Ihre Meinung ist gefragt

Kalkar: 1. Änderung der Außenbereichssatzung - Niedermörmter, Rheinstraße

Informationen zum Planverfahren
Stadt/Gemeinde

Kalkar
Bezeichnung Außenbereichssatzung - frühzeitige Beteiligung
Inhalt Die Stadt Kalkar beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnnutzungen in einem Bereich aufgegebener landwirtschaftlicher Betriebe an der Rheinstraße im Ortsteil Niedermörmter zu schaffen.
Dokumente und Informationen Der Planentwurf liegt vom 16.10.2026 bis einschließlich 17.11.2026 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken gegenüber der Stadt Kalkar zu äußern. Die Planunterlagen sind über diesen Link einsehbar.
Frist Als Unternehmen haben Sie die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 13.11.2026 hier mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.