellen Sicherheitsfragen
  • Videos, Podcasts und Veranstaltungen für den schnellen Überblick
  • Übersichten zu Zertifikaten und Sicherheitswerkzeugen
  • Interaktive Awareness‑Schulungen mit Quiz und Lernmaterialien für Beschäftigte
Die Plattform erklärt Inhalte verständlich und zeigt Schritt für Schritt, wie Unternehmen ihre IT besser schützen.
Wie hilft die Plattform im Notfall?
Im Ernstfall zählt jede Minute. Der Marktplatz listet zertifizierte APT‑Response‑Dienstleister, die schnell auf schwere Sicherheitsvorfälle reagieren.
Unternehmen finden dort zusätzlich:
  • Expertinnen und Experten für Penetrationstests
  • Anbieter für Security Operations Center (SOC)
  • Informationssicherheitsbeauftragte (ISB)
So kommen Betroffene ohne Umwege an professionelle Unterstützung.

Künstliche Intelligenz

  1. Kostenloster Onlinekurs “Elements of AI”
KI verändert Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend. Der Onlinekurs „Elements of AI“ bietet einen einfachen Zugang zum Thema. Er richtet sich an alle, die KI verstehen und mitgestalten wollen.
Was ist „Elements of AI“?
Ein kostenloser Onlinekurs zur Künstlichen Intelligenz.
Entwickelt von der Uni Helsinki und Reaktor.
Unterstützt von der IHK und dem Bundeswirtschaftsministerium.
Für wen ist der Kurs gedacht?
Für alle – unabhängig von Alter, Beruf oder Vorwissen.
Ideal für Unternehmen, Mitarbeitende und Interessierte.
Kein Mathe- oder Programmierwissen nötig.
Was lerne ich im Kurs?
  • Grundlagen der KI
  • Reale Anwendungen und Potenziale
  • Maschinelles Lernen und neuronale Netze
  • Kritische Reflexion und ethische Fragen
Wie funktioniert der Kurs?
  • Sechs Module
  • 30–60 Stunden Lernzeit
  • Flexibel und dozentenunabhängig
  • Mit praktischen Übungen und Selbsttests

2. EU AI Act verlangt: Firmen müssen KI-Kompetenzen vermitteln
Warum Unternehmen ab Februar 2025 KI‑Kompetenzen vermitteln müssen
Ab Februar 2025 verlangt der EU‑AI-Act, dass Unternehmen die KI‑Kompetenzen ihrer Mitarbeitenden gezielt vermitteln. Die Pflicht gilt für alle Organisationen, die KI einsetzen, unabhängig von Branche oder Größe. Ziel ist ein sicherer, verantwortungsvoller und nachvollziehbarer Umgang mit KI.
Welche Kenntnisse gefordert sind
Mitarbeitende brauchen ein klares Grundwissen:
Wie funktionieren KI‑Systeme? Welche Chancen bieten sie? Welche Risiken entstehen? Und wie lässt sich KI sicher im Arbeitsalltag nutzen?
Wer geschult werden muss
Die Pflicht betrifft alle, die mit KI arbeiten:
Anbieter, Betreiber, Händler und Importeure. Auch kleine Unternehmen müssen ihre Beschäftigten angemessen qualifizieren.
Wie die Schulung erfolgen kann
Das Gesetz verlangt Kompetenzaufbau nicht zwingend externe Kurse. Unternehmen dürfen Schulungen intern entwickeln und durchführen. Die Benennung eines KI-Beauftragten wird empfohlen.
Wichtig ist:
  • den tatsächlichen Kompetenzbedarf feststellen
  • passende Trainings anbieten
  • Inhalte regelmäßig aktualisieren
  • klare interne Standards und Richtlinien setzen
  • Verantwortung für KI‑Themen eindeutig zuordnen
Wie Unternehmen die Schulungen nachweisen können
Der AI‑Act schreibt keine formelle Dokumentation vor. Dennoch sollten Unternehmen alle Maßnahmen nachvollziehbar festhalten: Inhalte, Lernziele, Durchführungen und Bewertungen. Das reduziert Haftungsrisiken und zeigt im Fall eines Schadens, dass Sorgfaltspflichten erfüllt wurden. Bußgelder sind derzeit nicht vorgesehen; eine Aufsichtsbehörde gibt es noch nicht.
Wo Unternehmen Unterstützung finden
Hilfreich sind Angebote der IHK, Online‑Lehrgänge und spezialisierte Lernplattformen. Leitfäden und Tools verschiedener Anbieter erleichtern die Umsetzung.
Weitere Informationen:

