Berufliche Qualifikation

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Wenn im Ausland ein Berufsabschluss erworben wird, hilft die Anerkennung/Gleichstellung der Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss dabei, eine der erworbenen Qualifikation entsprechende Berufstätigkeit in Deutschland aufnehmen zu können. Bei allen Anerkennungsverfahren wird das ausländische Zeugnis geprüft und mit einer deutschen Qualifikation verglichen. Im Idealfall wird Ihre Qualifikation als gleichwertig eingestuft und eine Anerkennung ausgesprochen.
Durch das Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz (BQFG) erhalten alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einem derzeit gültigen deutschen Berufsabschluss. Stimmen die Berufsbilder überein, erhalten die Antragsteller eine Bestätigung über ihre Qualifikationen.
Unterschieden werden drei Arten der Gleichstellung beziehungsweise Anerkennung:

  • Gleichwertigkeitsüberprüfung nach dem BQFG
    Wenn Sie einen Berufsabschluss im Ausland erworben haben, können Sie die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Beruf beantragen.
  • Anerkennung nach dem Bundesvertriebenengesetz
    Spätaussiedler/Vertriebene und deren Angehörige können auch die Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Zeugnisse beantragen (§ 10 BVFG).
  • Gleichstellung aufgrund eines bilateralen Abkommens
    Bestimmte österreichische und französische Berufsabschlüsse sind per Verordnung deutschen Berufsabschlüssen gleichgestellt.

Sollte es sich bei den Zeugnissen um den Nachweis eines allgemeinbildenden Schulabschlusses handeln, so sind nicht die Industrie- und Handelskammern, sondern die Bezirksregierungen verantwortlich. Für Fragen der Bewertung von Hochschulqualifikationen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kulturministerkonferenz (ZAB) die zentrale Anlaufstelle.
Was bei der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise zu beachten ist und wie das geht, zeigt das zweiminütige YouTube-Video „Top im Job – auch in Deutschland“:
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Zuständige Stellen

Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz