Digitalisierung
Sonstige Veranstaltungen zur Digitalisierung
KI, Cybersecurity, Gesetze und Richtlinien
IT-Sicherheit
- Digitale IT-Sprechstunde
Warum sich die Teilnahme an der IT‑Sprechstunde lohnt
Fast täglich neue Trends und Entwicklungen in Digitalisierung und KI - wer blickt da noch durch? Vor allem kleine und mittlere Unternehmen fragen sich: Welche Technik passt zu uns? Wie sichern wir unsere Systeme? Welche Rolle spielt dabei die DSGVO? Unsere IT‑Sprechstunde liefert schnelle Antworten und konkrete Hilfen – kostenlos und unkompliziert.
Was bietet die IT‑Sprechstunde?
- Kostenlose 30‑minütige Erstberatung durch IT‑Expertinnen und Experten, die passend zu Ihrer Anfrag ausgewählt werden
- Verständliche Antworten auf technische Fragen
- Durchführung digital oder bei Ihnen vor Ort
- Organisiert von der Niederrheinischen IHK und dem networker NRW e. V.
Worum geht es?
Um alle zentralen IT‑Themen:
- Software und Hardware
- IT‑Infrastruktur
- IT‑Sicherheit
- Internet & E‑Mail
- Erste Schritte für konkrete Verbesserungen im Unternehmen
All das mit dem Ziel, Unternehmen klare Empfehlungen und konkrete Impulse für die nächsten Schritte zu geben.
Wer kann teilnehmen?
- kleine Unternehmen
- mittlere Unternehmen
Wie melden Sie sich an?
- Über die Website des networker NRW e. V. Einfach den Terminwunsch angeben, weitere Infos folgen automatisch. Wichtig: Sie müssen sich registrieren, damit der passende Experte ausgewählt werden kann
2. Online-Angebote rund um das Thema IT-Sicherheit
Wie Unternehmen sich digital schützen, einfach und kostenlos
Wo digitale Chancen entstehen, gibt es auch Risiken. Zum Beispiel durch Cyberangriffe. In unseren kostenlosen Online‑Veranstaltungen erfahren Unternehmen, wie sie ihre IT sicherer machen – verständlich, praktisch und flexibel.
Die Initiative #gemeinsamdigital
Die IHKs und die DIHK zeigen alltagsnah, wie Betriebe ihre IT-Sicherheit verbessern können. Die Angebote richten sich an Unternehmen jeder Größe.
Die Webinar-Themen zu zentralen Fragen der IT‑Sicherheit:
- Schutz vor Cyberangriffen: Wie Angriffe entstehen und wie man sie erkennt.
- Datensicherheit und Datenschutz: Regeln, Pflichten und sichere Abläufe.
- Sichere IT‑Infrastruktur: Technik, Passwörter, Netzwerke, sichere Geräte.
Die Inhalte orientieren sich an aktuellen Bedrohungen und an typischen Risiken für Unternehmen.
Teilnahme
Die Teilnahme ist kostenlos. Auf der DIHK-Website finden Sie alle Termine und können sich sofort anmelden. Dort gibt es außerdem weitere Online‑Angebote rund um Digitalisierung und IT‑Sicherheit.
Denn sie bündelt Wissen, Werkzeuge und Schulungen zum Schutz vor digitalen Angriffen - und das für Unternehmen jeder Größe. Um IT‑Risiken schnell zu verstehen und konkrete Maßnahmen umzusetzen.
Was ist der Marktplatz IT‑Sicherheit?
Das institut für Internet-Sicherheit if(is) in Gelsenkirchen betreibt den Marktplatz als zentrale Online‑Plattform für IT‑Sicherheitswissen. Unternehmen finden dort verständliche Informationen, die direkt weiterhelfen.
Welche konkrten Inhalte biete die Plattform?
- Fachartikel, Blogbeiträge und Whitepaper zu aktuellen Sicherheitsfragen
- Videos, Podcasts und Veranstaltungen für den schnellen Überblick
- Übersichten zu Zertifikaten und Sicherheitswerkzeugen
- Interaktive Awareness‑Schulungen mit Quiz und Lernmaterialien für Beschäftigte
Die Plattform zeigt Schritt für Schritt, wie Unternehmen ihre IT besser schützen - und das sofort.