Gesetze und Richtlinien

  1. EU-Produktsicherheitsverordnung
Die EU stärkt die Produktsicherheit. Die Verordnung EU 2023/988 hat die Produktsicherheitsrichtlinie am 13. Dezember 2024 ersetzt und gilt für alle Verbraucherprodukte, auch im Onlinehandel. Ziel ist mehr Schutz, schnellere Rückrufe und klare Zuständigkeiten für Hersteller, Händler und Importeure.
Was regelt die neue Produktsicherheitsverordnung?
  • Auf den Markt dürfen nur Produkte, die nachweislich sicher sind.
  • Die Verordnung umfasst neue, gebrauchte und reparierte Waren.
  • Ausnahmen: Arzneimittel, Lebensmittel, Pflanzen, Fahrzeuge, Antiquitäten.
Pflichten für Hersteller
Hersteller tragen die Hauptverantwortung für die Sicherheit. Sie müssen:
  • Risiken jedes Produkts systematisch analysieren, bevor es verkauft wird.
  • Technische Unterlagen erstellen, die Sicherheitsmerkmale belegen.
  • Name, Adresse und ein Kontaktformular direkt am Produkt angeben.
  • Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen beilegen.
  • Alle sicherheitsrelevanten Daten mindestens zehn Jahre aufbewahren.
Die Europäische Kommission informiert auf ihrer Safety Gate-Website über die Pflichten von Herstellern, Importeuren und Händlern zur Gewährleistung der Produktsicherheit.
Pflichten für Händler und Importeure
Auch Händler und Importeure sichern die Produktqualität ab. Sie müssen:
  • die Angaben der Hersteller prüfen, bevor Produkte verkauft werden.
  • eigene Kontaktdaten bereitstellen, damit Verbraucher sie erreichen können.
  • eine lückenlose Rückverfolgbarkeit sicherstellen.
  • relevante Sicherheitsinformationen weitergeben.
Was ändert sich im Onlinehandel?
Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay stehen stärker in der Verantwortung.
Sie müssen:
  • gefährliche Produkte schneller entfernen oder sperren,
  • Verbraucher direkt über Rückrufe informieren,
  • auf Meldungen über Risiken schneller reagieren.
Unfälle und Rückrufe
Bei Unfällen gilt eine klare Meldekette:
  • Unternehmen müssen Vorfälle über das Safety-Gate-Portal melden.
  • Rückrufe sind klar geregelt: Reparatur, Ersatz oder Erstattung sind Pflicht.
  • Verbraucher erhalten eine einheitliche, gut verständliche Rückrufanzeige.
Weitere Hinweise
  1. EU Produktsicherheitsverordnung
  2. EU Leitfaden Produktvorschriften EU 2022 ("Blue Guide")
  3. Safety Gate - EU Schnellwarnsystem
  4. Helpdesk reach-clp-biozid

