Niederrheinische IHK

Rechtliche Grundlagen, Compliance und Finanzen

Mitgliedschaft

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt die Niederrheinische IHK verbindlichen rechtlichen Vorgaben. Die wichtigsten sind das IHK-Gesetz des Bundes und das nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz. Zahlreiche weitere Gesetze weisen der IHK darüber hinaus einzelne Aufgaben zu, wie z.B. die Durchführung der beruflichen Bildung.
Wesentliches Element der IHK-Arbeit ist die gesetzlich vorgesehene Mitgliedschaft aller Gewerbetreibenden - mit Ausnahme des Handwerks - unabhängig von Branche und Größe. Nur dies sichert die Neutralität ihrer Tätigkeit. Die IHK ist damit unabhängig von den Interessen einzelner Gruppen, Branchen oder Unternehmen und kann so das Gesamtinteresse der Wirtschaft wahrnehmen. Aus diesem Grunde hat auch das Bundesverfassungsgericht wiederholt bestätigt, dass die Mitgliedschaft in der IHK mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Als Mitgliederorganisation verarbeitet die Niederrheinische IHK Daten ihrer Mitglieder. Hier finden Sie nähere Informationen zur Verarbeitung von Mitgliederdaten. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 149 KB)
Als Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft regelt die Niederrheinische IHK ihre Angelegenheiten durch eigenes Satzungsrecht. Dies ist die zentrale Aufgabe der Vollversammlung. Sie ist die ehrenamtlich tätige Vertretung aller Mitgliedsunternehmen, die alle fünf Jahre gewählt wird und mit Unternehmern aller Branchen und Betriebsgrößen besetzt ist. Ihre Zusammensetzung ist damit ein Spiegelbild der Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks.

IHK-Satzungen

Die Satzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 243 KB) der IHK regelt die grundlegenden Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten der Vollversammlung und der anderen Organe der IHK. Die Wahlordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 177 KB) Wahlordnung legt das Verfahren der Wahl zur Vollversammlung fest.
Das Finanzstatut (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 5908 KB) enthält Vorgaben zur Wirtschaftsführung, Rechnungslegung und Abschlussprüfung der IHK. Auf seiner Grundlage ergehen jährlich der Wirtschaftsplan, der die Verwendung der Finanzmittel bestimmt, und die Wirtschaftssatzung, die unter anderem die Höhe der Beiträge regelt. In der Beitragsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 30 KB) finden sich Regelungen über das Verfahren zur Veranlagung zum Mitgliedsbeitrag.
Die Höhe der Gebühren für einzelne Tätigkeiten und Verfahrensfragen regelt die Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 329 KB).
Neben diesen wichtigsten Rechtsgrundlagen der IHK gibt es Satzungen, die einzelne Tätigkeitsbereiche regeln, wie die Durchführung von Schulungen und Prüfungen für bestimmte Berufe, die öffentliche Bestellung von Sachverständigen und die Prüfungsordnungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Informationen hierzu erhalten Sie bei den jeweiligen Sachthemen.

Compliance

Die Einhaltung der Regelungen aus Gesetzes- und Satzungsrecht spielt für die Niederrheinische IHK eine wichtige Rolle. Die Vollversammlung hat daher mit Geltung für die ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen einen IHK-Compliance-Kodex (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2901 KB) erlassen.

Hinweise

Für Hinweise auf Verstöße gegen den Compliance-Kodex steht ein externer und neutraler Ansprechpartner - der Ombudsmann der Niederrheinischen IHK zur Verfügung:
Herr Rechtsanwalt Andreas Riegel, Roßstraße 96, 40476 Düsseldorf, Tel.: 0211/41 55 80 - 10, Fax: 0211/41 55 80 - 19, info@riegel-strehl.de, www.riegel-strehl.de
Er nimmt die Hinweise entgegen und prüft, ob ihnen nachzugehen ist. Dies gilt auch für Verstoßmeldungen gegen EU-Recht. Gleichzeitig soll dadurch sichergestellt sein, dass eventuelle Fehler zukünftig vermieden werden.

Hinweisgeberstelle der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer

Die Niederrheinische IHK hat eine nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eine online erreichbare interne Hinweisgeberstelle geschaffen. Die Hinweisgeberstelle ist nicht für allgemeine Beschwerden gedacht. Falls IHK-Mitglieder Beschwerden mitteilen wollen, sind in diesem Fall die direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu kontaktieren.

IHK-Finanzen

Die Niederrheinische IHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt einem öffentlichen Haushaltsrecht, das auf die Besonderheiten der IHK als Selbstverwaltungsträger der gewerblichen Wirtschaft zugeschnitten ist. Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeit ergeben sich aus den gesetzlichen Grundlagen – insbesondere dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) – und durch die Beschlüsse der Vollversammlung, der gewählten Vertretung der IHK-Mitglieder.
Die Finanzierung der IHK erfolgt über die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen, Gebühren sowie Entgelten für einzelne Dienstleistungen. Jährlich wird ein Wirtschaftsplan erstellt, der sich in einen Erfolgsplan und einen Finanzplan gliedert. Im Erfolgsplan sind sämtliche Erträge und Aufwendungen aufgeführt. Der Finanzplan gibt Informationen zu den geplanten Investitions- und Finanzierungstätigkeiten. Die jährliche Planung folgt den Grundsätzen zweckmäßiger und auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bedachter Finanzwirtschaft. Der Wirtschaftsplan und der Jahresabschluss werden im Finanzausschuss und im Präsidium beraten und von der Vollversammlung beschlossen.

Finanzausschuss

Der Finanzausschuss der Niederrheinischen IHK setzt sich aus dem Präsidium, den Wahlgruppenvertretern sowie den ehrenamtlichen Rechnungsprüfern zusammen. Er berät die Vollversammlung bei allen Entscheidungen zu den IHK-Finanzen (Wirtschaftsplan, Jahresabschluss, Beitrags- und Gebührengestaltung, Geldanlage) und formuliert die Beschlussempfehlungen hierzu. Der Finanzausschuss beachtet dabei insbesondere das Finanzstatut der IHK sowie die ergänzenden Regelungen (z. B. Anlagerichtlinie). Vorsitzender des Finanzausschusses ist der Präsident.

Jahresabschlüsse

Die Vollversammlung der Niederrheinischen IHK hat in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2025 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 festgestellt und den Wirtschaftsplan 2026 genehmigt. Die Jahresabschlüsse finden Sie bei den Öffentliche Bekanntmachungen.