Wie hilft die Plattform im Notfall?
Im Ernstfall zählt jede Minute. Der Marktplatz listet zertifizierte APT‑Response‑Dienstleister, die schnell auf schwere Sicherheitsvorfälle reagieren.
Unternehmen finden dort zusätzlich:
Unternehmen finden dort zusätzlich:
- Expertinnen und Experten für Penetrationstests
- Anbieter für Security Operations Center (SOC)
- Informationssicherheitsbeauftragte (ISB)
So kommen betroffene Betriebe ohne Umwege an professionelle Unterstützung.
Künstliche Intelligenz
Der AI Act zwingt Unternehmen dazu, ihren Mitarbeitenden aktuelles KI-Wissen zu vermitteln. Unsere Kurse helfen dabei.
KI verändert Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend. Der Onlinekurs „Elements of AI“ bietet Ihnen einen leichten Zugang zum Thema. Er richtet sich an alle, die KI verstehen und mitgestalten wollen.
Was ist „Elements of AI“?
- Ein kostenloser Onlinekurs zur Künstlichen Intelligenz.
- Entwickelt von der Uni Helsinki und Reaktor.
- Unterstützt von der IHK und dem Bundeswirtschaftsministerium.
Für wen ist der Kurs gedacht?
- Für alle – unabhängig von Alter, Beruf oder Vorwissen.
- Ideal für Unternehmen, Mitarbeitende und KI-Interessierte.
- Kein Mathe- oder Programmierwissen nötig.
Was lerne ich im Kurs?
- Grundlagen der KI
- Reale Anwendungen und Potenziale
- Maschinelles Lernen und neuronale Netze
- Kritische Reflexion und ethische Fragen
Wie funktioniert der Kurs?
- Er umfasst sechs Module
- 30 bis 60 Stunden Lernzeit
- Flexibel und dozentenunabhängig
- Mit praktischen Übungen und Selbsttests
2. EU AI Act verlangt: Firmen müssen KI-Kompetenzen vermitteln
Warum Unternehmen KI‑Kompetenzen vermitteln müssen
Unternehmen müssen ihren Mitarbeitenden gezielt KI-Kompetenzen vermitteln - so verlangt es seit Februar 2025 der EU‑AI-Act. Diese Pflicht gilt für alle Organisationen, die KI einsetzen, unabhängig von Branche oder Größe. Das Ziel ist ein sicherer, verantwortungsvoller und nachvollziehbarer Umgang mit KI.
Welche Kenntnisse gefordert sind
Mitarbeitende brauchen ein klares Grundwissen:
Wie funktionieren KI‑Systeme? Welche Chancen bieten sie? Welche Risiken entstehen? Und wie lässt sich KI sicher im Arbeitsalltag nutzen?
Wie funktionieren KI‑Systeme? Welche Chancen bieten sie? Welche Risiken entstehen? Und wie lässt sich KI sicher im Arbeitsalltag nutzen?
Wer geschult werden muss
Die Pflicht betrifft alle, die mit KI arbeiten:
Anbieter, Betreiber, Händler und Importeure. Auch kleine Unternehmen müssen ihre Beschäftigten angemessen qualifizieren.
Anbieter, Betreiber, Händler und Importeure. Auch kleine Unternehmen müssen ihre Beschäftigten angemessen qualifizieren.
Wie die Schulung erfolgen kann
Externe Kurse sind nicht zwingend. Unternehmen dürfen die Schulungen intern entwickeln und durchführen. Empfehlenswert sind hierfür KI-Beauftragte in den Firmen.