2. CE-Kennzeichnung: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Die CE‑Kennzeichnung ist der „Reisepass“ für viele Produkte im europäischen Binnenmarkt. Sie zeigt: Ein Produkt erfüllt die grundlegenden Sicherheits‑, Gesundheits‑ und Umweltanforderungen der EU. Hersteller bestätigen damit die Einhaltung aller maßgeblichen EU‑Vorschriften.
Für welche Produkte ist die CE‑Kennzeichnung Pflicht?
CE ist verpflichtend für Produkte, die unter mindestens eine EU‑Richtlinie fallen, zum Beispiel:
  • Maschinen
  • Elektro‑ und Elektronikgeräte
  • Spielzeug
  • Medizinprodukte
  • Aufzüge
  • Persönliche Schutzausrüstungen
Produkte ohne einschlägige EU‑Richtlinie dürfen kein CE‑Zeichen tragen.
Wie läuft die CE‑Kennzeichnung ab?
Hersteller durchlaufen ein strukturiertes Konformitätsbewertungsverfahren. Es umfasst:
  1. Technische Dokumentation erstellen: Konstruktion, Prüfberichte, Risikobewertung. Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre.
  2. Konformitätserklärung ausstellen: Enthält Produktdaten, angewandte Normen und zugrunde liegende Richtlinien.
  3. CE-Zeichen anbringen: Sichtbar, lesbar und dauerhaft auf Produkt oder Typenschild.
Was müssen Importeure beachten?
Importeure tragen Mitverantwortung für die Produktsicherheit. Sie müssen sicherstellen:
  • Die technische Dokumentation liegt vor.
  • Die Konformitätserklärung ist vorhanden.
  • Der Hersteller kann jederzeit kontaktiert werden.
  • Produkt und Kennzeichnung entsprechen den EU‑Anforderungen.
Wer überwacht die Einhaltung?
Die Marktaufsichtsbehörden kontrollieren stichprobenartig, ob Produkte korrekt gekennzeichnet sind. Dazu gehören:
  • Bundesnetzagentur
  • Gewerbeaufsichtsämter
  • Weitere spezialisierte Behörden, je nach Produktbereich.
Sie dürfen Proben entnehmen, Prüfungen veranlassen und Maßnahmen anordnen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Fehlt das CE‑Zeichen oder entspricht ein Produkt nicht den Anforderungen, drohen:
  • Verkaufsverbot im europäischen Binnenmarkt
  • Rückruf oder sofortige Gefährdungsabwehr, wenn Sicherheit oder Gesundheit bedroht sind
  • Bußgelder
  • In schweren Fällen: strafrechtliche Konsequenzen
Wo finde ich die Übersicht der CE-Richtlinien?
Richtlinien-/
Verordnungstitel
Richtlinien-/ Verord-nungs-Nr. Anwendung erforderlich ab Umsetzung in deutsches Recht
Aktive implantierbare medizinische Geräte 90/385/EWG 01.01.1993 Medizinproduktegesetz (MPG)
Aufzüge 2014/33/EU 19.04.2016 Produktsicherheits-gesetz (ProdG),
12. Produktsicher-heitsverordnung (ProdSV)
Bauprodukte 305/2011/EU 01.07.2013 Bauproduktengesetz
Druckgeräte 2014/68/EU 19.07.2016 ProdG, 14. ProdSV
Einfache Druckbehälter 2014/29/EU 20.04.2016 ProdG, 6. ProdSV
Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen 2014/35/EU 20.04.2016 ProdG, 1. ProdSV
Elektromagnetische Verträglichkeit 2014/30/EU 20.04.2016 EMV-Gesetz
Explosivstoffe für zivile Zwecke 2014/28/EU 20.04.2016 Sprengstoffgesetz
Funkanlagen 2014/53/EU 13.06.2016 Gesetz über Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
Gasverbrauchs-einrichtungen 2009/142/EG 20.12.2009 ProdG, 7. ProdSV
Geräte- und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) 2014/34/EU 20.04.2016 ProdG, 11. ProdSV
In-Vitro-Diagnostika 98/79/EG 07.06.2000 Medizinproduktegesetz
Maschinen 2006/42/EG 29.12.2009 ProdG, 9. ProdSV
Medizinprodukte 93/42/EWG 01.01.1995 Medizinproduktegesetz
Messgeräte 2014/32/EU 20.04.2016 Eichordnung, MessEV
Nichtselbsttätige Waagen 2014/31/EU 20.04.2016 Eichordnung, MessEV
Persönliche Schutzausrüstungen (neue Fassung) 2016/425/EU 21.03.2018 ProdG, 8. ProdSV
Pyrotechnische Gegenstände 2007/23/EG 04.07.2010 Sprengstoffgesetz
Rahmenrichtlinie umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Ökodesign) 2009/125/EG 20.11.2010 Energieverbrauchsrelevante Produkte-Gesetz
RoHS 2011/65/EU 02.01.2013 ElektroG
Sicherheit von Spielzeug 2009/48/EG 20.07.2011 ProdG, 2. ProdSV
Sportboote 2013/53/EU 18.02.2017 ProdG, 10. ProdSV
Seilbahnen für den Personenverkehr 2000/9/EG 03.05.2002
Gesetze der Bundesländer
Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln 92/42/EWG 01.01.1994 BauPGHeizkesselV
Wo bekomme ich CE-Beratung?
uttc-Ingenieurgesellschaft mbH Thomas van Eymeren
Friedrich-Heinrich-Allee 159
47475 Kamp-Lintfort
Tel: 02842/ 9290313
E-Mail: uttc@uttc.de
Richtlinien und Leistungen: Maschinen, Niederspannung, Druckbehälter, EMV, Explosionsgefährdung, Druckgeräte, Gasverbrauchseinrichtungen, Bauproduktenverordnung, Elektroschrott- und Elektronik-Altgeräte, Druckgeräte, Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, Normen, Technische Dokumentation, CEKennzeichnungen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Explosionsschutz, Maschinensicherheit, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Ingenieurbüro Godolt Hans-Dieter Godolt
Laakweg 37
46519 Alpen
Tel: 02802/ 8082-10 Fax: -11
E-Mail: mail@godolt.de
Richtlinien und Leistungen: Maschinen, ATEX (mechanisch)

SiKon GmbH Dipl. Ing. Rüdiger Hölscher
Duisburger Str. 290
47198 Duisburg
Tel.: 02066/ 398811 Fax: -398810 Mobil: 01743 179 891
Richtlinien und Leistungen: Maschinen (insbesondere Pressensicherheit, Wesentliche Änderungen, Maschinensteuerungen nach DIN EN ISO 13849-1), Arbeitsmittelprüfungen gem. BetrSichV

3. NIS-2-Richtlinie
Warum ist die NIS-2-Richtlinie für Unternehmen relevant?
Cyberangriffe treffen längst nicht mehr nur Konzerne. Immer öfter geraten kleine und mittlere Unternehmen ins Visier. Die NIS‑2‑Richtlinie setzt deshalb neue Sicherheitsstandards und viele Unternehmen müssen handeln.
Wer ist betroffen?
Die NIS‑2‑Vorgaben gelten für Unternehmen
  • mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder
  • über 10 Millionen Euro Jahresumsatz.
Hier geht es zur Betroffenheitsprüfung für Unternehmen.
Besonders im Fokus stehen kritische und wichtige Bereiche wie:
  • Energie
  • Verkehr
  • Gesundheit
  • Digitale Infrastruktur
  • Öffentliche Verwaltung
Was müssen Unternehmen tun?
Unternehmen müssen ihr IT‑Risiko systematisch steuern. Dazu gehören:
  • technische Schutzmaßnahmen,
  • klare Verfahren zur Meldung von Sicherheitsvorfällen,
  • regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende.
Ziel: Angriffe früh erkennen, Schäden begrenzen und Ausfälle verhindern.
Wer trägt die Verantwortung?
Die Geschäftsleitung.
Sie muss die Vorgaben umsetzen, den Sicherheitsstand kontinuierlich überwachen und sicherstellen, dass Mitarbeitende geschult sind. Fehler lassen sich nicht delegieren.
Was passiert bei Verstößen?
  • Hohe Bußgelder drohen.
  • Geschäftsleiter haften persönlich.
  • Behörden erhalten weitreichende Prüf- und Eingriffsrechte.
  • Keine Übergangsfrist: Die Anforderungen gelten sofort.
Seit wann gilt NIS‑2 in Deutschland?
Seit dem 6. Dezember 2025.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der NIS‑2‑Richtlinie wurde das deutsche Cybersicherheitsrecht für Behörden ebenso wie für betroffene Unternehmen umfassend erneuert.

Veranstaltungen

Veranstaltungsreihe KI.LIVE
Die digitale Transformation gewinnt durch Künstliche Intelligenz weiter an Dynamik. Mit der Veranstaltungsreihe KI.LIVE erhalten die Teilnehmer Einblicke in wechselnde Themenschwerpunkte rund um Technologie, Recht, Marketing, Organisation und Strategie. Jede Veranstaltung bietet praxisnahe Beispiele und aktuelle Entwicklungen. Teilnehmende stärken ihr Verständnis für Chancen und Herausforderungen.
Monat Veranstaltungstitel Datum
September KI Use Cases & Live-Demos folgt
November Veranstaltung mit dem Zentrum für angewandte KI in Duisburg (ZaKI.D) folgt

Veranstaltungsreihe IHK4KMU
Eine Stunde, ein Innovationsthema, einfach erklärt! Die IHKs im Rheinland, vermitteln Entscheidern, Forschern und Dienstleistern in der Online-Veranstaltungsreihe “IHK4KMU:innovativ” komplexe und aktuelle Themen kurz und verständlich.
Monat Veranstaltungstitel Datum
September Digitaler Produktpass 03.09.2026
November Anlagen- und Maschinensicherheit - Gebrauchsdauer von Sicherheitskomponenten 06.11.2026