Service und Beratung

Arbeitsrecht

Was ist bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses zu beachten?

Bei der Suche nach Arbeitnehmern und der Einstellung müssen Unternehmen vielfältige rechtliche Vorgaben beachten. Wie soll ein Arbeitsvertrag ausgestaltet sein? Wirkt es sich aus, dass es sich um eine Vollzeitstelle, Teilzeitstelle, einen Minijob oder eine befristete Stelle handelt?
Welche Regelungen bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses zu beachten sind, haben wir für Sie zusammengestellt:

Was ist während eines Arbeitsverhältnisses zu beachten?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer die Pflicht, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen sowie weitere Pflichten. So haben Arbeitnehmer beispielsweise den Arbeitgeber zu informieren, wenn sie erkrankt sind. Daneben haben Arbeitnehmer nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Ein Beispiel sind die Schutzrechte, die einer Schwangeren zustehen.
Welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer haben und von Arbeitgebern zu beachten sind, haben wir für Sie zusammengestellt:

Was ist bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu beachten?

Eine Kündigung sollte immer das letzte Mittel sein. Manchmal lässt sich diese aber trotz allem nicht vermeiden. Neben allgemeinen Pflichten sind bei einer Kündigung spezieller Arbeitnehmergruppen besondere Regelungen zu beachten.
Was bei einer Kündigung zu beachten ist, haben wir für Sie zusammengestellt:

Welche Vergütung ist angemessen - welche gesetzlich zwingend geboten?

Einen ersten Überblick über die Angemessenheit des Arbeitsentgelts (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 203 KB) von Arbeitnehmern geben die Daten des Statistischen Bundesamtes. Diese bieten allerdings nur eine grobe Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen unter volkswirtschaftlichen Aspekten. Einen weiteren Anhaltspunkt können Tarifgehälter bieten.
Das Tarifregister NRW hat die tarifliche Lohnentwicklung in 123 Branchentarifverträgen zum Stichtag 30. November 2025 ausgewertet und zusammengestellt (Tarifspiegel 2025). Welche Leistungen im Einzelnen in den Tarifverträgen vorgesehen sind, kann über die Homepage des nordrhein-westfälischen Tarifregisters nachgeschlagen werden. Auch wenn hiervon nicht alle Berufe erfasst werden, können die tariflich geregelten Gehälter und Löhne ein Anhaltspunkt sein. Daneben müssen in jedem Fall die gesetzlichen Mindestlohnregelungen beachtet werden.
Beachten Sie, dass Tarifverträge nicht für alle Unternehmen und Arbeitnehmer gelten. In unserer Übersicht zu den Tarifverträgen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB) erfahren Sie, wann ein Tarifvertrag greift.
Das Verfügungsrecht für Tarifverträge liegt bei den Verbänden der Arbeitgeber, weshalb auch nur diese die Tarifverträge in Volltextversion weitergeben können. Das Tarifverzeichnis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales enthält alle allgemeinverbindlichen Tarifverträge.
Bei Einzelfragen zu Inhalten der Tarifverträge, ihren Laufzeiten oder zum Bestehen einer Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen steht das ServiceCenter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter der Rufnummer 0211/ 837 1918 zur Verfügung. Es ist erreichbar von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Beachten Sie bitte Folgendes: Die Niederrheinische IHK darf keine rechtliche Vertretung (wie z.B. die Vertretung vor Gericht, Formulierung von Abmahnungen, Kündigungen oder Verträgen) übernehmen. Auch können wir keine Informationen und Beratungen zu tarifvertraglichen Ansprüchen oder über die Höhe von Löhnen und Gehältern geben. Darüber hinaus sind arbeitsrechtliche Auskünfte der Niederrheinischen IHK nur für unsere Mitgliedsunternehmen, also für Arbeitgeber bestimmt. Daher beantworten wir keine arbeitsrechtlichen Anfragen von Arbeitnehmern.