Das ist relevant:
- die vorhandenen Kompetenzen feststellen
- passende Trainings anbieten
- Inhalte regelmäßig aktualisieren
- klare interne Standards und Richtlinien setzen
- Verantwortung für KI‑Themen eindeutig zuordnen
Wie Unternehmen die Schulungen und Weiterbildungen nachweisen können
Der AI‑Act schreibt keine formelle Dokumentation vor. Dennoch sollten Unternehmen alle Maßnahmen nachvollziehbar festhalten: Inhalte, Lernziele, Durchführungen und Bewertungen. Das reduziert Haftungsrisiken und zeigt im Schadensfall, dass Sorgfaltspflichten erfüllt wurden. Bußgelder sind derzeit nicht vorgesehen; eine Aufsichtsbehörde gibt es noch nicht.
Wo Unternehmen Unterstützung finden
Die Angebote der IHK helfen weiter, ebenso Online‑Lehrgänge und spezialisierte Lernplattformen. Leitfäden und Tools verschiedener Anbieter erleichtern zudem die Umsetzung.
Weitere Informationen:
- Infoseite der DIHK: Was Unternehmen beim Umgang mit generativen KI-Anwendungen beachten sollten
- Umsetzungsleitfaden für die KI-Verordnung: Bitkom
- Zentrale Anlaufstelle für KI in NRW: Kompetenzplattform KI.NRW
- Unterstützung für Unternehmen bei der Umsetzung der KI-Verordnung: KI-Service-Desk
- Lernplattform für künstliche Intelligenz: KI Campus
- Infopapier für Unternehmen zur europäischen KI-Verordnung: KI.NRW – Infopaper AI-Act – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
- Link zu KI Kompetenzzentren: Mittelstand-Digital-Zentren
Gesetze und Richtlinien
1. EU-Produktsicherheitsverordnung
Die EU stärkt die Produktsicherheit. Die Verordnung EU 2023/988 hat die Produktsicherheitsrichtlinie am 13. Dezember 2024 ersetzt. Sie gilt für alle Verbraucherprodukte, auch im Onlinehandel. Die Ziele für Hersteller, Händler und Importeure sind:
- mehr Schutz
- schneller Rückrufe
- klare Zuständigkeiten
Was regelt die neue Produktsicherheitsverordnung?
- Auf den Markt dürfen nur Produkte, die nachweislich sicher sind.
- Die Verordnung umfasst neue, gebrauchte und reparierte Waren.
- Ausnahmen: Arzneimittel, Lebensmittel, Pflanzen, Fahrzeuge, Antiquitäten.
Pflichten für Hersteller
Hersteller tragen die Hauptverantwortung für die Sicherheit. Sie müssen:
- Risiken jedes Produkts systematisch analysieren, bevor es verkauft wird.
- Technische Unterlagen erstellen, die Sicherheitsmerkmale belegen.
- Name, Adresse und ein Kontaktformular direkt am Produkt angeben.
- Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen beilegen.
- Alle sicherheitsrelevanten Daten mindestens zehn Jahre aufbewahren.
Die Europäische Kommission informiert auf ihrer Safety Gate-Website (offizielles Schnellwarnsystem der Europäischen Union) über die Pflichten von Herstellern, Importeuren und Händlern um die Produktsicherheit zu gewährleisten.
Pflichten für Händler und Importeure
Auch Händler und Importeure sichern die Produktqualität ab. Sie müssen:
- die Angaben der Hersteller prüfen, bevor Produkte verkauft werden.
- eigene Kontaktdaten bereitstellen, damit Verbraucher sie erreichen können.
- eine lückenlose Rückverfolgbarkeit sicherstellen.
- relevante Sicherheitsinformationen weitergeben.
Was ändert sich im Onlinehandel?
Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay stehen stärker in der Verantwortung.
Sie müssen:
Sie müssen:
- gefährliche Produkte schneller entfernen oder sperren,
- Verbraucher direkt über Rückrufe informieren,
- auf Meldungen über Risiken schneller reagieren.
Unfälle und Rückrufe
Bei Unfällen gilt eine klare Meldekette:
- Unternehmen müssen Vorfälle über das Safety-Gate-Portal melden.
- Rückrufe sind klar geregelt: Reparatur, Ersatz oder Erstattung sind Pflicht.
- Verbraucher erhalten eine einheitliche, gut verständliche Rückrufanzeige.
Weitere Hinweise
- EU Produktsicherheitsverordnung
- EU Leitfaden Produktvorschriften EU 2022 ("Blue Guide")
- Safety Gate - EU Schnellwarnsystem
- Helpdesk reach-clp-biozid
2. CE-Kennzeichnung: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Die CE‑Kennzeichnung gilt für viele Produkte im europäischen Binnenmarkt. Sie zeigt: Ein Produkt erfüllt die grundlegenden Sicherheits‑, Gesundheits‑ und Umweltanforderungen der EU. Hersteller bestätigen damit die Einhaltung aller maßgeblichen EU‑Vorschriften.
Für welche Produkte ist die CE‑Kennzeichnung Pflicht?
CE ist verpflichtend für Produkte, die unter mindestens eine EU‑Richtlinie fallen, zum Beispiel:
- Maschinen
- Elektro‑ und Elektronikgeräte
- Spielzeug
- Medizinprodukte
- Aufzüge
- Persönliche Schutzausrüstungen
Produkte ohne einschlägige EU‑Richtlinie dürfen kein CE‑Zeichen tragen.
Wie läuft die CE‑Kennzeichnung ab?
Hersteller durchlaufen ein strukturiertes Konformitätsbewertungs-Verfahren. Es umfasst:
- Technische Dokumentation erstellen: Konstruktion, Prüfberichte, Risikobewertung. Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre.
- Konformitätserklärung ausstellen: Sie enthält Produktdaten, angewandte Normen und zugrunde liegende Richtlinien.
- CE-Zeichen anbringen: Sichtbar, lesbar und dauerhaft auf Produkt oder Typenschild.
Was müssen Importeure beachten?
Importeure tragen Mitverantwortung für die Produktsicherheit. Sie müssen Folgendes sicherstellen:
- Die technische Dokumentation liegt vor.
- Die Konformitätserklärung ist vorhanden.
- Der Hersteller kann jederzeit kontaktiert werden.
- Produkt und Kennzeichnung entsprechen den EU‑Anforderungen.
Wer überwacht die Einhaltung?
Die Marktaufsichtsbehörden kontrollieren stichprobenartig, ob Produkte korrekt gekennzeichnet sind. Diese Behörden sind:
- Bundesnetzagentur
- Gewerbeaufsichtsämter
- Weitere spezialisierte Behörden, je nach Produktbereich.
Sie dürfen Proben entnehmen, Prüfungen veranlassen und Maßnahmen anordnen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Fehlt das CE‑Zeichen oder entspricht ein Produkt nicht den Anforderungen, drohen:
- Verkaufsverbot im europäischen Binnenmarkt
- Rückruf oder sofortige Gefährdungsabwehr, wenn Sicherheit oder Gesundheit bedroht sind
- Bußgelder
- In schweren Fällen: strafrechtliche Konsequenzen
Wo finde ich die Übersicht der CE-Richtlinien?
Wo bekomme ich CE-Beratung?
uttc-Ingenieurgesellschaft mbH Thomas van Eymeren
Friedrich-Heinrich-Allee 159
47475 Kamp-Lintfort
Tel: 02842/ 9290313
E-Mail: uttc@uttc.de
Richtlinien und Leistungen: Maschinen, Niederspannung, Druckbehälter, EMV, Explosionsgefährdung, Druckgeräte, Gasverbrauchseinrichtungen, Bauproduktenverordnung, Elektroschrott- und Elektronik-Altgeräte, Druckgeräte, Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, Normen, Technische Dokumentation, CEKennzeichnungen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Explosionsschutz, Maschinensicherheit, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Ingenieurbüro Godolt Hans-Dieter Godolt
Laakweg 37
46519 Alpen
Tel: 02802/ 8082-10 Fax: -11
E-Mail: mail@godolt.de
Richtlinien und Leistungen: Maschinen, ATEX (mechanisch)
SiKon GmbH Dipl. Ing. Rüdiger Hölscher
Duisburger Str. 290
47198 Duisburg
Tel.: 02066/ 398811 Fax: -398810 Mobil: 01743 179 891
Richtlinien und Leistungen: Maschinen (insbesondere Pressensicherheit, Wesentliche Änderungen, Maschinensteuerungen nach DIN EN ISO 13849-1), Arbeitsmittelprüfungen gem. BetrSichV
3. NIS-2-Richtlinie
Warum ist die NIS-2-Richtlinie für Unternehmen relevant?
Cyberangriffe treffen längst nicht mehr nur Konzerne. Immer öfter geraten kleine und mittlere Unternehmen ins Visier von Hackern. Die NIS‑2‑Richtlinie setzt deshalb neue Sicherheitsstandards - viele Unternehmen müssen daher handeln.
Wer ist betroffen?
Die NIS‑2‑Vorgaben gelten für Unternehmen
- mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder
- über 10 Millionen Euro Jahresumsatz.
Besonders im Fokus stehen kritische Bereiche wie:
- Energie
- Verkehr
- Gesundheit
- Digitale Infrastruktur
- Öffentliche Verwaltung
Was müssen Unternehmen tun?
Unternehmen müssen ihr IT‑Risiko systematisch steuern. Dazu gehören:
- technische Schutzmaßnahmen,
- klare Verfahren zur Meldung von Sicherheitsvorfällen,
- regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende.
Ziel: Angriffe früh erkennen, Schäden begrenzen und Ausfälle verhindern.
Wer trägt dafür die Verantwortung?
Die Geschäftsleitung.
Sie muss die Vorgaben konsequent umsetzen, den Sicherheitsstand kontinuierlich überwachen und sicherstellen, dass Mitarbeitende geschult sind. Fehler lassen sich nicht delegieren.
Sie muss die Vorgaben konsequent umsetzen, den Sicherheitsstand kontinuierlich überwachen und sicherstellen, dass Mitarbeitende geschult sind. Fehler lassen sich nicht delegieren.
Was passiert bei Verstößen?
- Hohe Bußgelder drohen.
- Geschäftsleiter haften persönlich.
- Behörden erhalten weitreichende Prüf- und Eingriffsrechte.
- Es gibt keine Übergangsfrist: Die Anforderungen gelten seit dem Inkrafttreten.
Seit wann gilt NIS‑2 in Deutschland?
Seit dem 6. Dezember 2025.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der NIS‑2‑Richtlinie wurde das deutsche Cybersicherheitsrecht umfassend erneuert - für Behörden ebenso wie für betroffene Unternehmen.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der NIS‑2‑Richtlinie wurde das deutsche Cybersicherheitsrecht umfassend erneuert - für Behörden ebenso wie für betroffene Unternehmen.
Veranstaltungen
Veranstaltungsreihe KI.LIVE
Künstliche Intelligenz beschleunigt die digitale Transformation gewaltig. Die Veranstaltungsreihe KI.LIVE bietet tiefe Einblicke in relevante Themenfelder wie Technologie, Recht, Marketing, Organisation und Strategie. Jede Veranstaltung zeigt praxisnahe Beispiele und aktuelle Entwicklungen. Teilnehmende stärken so ihr Verständnis für Chancen und Herausforderungen im KI-Zeitalter.
| Monat | Veranstaltungstitel | Datum |
| Oktober | Gebrauchsdauer von Sicherheitskomponenten - Stilllegung von Maschinen oder Weiterbetrieb auf eigenes Risiko? | 05.11.2026 |
| November | Veranstaltung mit dem Zentrum für angewandte KI in Duisburg (ZaKI.D) | folgt |
Veranstaltungsreihe IHK4KMU
Eine Stunde, ein Innovationsthema - und das leicht erklärt. Dies bietet Ihnen die Online-Veranstaltungsreihe “IHK3KMU:innovativ”. Die IHKs im Rheinland vermitteln Entscheidern, Forschern und Dienstleistern komplexe und aktuelle Themen kurz und verständlich.
| Monat | Veranstaltungstitel | Datum |
| Oktober | Agentische KI im Mittelstand - vom Hype zum Business Case | 01.10.2026 |
Sonstige Veranstaltungen zur Digitalisierung
| Monat | Veranstaltungstitel | Datum |
Sie sind zudem an Veranstaltungen zur IT-Sicherheit interessiert? Auch hier helfen wir Ihnen weiter.
